Die Landesregierung will den Import insbesondere von gestopfter Entenleber aus Frankreich weiterhin erlauben. Stattdessen sollen Produkte aus Stopfmast besonders deklariert werden müssen.
Der Bundesrat hat sich am Mittwoch gegen die Volksinitiative «Ja zum Importverbot für Stopfleber» positioniert. Die Initiative von Tierschützern der Alliance Animale Suisse will die Einfuhr von gestopfter Leber etwa von Enten und Gänsen verbieten. Untersagt wäre auch der Import durch Privatpersonen für den Eigengebrauch. Die Initianten wollen das mit einer Änderung der Bundesverfassung erreichen.
In seiner Botschaft an das Parlament empfiehlt der Bundesrat, die Initiative ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag abzulehnen. Im Sinne des Tierschutzes sei das Anliegen der Initiative nachvollziehbar, teilte der Bundesrat mit. Ein Importverbot sei jedoch kaum vereinbar mit den internationalen Verträgen und Abkommen der Schweiz, etwa im Rahmen der Welthandelsorganisation oder mit der EU.
Laut dem Bundesrat können Einfuhrverbote grundsätzlich erst dann erlassen werden, wenn mildere Massnahmen wie Kennzeichnungspflicht nicht zum Ziel geführt haben. Weiter argumentiert der Bundesrat, die Annahme der Initiative würde den Konsum von Stopfleber in der Schweiz verunmöglichen und dadurch die Wahlfreiheit der Konsumierenden einschränken.
In der Schweiz ist die Zwangsernährung von Hausgeflügel, das sogenannte Stopfen, aufgrund von Tierwohlbedenken seit mehr als vierzig Jahren verboten. Insbesondere in der Romandie jedoch bleibt gestopfte Entenleber eine beliebte Delikatesse, die für viele Familien zu Weihnachten gehört wie in der Deutschschweiz eine Gans.
Als Reaktion auf die Initiative will der Bundesrat für Produkte aus der Stopfmast eine Deklarationspflicht einführen. Die Konsumenten sollen erkennen können, wie ein Produkt hergestellt wurde. «Diese Transparenz kann zu einer Sensibilisierung der Konsumierenden führen», schreibt der Bundesrat in seiner Mitteilung. Die Deklarationspflicht wird per Verordnung umgesetzt und voraussichtlich Mitte 2025 in Kraft treten.