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Startseite » Das Bargeld soll in die Bundesverfassung
Schweiz

Das Bargeld soll in die Bundesverfassung

MitarbeiterVon MitarbeiterMärz 5, 2025
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Der Nationalrat lehnt die Bargeld-Volksinitiative ab. Dem fast gleich lautenden Gegenentwurf des Bundesrats stimmt er mit grosser Mehrheit zu.

Selten waren sich die Redner in der Debatte zur Bargeldinitiative im Nationalrat so einig. Trotz «viel Sympathie» für die Anliegen der Initianten um die Freiheitliche Bewegung Schweiz lehnten die Ratsmitglieder am Mittwoch die Initiative deutlich ab und überwiesen das Geschäft an den Ständerat.

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Der Gegenvorschlag des Bundesrats zur inhaltlich unterstützten Initiative stiess hingegen auf breite Zustimmung. Die grosse Kammer nahm ihn mit 185 zu 6 Stimmen an. Der Nationalrat hat damit der Revision des Geld- und Währungsartikels in der Bundesverfassung zugestimmt. Bereits geltende Gesetzesbestimmungen werden unverändert in die Verfassung aufgenommen.

Haben die Initianten um die Freiheitliche Bewegung Schweiz hier offene Türen eingerannt? Laut Initiative muss der Bund sicherstellen, dass physische Münzen oder Banknoten immer in ausreichender Menge verfügbar sind. Und sollte der Schweizerfranken durch eine andere Währung ersetzt werden, müsste dies vor Volk und Stände.

Schon in der Vernehmlassung stellte sich heraus, dass die Initiative ein über alle Parteigrenzen hinweg positives Echo auslöste. Bundesrat und Nationalrat stuften ihre Anliegen als «absolut berechtigt» ein. Zu deren Umsetzung sei jedoch der direkte Gegenentwurf des Bundesrats vorzuziehen, so Finanzministerin Karin Keller-Sutter vor dem Rat: «Die Initiative hat vor allem symbolischen Charakter. Beide Forderungen sind bereits heute im Nationalbankgesetz und im Bundesgesetz zu Währung und Zahlungsmitteln verankert.»

Im Alltag der Bevölkerung würde sich also nichts ändern. Die bereits bestehenden Artikel würden aber zu Verfassungsartikeln. Die meisten Ratsmitglieder folgten aus gesetzgeberischen und prinzipiellen Überlegungen der Argumentation des Bundesrats. Die Ratsmehrheit taxierte die Initiative als überflüssig, versteht aber die Bedeutung von Bargeld.

Der physische Fünfliber im Portemonnaie hat für Herrn und Frau Schweizer einen hohen symbolischen Stellenwert. Die Bevölkerung vergräbt zwar keine Geldscheine im Garten oder näht sie im Kopfkissen ein. Sie weiss aber: Bargeld bringt keine Zinsen, kostet jedoch auch nichts. Im Zeitalter der totalen Digitalisierung funktioniert es als Zahlungsmittel auch dann, wenn das Online-Banking oder die Bezahl-App gerade einmal wieder nicht verfügbar sind.

Gemäss Erhebungen der Schweizer Nationalbank (SNB) 2024 wird Bargeld von 98 Prozent der befragten Unternehmen akzeptiert und bleibt somit das meistakzeptierte Zahlungsmittel. 2022 gaben 96 Prozent der befragten Privatpersonen in einer SNB-Umfrage an, Bargeld im Portemonnaie oder zu Hause für alltägliche Ausgaben zu halten. Schweizerinnen und Schweizer nutzen zwar zunehmend Online-Banking und Bezahl-Apps. Anbieter wie Konsumenten akzeptieren oder verwenden aber nach wie vor in der überwältigenden Mehrheit physisches Geld.

Die Diskussion über Geld ist mit viel Emotionen verbunden. Auch deshalb erstaunte es nicht, dass trotz dem kaum umstrittenen bundesrätlichen Gegenvorschlag über dreissig Parlamentarier das Wort ergriffen. Die Befürworter der Initiative argumentierten vor allem mit Bedenken über die zunehmende digitale Überwachung. So unterstrich etwa Roland Rino Büchel (SVP), dass man mit Bargeld «nicht an irgendwelchen manipulationsanfälligen Zahlungssystemen teilhaben» müsse.

Und sein Parteikollege Lukas Reimann sekundierte: «Bargeld schützt vor elektronischer Überwachung, vor Kreditkartengebühren oder Zinssteuern der Zentralbank.» Dem hielt Beat Flach (GLP) entgegen: «Niemand will uns das Bargeld wegnehmen.» Wolle man tatsächlich etwas am Zahlungssicherheitssystem verbessern, müsse man bei den tatsächlichen Risiken ansetzen: «Vor allem bei Cyberangriffen auf die Strominfrastruktur und auf die intelligenten Systeme, die die Zahlungsvorgänge abwickeln.»

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