Ein 20-jähriger Deutsch-Grieche ist im Juni 2024 in Bad Oeynhausen von einer Gruppe Männer angegriffen und tödlich verletzt worden. Nun ist ein 19-jähriger Syrer wegen versuchten Totschlags und vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt worden.
wek. Im Tötungsdelikt von Bad Oeynhausen – dem sogenannten Kurpark-Prozess – ist ein 19-jähriger Syrer zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Bielefeld sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Juni 2024 einen 20-jährigen Deutsch-Griechen getötet hat.
Das 20-jährige Opfer war am Abend des 23. Juni des vergangenen Jahres nach einer Abiturfeier seiner Schwester im Kurpark in Bad Oeynhausen von einer zehnköpfigen Gruppe Männer verprügelt worden. Er erlitt durch Schläge und Tritte so schwere Kopfverletzungen, dass er zwei Tage nach der Attacke im Spital starb.
Der damals 18-jährige Täter wurde wenige Tage nach dem Vorfall verhaftet. Er war der Polizei aufgrund von Gewalt-, Eigentums- und Drogendelikten bekannt und ist seither in der Justizvollzugsanstalt Herford inhaftiert.
Dem Opfer die Tasche geraubt
Mit ihrem Urteil folgen die Richter nun dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte wurde wegen vorsätzlicher Körperverletzung, versuchten Totschlags, Diebstahls sowie gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. Er hatte nach Ansicht der Richter auf Kopf und Körper seines Opfers eingetreten und dabei dessen Tod «billigend in Kauf genommen», wie es im Urteil heisst.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen Raubes mit Todesfolge gefordert. Sie argumentierte, dass der Angeklagte nach einer kurzen verbalen Auseinandersetzung auf den jungen Mann eingeschlagen, ihn verfolgt, zu Fall gebracht und am Boden auf ihn eingetreten habe. Anschliessend habe er dem bewusstlosen Opfer dessen Umhängetasche geraubt, in der er fälschlicherweise Kokain vermutet habe.
Der Verteidiger des Angeklagten plädierte hingegen lediglich auf eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung sowie eine Verwarnung – und damit auf eine Freilassung des Angeklagten. Sein Mandant habe den jungen Mann geschlagen, aber nicht auf ihn eingetreten, als er am Boden lag, argumentierte der Strafverteidiger.
Tat sorgte für bundesweite Debatten
Der Angeklagte gab vor Gericht zu, das Opfer geschlagen, verfolgt und dessen Tasche gestohlen zu haben – allerdings sei der junge Mann von allein gestürzt. Er habe ihn danach auch nicht weiter angegriffen.
Der zur Tatzeit noch 18 Jahre junge Angeklagte nahm seine Verurteilung am Freitag laut Medienberichten ruhig und unbewegt hin. Eine Revision gegen das Urteil ist grundsätzlich möglich.
Die Tat sorgte 2024 für bundesweite Debatten. Weil der Täter aus Syrien stammt und als Flüchtling nach Deutschland kam, wurde über Zuwanderung und Abschiebung von ausländischen Straftätern diskutiert. Die CDU hatte von der sozialdemokratischen deutschen Bundesinnenministerin Nancy Faeser beispielsweise gefordert, dass Täter ab 18 Jahren künftig grundsätzlich nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden.