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Startseite » Der frühere SVP-Präsident Patrick Walder steht wegen Rassismus vor Gericht – er sagt: «Diese Strafnorm wird zunehmend politisch instrumentalisiert»
Zürich

Der frühere SVP-Präsident Patrick Walder steht wegen Rassismus vor Gericht – er sagt: «Diese Strafnorm wird zunehmend politisch instrumentalisiert»

MitarbeiterVon MitarbeiterMai 12, 2025
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Die Zürcher SVP soll mit einer Medienmitteilung Eritreer verunglimpft und erniedrigt haben. Doch selbst die Staatsanwaltschaft hat Zweifel.

Wie weit darf man in der Politik gehen, bevor man sich strafbar macht?

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Mit dieser Frage muss sich gerade die SVP immer wieder beschäftigen. Wiederholt sind Exponenten der Partei wegen Rassendiskriminierung verurteilt worden. So 2017 wegen der «Kosovaren schlitzen Schweizer auf»-Plakate und 2022 wegen der Diskriminierung von Fahrenden.

Im Kanton Zürich kommt es nun zu einem weiteren Gerichtsfall. Patrick Walder, ein früherer Präsident der Zürcher SVP und heutiger Kantonsparlamentarier, muss sich vor dem Bezirksgericht Uster verantworten. Auch ihm wird Rassendiskriminierung vorgeworfen.

Die Angelegenheit, auf die sich die Anklage der Staatsanwaltschaft beruft, liegt sechs Jahre zurück.

Damals, 2019, befand sich die Zürcher SVP in einer schweren Krise. Sie hatte bei den kantonalen Wahlen eine krachende Niederlage eingefahren. Der Parteipräsident Konrad Langhart trat zurück und noch im gleichen Jahr aus der SVP aus. Auch der Parteisekretär gab seine Charge auf. Die grösste Partei des Kantons Zürich stand ohne Führung da.

Patrick Walder, damals 31 Jahre alt, wurde an Ostern 2019 als Übergangspräsident und vor allem als Krisenmanager eingesetzt. Seine Hauptaufgabe war es, seine Partei im Herbst in die Nationalratswahlen zu führen. Es stand viel auf dem Spiel, und die Partei musste bei den Wählern ihr Profil schärfen.

Dann geschah in Deutschland eine Schandtat, die Wasser auf die Mühlen der SVP goss.

Ende Juli stiess ein Eritreer im Bahnhof von Frankfurt am Main eine Mutter und ihren achtjährigen Sohn vor einen einfahrenden ICE. Die Mutter konnte sich retten, das Kind wurde vom Zug überrollt und getötet. Das Delikt wühlte ganz Deutschland auf und wurde auch in der Schweiz medial breit aufgenommen.

Bald stellte sich heraus, dass der Mann nicht aus Deutschland kam, sondern aus der Schweiz. Er lebte mit einer Niederlassungsbewilligung im Kanton Zürich. Für seine Taten musste der Eritreer nicht ins Gefängnis. Ein deutsches Gericht sollte ihn später wegen einer paranoiden Psychose als schuldunfähig beurteilen. Er kam in eine psychiatrische Klinik.

Sind alle Eritreer gemeint?

Einen Tag nach dem Angriff publizierte die Zürcher SVP eine Medienmitteilung. Ihr Titel: «Eritreischer ‹Flüchtling› aus Zürich bringt Bub um!»

Im Communiqué gab die Partei ihrem Entsetzen über die Tat Ausdruck. Vor allem aber schoss sie gegen die Schweizer Behörden. Die SVP habe «seit Jahren vor eritreischen Scheinflüchtlingen gewarnt» und «die lasche Asylpolitik gegenüber Eritreern kritisiert», schrieb sie.

Weiter stand in der Mitteilung: «Die abscheuliche Tat zeigt einmal mehr auf, dass es sich bei solchen Personen um nicht integrierbare Gewalttäter handelt, die in der Schweiz nichts verloren haben.» Es dürfe nicht sein, dass die Schweiz solchen Personen Asyl gewähre und Frauen und Kinder in Gefahr bringe. Ein solcher Mord könne jederzeit auch in der Schweiz passieren.

Diese Aussagen sollten sechs Jahre später in die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft See/Oberland Eingang finden. Die Ermittler werfen Patrick Walder als damaligem Präsidenten der Zürcher SVP vor, Eritreer und insbesondere eritreische Asylbewerber gesamthaft als gewalttätige und nicht integrierbare Personen verunglimpft und in ihrer Menschenwürde herabgesetzt zu haben.

Walder habe die Veröffentlichung der Mitteilung gebilligt und sei damit zumindest mitverantwortlich. Die Staatsanwaltschaft fordert für ihn eine Strafe von 8400 Franken und eine Busse von 800 Franken.

Als Privatkläger treten der Eritreische Medienbund Schweiz sowie zwei Privatpersonen auf. Sie argumentieren, es untergrabe den Rechtsstaat und die Demokratie, «wenn demokratisch gewählte Politiker gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen hetzen». Der Eritreische Medienbund hat nach eigenen Angaben über 20 000 Franken für Anwaltskosten ausgegeben.

Die Staatsanwaltschaft sah kein Gesetz verletzt

Die Medienmitteilung ist scharf verfasst. Aber überschreitet sie tatsächlich die Grenze zur Strafbarkeit? Das ist die alles entscheidende Frage.

Bemerkenswert ist, dass sich nicht einmal die Staatsanwaltschaft ihrer Sache so sicher ist. Zwei Tage nach der Medienmitteilung der SVP erschien in den Tamedia-Zeitungen ein Artikel über das umstrittene Communiqué. Die Journalisten stellten der Zürcher Staatsanwaltschaft damals die Frage, ob die SVP mit dem Text gegen die Rassismusstrafnorm verstosse.

Die Staatsanwaltschaft antwortete mit einem klaren Nein. Die Mitteilung sei zwar mehrdeutig. Für die Einleitung eines Strafverfahrens von Amtes wegen seien die Voraussetzungen aber nicht erfüllt.

Warum die Staatsanwaltschaft sechs Jahre später zu einer gegenteiligen Einschätzung gekommen ist und gegen den damaligen SVP-Präsidenten doch noch Anklage erhoben hat, will sie auf Anfrage der NZZ nicht kommentieren. Die Verfahrens- und Kommunikationshoheit liege beim Bezirksgericht. Vor der Hauptverhandlung äussere sich die Staatsanwaltschaft zu den zur Anklage gebrachten Sachverhalten nicht mehr öffentlich, schreibt sie.

Öffentlich äussern will sich dafür Patrick Walder selbst. «Als damaliger Präsident trage ich die politische und moralische Verantwortung für alles, was während meiner Amtszeit in der Partei passierte», sagt er. «Das heisst aber noch lange nicht, dass ich juristisch zu belangen bin.»

Wer genau damals die Medienmitteilung verfasst und verschickt habe, wisse er nicht mehr. Es seien viele Stellen auf vielen Kanälen involviert gewesen, zum Teil auch Externe.

Er selbst sei in den Ferien gewesen, und er habe bis zu zehnmal pro Tag mit dem Sekretariat telefoniert. «Wir standen ja kurz vor den entscheidenden nationalen Wahlen», sagt er. In einem der Gespräche sei es dann darum gegangen, eine Medienmitteilung zum Fall des Eritreers in Frankfurt zu veröffentlichen. «Ich wurde über die Mitteilung informiert, ob ich den genauen Wortlaut gesehen habe oder nicht, weiss ich nicht mehr.»

Es sei mit der Medienmitteilung darum gegangen, die in den Augen der SVP ungenügende Asylpolitik des Bundes anzuprangern. Dies aus aktuellem Anlass am konkreten Beispiel des gewalttätigen Eritreers.

Aus dem Kontext der Medienmitteilung gehe klar hervor, dass es nicht um eine Pauschalisierung gehe, sondern um eine Kritik an der Schweizer Migrationspolitik. «Es gibt damals wie heute Schwierigkeiten mit gewalttätigen Personen aus Eritrea. Aber das heisst noch lange nicht, dass wir ein Problem mit allen Eritreern haben», sagt Walder.

Ausserdem sei der Empfängerkreis der Nachricht zu berücksichtigen. «Es handelte sich explizit um eine Medienmitteilung», sagt Walder. «Sie war also an Journalisten gerichtet, und von diesen kann man erwarten, dass sie die Mitteilung politisch einordnen können.»

Die Frage, an wen sich ein Dokument richtet, ist in der Tat nicht unerheblich. Das Bundesgericht hat dazu in früheren Fällen mehrfach Stellung genommen. Für die Strafbarkeit von Äusserungen sei es zentral, wie diese von einem unbefangenen Durchschnittsadressaten unter den jeweiligen konkreten Umständen aufgefasst würden.

Zweitens sei ein Text nicht allein aufgrund der verwendeten Ausdrücke zu würdigen, sondern auch nach dem Sinn des Texts als eines Ganzen.

Drittens hält das Bundesgericht fest, dass «Äusserungen im Rahmen politischer Auseinandersetzungen nicht strikt nach ihrem Wortlaut zu messen» seien, da bei solchen Auseinandersetzungen Vereinfachungen und Übertreibungen üblich seien.

Kundgebung beim Gericht geplant

Patrick Walder ist zuversichtlich, dass der Fall mit einem Freispruch enden wird.

Trotzdem bereitet ihm die Entwicklung Sorgen. «Die Rassismus-Strafnorm wird zunehmend zu einem Werkzeug, um gegen politische Gegner vorzugehen. Man versucht so, politische Kritik zu unterdrücken.» Und der Schaden für die beschuldigte Person sei selbst bei einem späteren Freispruch enorm.

«Ich bin Partner in einer Treuhandgesellschaft, mich trifft das nicht. Aber stellen Sie sich vor, Sie wären Angestellter in einem Konzern, im mittleren Kader und vielleicht auf dem Sprung nach oben. Und dann wird Ihnen öffentlich unterstellt, Sie seien ein Rassist. Sie wären beruflich erledigt, egal, wie das Verfahren ausgeht», sagt er.

Unter solchen Voraussetzungen werde es sehr schwierig, noch Personen für politische Ämter zu gewinnen, und das schade dem gesamten Schweizer Milizsystem.

Das ist eine Ansicht, die auch seine Partei teilt. Wer Missstände benenne und unbequeme Wahrheiten ausspreche, werde zunehmend kriminalisiert, schreibt die SVP zum Verfahren gegen ihren Ex-Präsidenten.

Die Verhandlung vor dem Bezirksgericht Uster ist für den 14. Mai angesetzt. Der Eritreische Medienbund hat seine Unterstützer dazu aufgerufen, dem Prozess beizuwohnen sowie an einer anschliessenden Kundgebung teilzunehmen.

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