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Schweiz

Das Deutsche Museum will den Sarco ausstellen – aber Schaffhausen rückt die Suizidkapsel nicht heraus

MitarbeiterVon MitarbeiterMai 19, 2025
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Im vergangenen Herbst starb erstmals eine Frau im Sarco. Der Verantwortliche kam danach lange in Untersuchungshaft. Abgeschlossen ist das Verfahren immer noch nicht.

Den Blick zum Himmel richten, den Knopf drücken – und kurze Zeit später kommt der Tod: Der Sarco fasziniert die einen, weil sie darin die Befreiung des Menschen von allen Zwängen am Lebensende sehen. Für andere ist er ein zynisches, ethisch hoch fragwürdiges Instrument. Als der Sarco am 23. September 2024 in einem Waldstück im Kanton Schaffhausen zum ersten Mal zum Einsatz kam, stiess dies auf grosses Interesse weit über die Landesgrenzen hinaus.

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Deshalb wollen die Kuratoren des Zukunftsmuseums in Nürnberg die Kapsel, in der an jenem Tag eine 64-jährige schwerkranke Amerikanerin gestorben ist, in einer Ausstellung präsentieren. Einen entsprechenden Brief sandten sie an die Schaffhauser Staatsanwaltschaft, die den Sarco direkt am «Tatort» konfisziert hatte.

Das Museum ist eine Zweigstelle des Deutschen Museums in München, ein Schwerpunkt der Institution ist die Technikethik. Sie planten, «das Thema ‹selbstbestimmtes Sterben› in einem sorgfältig kuratierten und ausgewogenen Kontext auszustellen», schreibt ein Mitarbeiter. Die umstrittene Suizidkapsel wäre für das Museum ein besonders attraktives Exponat.

Nitschke sucht die grosse Bühne

Der Erfinder des Sarco, der australisch-niederländische Sterbehilfeaktivist Philip Nitschke, hat der Präsentation im Museum bereits zugestimmt. Das kommt nicht überraschend, Nitschke hat stets eine möglichst grosse Bühne für sein Projekt gesucht. So zeigte er einen Prototyp 2019 erstmals an einer Designmesse in Venedig und liess Besucher probeliegen.

Doch vorerst wird nichts aus den Plänen. Laut dem Mitarbeiter des Zukunftsmuseums hat sich die Schaffhauser Staatsanwaltschaft erst auf Nachfrage gemeldet – und dann beschieden, dass sie den konfiszierten Sarco zurzeit nicht freigeben könne. Wie Nitschke sagt, wäre es für die Deutschen auch eine Option, ein anderes Sarco-Modell auszustellen. Dieses stand in Nitschkes Büro in Haarlem, doch die niederländischen Behörden haben es auf Antrag der Schweizer Kollegen nach dem Suizid in Schaffhausen beschlagnahmt.

Nitschke ist optimistisch, dass sein Anwalt die Auslieferung dieser zweiten Kapsel in die Schweiz verhindern kann, die Angelegenheit sei derzeit beim höchsten niederländischen Gericht hängig. Interesse an einem Sarco als Ausstellungsstück hat auch das niederländische Medizinmuseum in Leiden signalisiert.

Würgespuren bei der Toten?

Dass das Strafverfahren in der Causa Sarco so lange dauert, sorgt bei den involvierten Anwälten für Unverständnis und Unmut. Im Zentrum des Verfahrens steht Florian Willet, der Chef der Schweizer Sarco-Organisation The Last Resort. Willet sass von September bis Dezember zehn Wochen lang in Untersuchungshaft. Laut seinem Strafverteidiger gab es bisher jedoch nach der Hafteinvernahme am 25. September keine weitere Einvernahmen durch die Staatsanwaltschaft.

Es ist auch weiterhin nicht völlig klar, was der Staatsanwalt Peter Sticher dem Sarco-Chef Willet alles vorwirft. Der schwerste Verdacht, jener der vorsätzlichen Tötung, ist zwar laut Sticher «nicht mehr dringend». Das heisst jedoch nicht, dass er völlig vom Tisch ist. Es geht dabei um die Frage, ob Willet die erste Sarco-Nutzerin eigenhändig umgebracht haben könnte. Denn ein Forensiker soll am Nacken der Frau Würgespuren gefunden haben. Und Willet war der Einzige, der bei ihrem Tod in der Nähe war.

Willets Gewährsleute haben diesen Verdacht als absurd bezeichnet. Definitiv Klarheit bringen müsste eigentlich der Autopsiebericht, den die Staatsanwaltschaft beim Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich in Auftrag gegeben hat. Wie Sticher gegenüber der NZZ bestätigt, hat er den Bericht am 28. März erhalten. Über den Inhalt will er keine Auskunft geben.

Es gibt allerdings Indizien dafür, dass der Bericht Willet wie erwartet entlastet. Ende April hat die Staatsanwaltschaft nämlich eine formelle Beschlagnahmeverfügung für den Sarco erlassen. Laut Willets Anwalt verweist die Staatsanwaltschaft darin nur auf die möglicherweise selbstsüchtigen Beweggründe von Willet. Hätte sie zu diesem Zeitpunkt klare Belege für ein Tötungsdelikt gehabt, hätte sie diese wohl als Argument dafür verwendet, warum sie den Sarco nicht freigeben kann.

«Gewisse finanzielle Interessen»

Mittlerweile ist etwas verständlicher geworden, worin die selbstsüchtigen Motive Willets bestehen könnten. Diese sind eine Voraussetzung dafür, dass Beihilfe zum Suizid bestraft werden kann. Laut einem Bericht der «Schaffhauser Nachrichten» hält das kantonale Obergericht die Argumente der Staatsanwaltschaft für plausibel und stützt deren Vorgehen in einem Urteil. So sei die Tatsache, dass Willet per Ende September 2023 all seine anderen Arbeitsverhältnisse aufgelöst habe, ein Hinweis darauf, dass sein Einsatz für The Last Resort «mit gewissen finanziellen Interessen» verbunden sei.

Ob dies allerdings für eine Verurteilung reichen würde, ist fraglich. Sonst müssten andere Schweizer Sterbehilfeorganisationen, die für Freitodbegleitungen einen Unkostenbeitrag verlangen, sich ebenfalls vor juristischen Sanktionen fürchten. Nitschke hat stets betont, dass der Gebrauch des Sarco kostenfrei bleiben soll. Seine Organisation finanziere sich durch Spenden.

Die Staatsanwaltschaft führt weiter das Argument der Publizität an: Auf eigennützige Motive lasse schliessen, dass Nitschke und Willet eine Fotografin der niederländischen Zeitung «De Volkskrant» einluden, um die Ereignisse des 23. Septembers zu dokumentieren (auch wenn die Fotografin beim Tod der Amerikanerin nicht anwesend war).

Kurztrip in die Schweiz

Nitschke selbst verfolgte das Geschehen damals von Deutschland aus über eine Videoschaltung – auch um nicht zum Ziel der Strafverfolger zu werden. Am vergangenen Mittwoch reiste er nun zum ersten Mal seit der Sarco-Premiere wieder in die Schweiz und nahm an einer von den Freidenkern Winterthur organisierten Podiumsdiskussion teil. Danach verliess er das Land gleich wieder. «Meine Anwälte hielten dies für klüger . . .», sagt Nitschke.

Ob in der Schweiz jemals wieder ein Sarco zum Einsatz kommt, ist ungewiss. Nitschke und seine Mitstreiter würden sich dies wünschen. Sie wollen allerdings abwarten, bis das Verfahren gegen Florian Willet abgeschlossen ist. Angesichts des bisherigen Tempos der Schaffhauser Behörden ist davon auszugehen, dass dies noch ein Weilchen dauert.

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