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Startseite » Bündner Wirren – Roger Schawinski kämpft weiter für sein Radio
Feuilleton

Bündner Wirren – Roger Schawinski kämpft weiter für sein Radio

MitarbeiterBy MitarbeiterMai 23, 2025
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Bündner Wirren – Roger Schawinski kämpft weiter für sein Radio

In einem vielbeachteten Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht Roger Schawinski die Konzession für einen neuen Radiosender entzogen. Doch der einstige Radiopirat gibt nicht auf.

Im Januar wirkte Roger Schawinski niedergeschlagen, das Gerichtsurteil hatte ihm sichtlich zugesetzt. Doch nun ist er wieder voller Energie, das Gesicht braungebrannt von den letzten Ferien auf Ibiza. «Ich bin zuversichtlich, dass wir dieses Medienmonopol doch noch brechen», sagt er. Falls nicht, werde ihn das zwar nicht existenziell treffen. Aber das Gefühl, wegen «krasser Fehlleistungen» mehrerer staatlicher Instanzen verloren zu haben, würde ihn «in meinen Grundfesten erschüttern».

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Fast eine Million Franken für ein neues Studio investiert

Was den Radiopionier Schawinski seit Monaten umtreibt, ist ein wohl beispielloser Streit in der Schweizer Medienszene. Es geht um alte Rivalitäten, im Zentrum steht die Frage, wer im Gebiet Graubünden – Glarus – Sarganserland eine Radiokonzession des Bundes und damit jährliche Subventionen von rund drei Millionen Franken erhält: Die Radio Alpin Grischa AG von Roger Schawinski und dessen Geschäftspartner Stefan Bühler? Oder der Bündner Somedia-Konzern, der mit seinen Zeitungen und seinem Sender Radio Südostschweiz den Markt dominiert?

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Streit im Januar vermeintlich abschliessend entschieden. Als erste und gleichzeitig letzte Instanz kassierte es eine Verfügung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation von Bundesrat Albert Rösti (SVP). Dieses hatte die Konzession Anfang 2024 überraschend an Schawinskis Radio Alpin vergeben – namentlich, weil bei gleicher Qualität mehr zur Medienvielfalt im Sendegebiet beitragen werde.

Roger Schawinski, der nach eigenen Angaben fast eine Million Franken in ein neues Radiostudio in Chur investiert hat, stand nach dem Verdikt der Bundesrichter vor einem Desaster.

Ein Volontär zu viel

Doch nun kann er auf eine weitere Überraschung hoffen. Das Bundesverwaltungsgericht ist derzeit daran, sein Urteil vom Januar zu prüfen. Denn Schawinskis Anwälte kritisieren, die Richter hätten erhebliche, aktenkundige Tatsachen «aus Versehen nicht berücksichtigt». Dass die St. Galler Richter derartige Revisionsverfahren zulassen, kommt selten vor. Allerdings gibt es auch selten Entscheide, die für derartiges Aufsehen sorgen.

Denn die Richterin und die zwei Richter, die Anfang Jahr zugunsten der Somedia entschieden haben, ernteten in Medien und juristischen Kreisen einige Kritik. Sie verstünden nichts vom Betrieb eines Radiosenders, monierte Roger Huber, der Chefredaktor des Fachportals «Inside Justiz». Der Medienwissenschafter Roger Blum warf ihnen vor, sich im «Klein-Klein» zu verlieren. Da zwei Richter der FDP angehören – derselben Partei, der auch die Somedia-Verlegerfamilie Lebrument verbunden ist – und zwei auch noch Wurzeln im Bündnerland haben, raunten einige von einem «Gschmäckle».

Sicher ist, dass für das Dreiergremium des Bundesverwaltungsgerichts vor allem eines zählte: Es warf Schawinski vor, eine Branchenvereinbarung zu verletzen, wonach das Verhältnis zwischen Praktikanten und festangestellten Programmschaffenden nicht mehr als eins zu drei betragen dürfe. Die Einhaltung dieser Regel sei Voraussetzung für Qualitätsjournalismus und schon in der Bewerbung zwingend zu erfüllen. Da Radio Alpin mit vier Volontären und elf ausgebildeten Angestellten plane, hätte das Gesuch von vornherein disqualifiziert werden müssen.

Zu wenig richterliche Zurückhaltung?

Mit diesen Ausführungen desavouierte das Bundesverwaltungsgericht auch das Bundesamt für Kommunikation (Bakom). Dieses hatte die beiden Bewerber in einem aufwendigen Verfahren geprüft und bemängelte bei Radio Alpin ebenfalls eine zu hohe Zahl von Volontären. Es sah in diesem Umstand jedoch weder ein zwingendes Ausschlusskriterium noch eine Bedrohung für den Qualitätsjournalismus.

Die Frage, ob die apodiktische Haltung der Bundesrichter verhältnismässig war, beschäftigt auch die Politik. So hat der grünliberale Nationalrat und ehemalige Radiomoderator Patrick Hässig kürzlich in einer Interpellation zu bedenken gegeben, sie hätten das «Gebot der richterlichen Zurückhaltung» gegenüber Fachbehörden wie dem Bakom womöglich verletzt.

Roger Schawinski macht derweil geltend, die staatlichen Instanzen hätten ohnehin falsch gerechnet: Wenn man ihn als Programmleiter mitzähle, betrage das zahlenmässige Verhältnis zwischen Praktikanten und Ausgebildeten genau eins zu drei.

Radio Grischa gibt’s jetzt doppelt

Tatsächlich steht diese Zahl in den Akten, die Radio Alpin beim Bakom eingereicht hat. Aber sie wurde von Schawinskis Rechtsvertretern erst geltend gemacht, nachdem die staatlichen Instanzen auf ein anderes Ergebnis gekommen waren. Das laufende Revisionsverfahren am Bundesverwaltungsgericht kann Wochen, aber auch Monate dauern.

Bei der Somedia, die im Januar bereits einen Sieg über Schawinskis «Praktikantenradio» feierte, ist man laut dem Verwaltungsratspräsidenten Silvio Lebrument gelassen. «Wir sind optimistisch», sagt er. Nach dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts habe man viel Unterstützung aus der Bevölkerung erhalten.

Um deren Gunst werben auch Roger Schawinski und Stefan Bühler. Im Internet haben sie ein Testprogramm lanciert, das einen Vorgeschmack auf den neuen Sender geben soll – unter dem Namen Radio Grischa. Eine Provokation gegenüber der Somedia, die ihr Radio vor einigen Jahren von Radio Grischa in Radio Südostschweiz umbenannt hat. Als Gegenreaktion hat die Familie Lebrument den Sender im Dezember auf Radio Grischa zurückgetauft.

Womit es derzeit zumindest im Internet zwei Radios Grischa gibt, die sich auch sonst ähnlich sind: Beide spielen viel 1980er- und 1990er-Jahre-Musik. Und beide nehmen für sich in Anspruch, das wahre Radio Grischa zu sein. Um die Namensrechte wird ein separater Streit geführt. Auch er dürfte die Gerichte noch eine Weile beschäftigen.

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