Der Bund plant eine Bildungsreform, in der unter anderem die schriftlichen Abschlussprüfungen in der Allgemeinbildung hätten abgeschafft werden sollen. Doch das Vorhaben war umstritten.
cog. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) passt die geplante Reform für die berufliche Grundbildung an und hält nun anders als ursprünglich geplant an den Abschlussprüfungen in der Allgemeinbildung fest. Dies schreibt das SBFI in einer Mitteilung.
Die Mindestvorschriften zur Allgemeinbildung sollen auf Anfang 2026 vom Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen, Organisationen der Arbeitswelt und weiteren Kreisen revidiert werden. Die Vernehmlassung dazu ist bereits abgeschlossen. Das SBFI schreibt, man habe in Absprache mit dem WBF-Vorsteher entschieden, «dass – zusätzlich zur Erfahrungsnote, die bereits auf regelmässigen Prüfungen basiert, und zur vertiefenden Schlussarbeit – weiterhin eine Schlussprüfung durchzuführen ist, die mündlich oder schriftlich erfolgen kann».
Der Bund wollte die Abschlussprüfung im allgemeinbildenden Unterricht (ABU) in der Berufslehre ursprünglich abschaffen. Das ist jener schulische Teil der Berufslehre, in dem sich die Auszubildenden mit Gesellschaft, Politik, Wirtschaft, Recht beschäftigen – oder mit Sprache. Rund ein Drittel der Lektionen sind für den ABU reserviert. Für die Gesamtnote hätten gemäss den Plänen des Bundes ab 2026 nur noch die Erfahrungsnoten und die Abschlussarbeit zählen sollen – zu je 50 Prozent. Die Abschlussprüfung sei «zu stark Fachwissen-orientiert» und darum nicht mehr «zeitgemäss», hatte das SBFI erklärt.
Das SBFI schreibt nun in einer Mitteilung: «Nach der Vernehmlassung führte dieser Punkt indes zu politischen Kontroversen, die das SBFI zu einer Überprüfung veranlassten.» Der Ersatz der schriftlichen Schlussprüfung sei jedoch der einzige kontroverse Punkt der Reform gewesen. Zudem habe die Mehrheit der Partner in der Berufsbildung auch diesen Vorschlag befürwortet. Nun sollen stattdessen die Kantone, die die Schulen führen und beaufsichtigen, die Wahl erhalten, die Prüfungsform festzulegen. Ziel bleibt es laut dem SBFI, dass die Reform per 1. Januar 2026 in Kraft tritt.