Noch nie gab es so viele Verfahren im Bereich Terror wie 2024. Auch sonst sei das Jahr ausserordentlich gewesen. Doch es fehlten genügend Ressourcen, klagt Bundesanwalt Stefan Blättler.
Eine Aussage zieht sich beinahe wie ein roter Faden durch den Tätigkeitsbericht der Bundesanwaltschaft: Dem Bund fehlt es an Ermittlern, was dazu führt, dass Strafverfahren länger dauern, zurückgestellt werden, liegenbleiben – oder von den Kantonen übernommen werden. Dabei geht es keineswegs um Peanuts. So ist die Bundeskriminalpolizei (BKP) aufgrund des Personalmangels offenbar teilweise nicht in der Lage, polizeiliche Ermittlungen im Bereich von kriminellen Organisationen durchzuführen.
Während in den Kantonen auf einen Staatsanwalt oder eine Staatsanwältin rund sieben oder acht Polizisten kämen, betrage das Verhältnis im Bund nur gerade rund eins zu zwei, sagte Bundesanwalt Stefan Blättler am Donnerstag vor den Medien. Die mangelnden Ressourcen bei der BKP, die beim Bundesamt für Polizei (Fedpol) angesiedelt ist, sind schon seit langem ein Thema. Wegen der angespannten Finanzlage stehen die Zeichen im Bund derzeit allerdings nicht gerade auf Personalaufstockung. Doch laut Blättler wird sich die Lage weiter verschlechtern, wenn in den nächsten sieben bis acht Jahren nicht jeweils fünf bis zehn zusätzliche Ermittler eingestellt werden können.
Bundesanwaltschaft führt 120 Terrorfälle
In vielen Bereichen nimmt der Druck zu: So führt die Bundesanwaltschaft derzeit 120 Verfahren im Bereich des Terrorismus, was laut Blättler ausserordentlich und auf die erhöhte Bedrohungslage zurückzuführen ist. Bei den Sprengungen von Bancomaten laufen derzeit Verfahren in rund 100 Fällen, wobei die Zahlen seit mehreren Jahren steigen. Weil hinter den Taten kriminelle Banden stehen, die grenzüberschreitend agieren, sind die Ermittlungen aufwendig. Ähnliches gilt für alle kriminellen Organisationen: Der Nachweis, dass es sich um strafbare Strukturen handelt, ist für die Bundesanwaltschaft schwer zu erbringen.
Bundesanwalt Blättler will deshalb nicht nur die Ressourcen erhöhen, er fordert auch strafprozessuale Anpassungen. Seit Jahren schon – wenn nicht gar seit Jahrzehnten – drängt die Bundesanwaltschaft auf eine Kronzeugenregelung. In Italien und anderen Ländern konnten damit hohe Mafiabosse zur Strecke gebracht werden. Bei der Regelung geht es um eine Vereinbarung zwischen dem Staat und Kriminellen, die sich auf eine einfache Formel herunterbrechen lässt: Aussage gegen Strafreduktion oder -freiheit. Der Bundesrat hat sich allerdings aus rechtsstaatlichen Überlegungen bereits mehrfach gegen eine Kronzeugenregelung ausgesprochen.
Blättler erhofft sich nun von einem neuen Anlauf mehr Erfolg. Tatsächlich muss der Bundesrat auf Verlangen des Ständerates erneut prüfen, ob sich eine solche Bestimmung aufgrund positiver Erfahrungen in anderen Ländern und vor dem Hintergrund von in der Schweiz stärker auftretenden Mafia-Organisationen nicht doch aufdrängt. Heute gibt es in der Schweiz nur eine sogenannt kleine Kronzeugenregelung, wonach die Strafe gemildert werden kann. Zuständig ist dafür aber das Gericht. Staatsanwälte bezweifeln deshalb deren Effizienz.
Ein Mittel aus den USA soll helfen
Die zweite Forderung von Blättler geht in eine ähnliche Richtung: Auch hier sollen Beschuldigte einer Verurteilung entgehen können, falls sie kooperieren. Allerdings geht es dabei nicht um einzelne Personen, sondern um Unternehmen. Wenn diese mutmassliche Fälle selbst anzeigten oder mit den Strafverfolgern zusammenarbeiteten, müssten die Strafverfolgungsbehörden künftig die Möglichkeit haben, eine Vergleichslösung zu finden. Die Bundesanwaltschaft schlägt vor, die Unternehmen im Rahmen des Vergleichs zur Zahlung eines Betrags in Höhe der Geldbusse und zur Rückzahlung der unrechtmässig erzielten Gewinne zu verpflichten. In den USA ist eine ähnliche Regelung unter dem Begriff «deferred prosecution agreement» (DPA) bekannt, in Frankreich heisst sie «convention judiciaire d’intérêt public» (CJIP).
Mit der Wirksamkeit des Instrumentes in diesen und anderen Ländern begründet Blättler die Forderung nach Einführung auch dieses Mittels. Verfahren nach diesen Regeln beanspruchten gemäss OECD-Untersuchungen nur halb so viel Zeit wie ein Strafverfahren, sagt er. Ausserdem ermögliche es, dass Unternehmen international weiter ohne den Makel einer Verurteilung tätig sein, aber dennoch zur Rechenschaft gezogen werden könnten. Die Ständeratskommission hat im März ein Postulat gutgeheissen, das den Bundesrat zur Prüfung einer Schweizer DPA-Variante ermuntert. Der Bundesrat lehnte ähnliche Vorstösse früher allerdings ab, weil dadurch die Stellung der Staatsanwaltschaft ausgebaut und die Abschreckung durch das Strafrecht vermindert werde.