In einem Positionspapier drängen die Landesparlamente aus Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf einen stabilen Rundfunkbeitrag. Doch mit ihrer Forderung dürften sie an einer rechtlichen Hürde scheitern.
Die Präsidenten ostdeutscher Landesparlamente üben in einem am Montag veröffentlichten Papier Kritik am öffentlichrechtlichen Rundfunk und fordern «Beitragsstabilität». Je nach Auslegung könnte das bedeuten, dass Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die empfohlene Erhöhung des Rundfunkbeitrags ab 2025 ablehnen. Möglicherweise wären sie jedoch mit einer Erhöhung von wenigen Cent einverstanden.
Konkret heisst es in dem Papier: «Oberste Priorität haben im Rahmen dieses Transformationsprozesses stets die Qualität des journalistischen Angebots, die Neutralität der Berichterstattung insgesamt sowie die Beitragsstabilität.»
Nach Berechnungen der Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) vom Februar soll der Beitrag von 18,36 Euro auf 18,94 Euro ab dem Jahr 2025 steigen. Sowohl Sachsen als auch Bayern haben sich frühzeitig gegen eine Erhöhung ausgesprochen. Das Positionspapier versammelt nun bis auf Mecklenburg-Vorpommern alle ostdeutschen Landtage hinter sich.
Vertrauen in die öffentlichrechtlichen Sender gesunken
Grundsätzlich bekennen sich die Präsidenten zum öffentlichrechtlichen Rundfunk als «wesentlichem Bestandteil der Demokratie», fordern aber eine Verschlankung. Doch weiter heisst es: «Die Präsidentinnen und Präsidenten regen in der Rahmengesetzgebung eine stärkere Ausrichtung des öffentlichrechtlichen Rundfunks am Informations-, Kultur- und Bildungsauftrag sowie eine effizientere Verwendung der Mittel an.»
Neben einer gemeinsamen Verwaltung der Rundfunkanstalten und mehr redaktioneller Zusammenarbeit könne auch die Anzahl der Sender reduziert werden – im Sinne eines sparsamen Umgangs mit den Mitteln.
Matthias Rössler, Präsident des Sächsischen Landtags, betont: «Die gebührenfinanzierten Sender brauchen schlanke Strukturen, die einen stabilen Rundfunkbeitrag ermöglichen und eine Meinungsvielfalt widerspiegeln, wie sie auch in der ganzen Breite der Bevölkerung vorhanden ist.»
Die Beitragsstabilität sei ein «entscheidendes Element» für die Akzeptanz des öffentlichrechtlichen Rundfunks seitens der Bürger. Diese ist in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen. Denn obwohl der Rundfunk von einer Mehrheit der Befragten als glaubwürdig eingeschätzt wird, ist das Vertrauen laut einer repräsentativen Umfrage stark zurückgegangen: Von 70 Prozent im Jahr 2020 auf 62 Prozent im Jahre 2023.
Bundesverfassungsgericht verteidigte die Rundfunkgebühren
Doch selbst wenn die ostdeutschen Länder und Bayern bei ihrem Nein zur Gebührenerhöhung bleiben: Bewirken dürfte es wenig. Wie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2021 zeigt, nützen einzelne Blockaden wenig. Damals versuchte der Ministerpräsident Sachsen-Anhalts, der CDU-Politiker Reiner Haseloff, die Beitragserhöhung zu stoppen. Doch Karlsruhe rügte das Bundesland für die Verletzung der Rundfunkfreiheit.
«Hält ein Land eine Abweichung für erforderlich, ist es Sache dieses Landes, das Einvernehmen aller Länder über die Abweichung von der Bedarfsfeststellung der KEF herbeizuführen», lautet die Begründung des Bundesverfassungsgerichts. Das heisst, wenn auch nur ein Bundesland für die Erhöhung stimmt, ist das Veto der anderen nutzlos. Dass sich alle 16 Ministerpräsidenten gegen einen künftig steigenden Beitrag stemmen, scheint unwahrscheinlich.








