Naturschützer und Anwohner wollen das Areal belassen, wie es ist –und haben nun einen Etappensieg erreicht.
Am Zürcher Stadtrand gibt es ein unbebautes Stück Land, das begehrt ist. Es handelt sich um einen ehemaligen Obstgarten in Zürich Leimbach, begehrtes Bauland, längst verwildert. Die Stadt schätzt den Verkehrswert des Grundstücks auf 43 Millionen Franken.
Das 5500 Quadratmeter grosse Areal gehört dem Zuger Investmentfonds Real Fund Management AG – und dieser will darauf eine Überbauung mit 54 Eigentumswohnungen erstellen. Doch um die Baupläne tobt ein Rechtsstreit.
Lebensraum für Reptilien
Anwohnerinnen und Anwohner sowie Landschaftsschutzorganisationen kämpfen seit Jahren dafür, das Areal so zu lassen, wie es ist. Ihre Argumente: Der «Fallätschegarte», wie die gleichnamige Interessengemeinschaft das Grundstück nennt, habe sich über die Jahre zu einer «Oase mit sehr hohen Naturwerten» entwickelt.
Sie biete Tieren wie Vögeln, Fledermäusen, Feuersalamandern, Glühwürmchen und Wildbienen einen Lebensraum. Das Areal zu überbauen, sei eine Verschandelung der Landschaft und eine «sinnlose Zerstörung wertvoller Biodiversität».
Der Stadtrat hatte im Dezember 2022 entschieden, das Grundstück nicht unter Schutz zu stellen und so eine Überbauung zu ermöglichen. Er bestand aber darauf, dass die Igel, Reptilien und Amphibien in ein nahes Biotop umgesiedelt werden, und stellte dafür eine Wiese neben dem «Fallätschegarte» zur Verfügung.
Nach einer Aufwertung dieser Wiese lasse sich der Verlust des Biotops kompensieren, hielt der Stadtrat in seinem Beschluss fest. Aus ökologischer Sicht werde gar ein besserer Lebensraum geschaffen: «Insbesondere in floristischer Hinsicht wird die aufgewertete Fläche deutlich wertvoller sein.»
Auch die Stadt hat ein Interesse daran, dass das Grundstück überbaut werden kann. Wenn der Zuger Investmentfonds als Besitzer keine Wohnungen darauf erstellen kann, ist das Areal für ihn wertlos. Eine Unterschutzstellung, so hielt es der Stadtrat fest, käme einer «materiellen Enteignung» gleich. Die Eigentümer müssten also entschädigt werden.
Teilerfolg für die Naturschützer
Naturschützer und Anwohner waren nicht einverstanden mit dem Entscheid des Stadtrats. Die vorgeschlagene Wiese, so waren sie sich einig, sei kein vollwertiger Ersatz. Sie rekurrierten beim Baurekursgericht, blitzten jedoch ab. Daraufhin gelangten sie ans Verwaltungsgericht. Dort haben sie nun einen Etappensieg errungen, wie die Tamedia-Zeitungen berichten.
Laut dem Gericht wurde der Sachverhalt «ungenügend festgestellt», und die vorgesehenen Ersatzmassnahmen könnten den ökologischen Wert des Gebietes nicht angemessen ersetzen. Der Ersatzlebensraum würde erst nach 10 bis 25 Jahren seine Funktion erfüllen – für die gegenwärtig dort lebenden Tiere sei das zu spät.
Der Entscheid der Vorinstanz ist laut Verwaltungsgericht aufzuheben. Dies hat zur Folge, dass die Stadt die Schutzwürdigkeit des «Fallätschegarte» nochmals und vertieft überprüfen muss. Gemäss Tamedia-Zeitungen hat die Stadt das Urteil zur Kenntnis genommen und prüft das weitere Vorgehen. Der Landeigentümer wollte sich gegenüber den Tamedia-Zeitungen nicht äussern.