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Startseite » Was das Zofingia-Urteil des Bundesgerichts für den Hochschulstandort Zürich bedeutet
Zürich

Was das Zofingia-Urteil des Bundesgerichts für den Hochschulstandort Zürich bedeutet

MitarbeiterVon MitarbeiterMai 12, 2025
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An der ETH Zürich sind schon heute keine Verbindungen mehr registriert. Bei der Universität überlegt man sich die Folgen noch.

Die Universität und ihre Studentenverbindungen gehörten über Jahrzehnte untrennbar zusammen. Wo immer eine Bildungsinstitution nach aussen auftrat, etwa am Dies academicus oder bei einem prominenten Besuch, waren die Farbentragenden ganz vorne mit dabei.

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Als Winston Churchill 1946 in der Aula der Universität Zürich seine legendäre «Let Europe arise»-Rede hielt, standen zu seiner Rechten und Linken Delegationen der Zürcher Verbindungen mit Fahne und im Vollwichs, also in ihrer Paradeuniform. Sie waren die Vertreter der akademischen Jugend, der Churchill seine Gedanken gewidmet hatte.

Mit der Selbstverständlichkeit, mit der die Verbindungen ihren Platz in der Gesellschaft und an der Universität einnahmen, ist es vorbei. Aus dem akademischen Alltag sind Band und Couleur schon lange verschwunden, und jetzt hat auch noch das Bundesgericht einen Keil zwischen die Universität und die Verbindungen getrieben.

Eine der ältesten und traditionsreichsten Verbindungen, der 1819 gegründete Zofingerverein, ein Männerbund, darf keine universitär anerkannte Vereinigung mehr sein. Jedenfalls nicht an der Universität Lausanne und dem dortigen Ableger der ETH, der EPFL.

Golf-Klub ja, Verbindung nein

«Vivat Academia, Vivant Professores», heisst es in der Studentenhymne «Gaudeamus igitur». Diese Strophe dürfte man in den Lausanner Verbindungshäusern derzeit wohl überspringen.

Wie aber sieht es in Zürich aus, dem grössten Universitäts-Standort des Landes?

Hier sind die Auswirkungen des Lausanner Richterspruchs kaum bis gar nicht spürbar. Dies hat damit zu tun, dass die Verhältnisse zwischen den Hochschulen und den studentischen Vereinigungen aller Art anders geregelt sind als in Lausanne.

Dies gilt namentlich für die ETH Zürich und ihre gut 26 000 Studentinnen und Studenten.

An der ETH ist es die Aufgabe des Verbands der Studierenden (VSETH), studentische Organisationen anzuerkennen, wie der VSETH-Präsident Nic Cantieni auf Anfrage der NZZ erklärt. Mit der Akkreditierung erhalten die Organisationen Zugang zu Dienstleistungen wie dem Versand von Newslettern oder zu Räumen.

Schon heute seien an der ETH Zürich keine Studentenverbindungen registriert, sagt Cantieni. Sie können also im Gegensatz zur EPFL ihren Status als anerkannte Organisation nicht verlieren.

Für Studentenverbindungen, jedenfalls für jene, die nur Männer oder nur Frauen aufnehmen, würde eine Anerkennung an der ETH wohl schwierig werden. Eine Bedingung ist nämlich, dass die Organisationen allen offenstehen.

Im Register aufgeführt sind dafür Vereine und Organisationen wie eine Anlaufstelle für die Freunde von japanischen Anime, ein studentischer Golf-Klub oder, man ist ja an der ETH, eine Vereinigung der Tunnelbau-Interessierten.

Bemerkenswert ist, dass in der Liste der anerkannten ETH-Organisationen auch eine «Afrikanische Studentenverbindung Zürich» vorkommt. Als eine akademische Verbindung im traditionellen Sinn darf diese Vereinigung aber nicht verstanden werden; sie hat mit dem Farbenstudententum nichts zu tun.

Uni Zürich: Evaluieren und abwarten

Enger ist das Verhältnis zwischen Verbindungen und Hochschule an der Universität Zürich – dort also, wo schon Churchill von Farbentragenden flankiert wurde. Die Uni führt gleich 19 Studentenverbindungen und einen Dachverband in ihrem Verzeichnis der studentischen Organisationen auf. In der Liste zu finden sind rein männliche Verbindungen wie die Zofingia, die Helvetia oder die Kyburger, gemischte wie die Orion und eine einzige rein weibliche Verbindung, die Filetia.

Was das Bundesgerichtsurteil für sie bedeuten könnte, ist offen. «Es wurden bisher keine konkreten Schritte in Bezug auf Entzug der Akkreditierung unternommen», sagt Melanie Nyfeler von der Medienstelle der Universität Zürich. Man werde das Urteil sichten und das weitere Vorgehen evaluieren.

Keine Gefahr für die Vitodurania

Verbindungen gibt es aber nicht nur an Hochschulen, sondern unter anderem auch an Gymnasien. Für sie ändert sich im Kanton Zürich mit dem Bundesgerichtsurteil nichts. Im Zürcher Mittelschulgesetz seien schon jetzt keine von den Schulen anerkannten Vereine vorgesehen, schreibt das Mittelschul- und Berufsbildungsamt auf Anfrage. Und was nie anerkannt war, kann auch nicht aberkannt werden.

Das bedeutet nicht, dass die Schulen die Verbindungen geringschätzen. Im Jahresbericht der Winterthurer Kantonsschule Rychenberg darf die Vitodurania auf anderthalb Seiten über ihr Vereinsjahr Rechenschaft ablegen. Die gesetzliche Anerkennung als Organisation der Schule mag der 1863 gegründeten Corporation fehlen. Die gewohnheitsrechtliche aber ist ihr gegeben.

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