Nur knapp 30 Prozent der vom Bund 2020 gewährten Pandemiekredite sind noch ausstehend. Der Bund rechnet zurzeit mit Rückstellungen von 1,7 Milliarden Franken für mögliche Verluste.
Das Tempo ist wichtiger als die Genauigkeit. Das war eine zentrale Grundhaltung des Bundes bei seinen Krisenhilfen für die Wirtschaft während der Pandemie. Besonders ausgeprägt galt dies für das in Rekordzeit aufgegleiste Programm der Covid-Kredite für Unternehmen. 125 Banken beteiligten sich. Die Banken vergaben die Kredite, der Bund lieferte den Banken eine Verlustdeckungsgarantie via Bürgschaft. Zwischen März und Juli 2020 erhielten fast 138 000 Unternehmen Covid-Kredite mit Laufzeiten bis 2031 für total fast 17 Milliarden Franken.
Die Kredite deckten einen bedeutenden Anteil der Gesamtwirtschaft ab – fast einen Viertel aller Unternehmen in der Schweiz mit total rund einem Drittel aller Arbeitskräfte. Mittlerweile sind gut 70 Prozent aller Covid-Kredite zurückbezahlt. Das meldete die Agentur SDA auf Basis von Bundesangaben per Mitte Januar. Die Website des Bundes liefert detaillierte Zahlen bis Dezember 2024. Insgesamt wurden bisher rund 12 Milliarden Franken zurückbezahlt.
Die Banken haben bisher bei etwa 18 000 Krediten die Bürgschaft des Bundes beziehungsweise der zuständigen Bürgschaftsorganisationen in Anspruch genommen – für ein Bürgschaftsvolumen von total gut 1,2 Milliarden Franken. Wie viel davon letztlich beim Bund als Verlust anfällt, ist noch offen. Vom betroffenen Bürgschaftsvolumen haben die Kreditgeber bisher rund 77 Millionen Franken zurückbezahlt, und 144 Millionen wurden als uneinbringliche Forderung abgeschrieben.
Die Rückstellungen des Bundes für künftige Bürgschaftshonorierungen beliefen sich per Ende 2023 auf 722 Millionen Franken. Der Bund schätzt die Summe der nötigen Honorierungen bis zum Ende auf etwa 1,7 Milliarden Franken. Der Gesamtverlust dürfte indes tiefer ausfallen, da die Kreditnehmer vermutlich einen Teil der verbürgten Volumen noch zurückzahlen. Aus heutiger Sicht könnten die Bundesverluste am Ende zwischen 5 und 10 Prozent des Gesamtvolumens der Covid-Kredite ausmachen. Eine solche Grössenordnung wäre gemessen an den Mutmassungen im Frühling 2020 nicht überraschend.
4400 Strafanzeigen
Viel war auch von möglichen Missbräuchen die Rede. Der Bund hatte solche bewusst in Kauf genommen. Stichworte zu den festgestellten Missbräuchen umfassen unter anderem die Kreditverwendung für Dividenden und andere unzulässige Zwecke, falsche Umsatzangaben, Mehrfachanträge und Anträge von Pleitefirmen. Die bisher abgeschlossenen Überprüfungen führten bei gut 4 Prozent aller Covid-Kredite zu Korrekturen ohne Strafanzeige. Bei rund 4400 Fällen (3,2 Prozent aller Covid-Kredite) kam es zu Strafanzeigen; diese Fälle umfassen ein Kreditvolumen von total rund 465 Millionen Franken. Gut 1700 dieser Fälle sind abgeschlossen; in rund 70 Prozent dieser Fälle kam es zu einem Schuldspruch oder zur Wiedergutmachung ohne Schuldspruch.
3 bis 4 Prozent Missbräuche?
Betrachtet man nur die Fälle mit Strafanzeige, die nicht mit einem klaren Freispruch endeten, könnte die Missbrauchsquote unter Berücksichtigung der noch hängigen Fälle am Ende zwischen 3 und 4 Prozent betragen. Das läge nicht jenseits dessen, was angesichts der Umstände zu befürchten war. Zählt man die Fälle mit Korrekturen ohne Strafanzeige hinzu, liegt die «Fehlerquote» eher bei etwa 8 bis 9 Prozent.
Der Bundesrat hat 2023 in einem Bericht betont, dass die Kredite einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung einer Konkurswelle und einer schweren Rezession geleistet hätten. Die Kosten des Programms stünden in einem «angemessenen» Verhältnis zum Nutzen.