Die Regierung will die Diskussion vom Tisch haben, ob die Schweiz scharf genug gegen Geldwäscherei vorgeht. Daher hält er auch an der Einführung eines Transparenzregisters für Unternehmen fest.
Ob zu Unrecht oder nicht, die Schweiz wird vom Ausland bei der Geldwäschereibekämpfung gerne an den Pranger gestellt. Um dem internationalen Druck die Basis zu entziehen, will der Bundesrat nun neue Massnahmen zur Prävention von Geldwäscherei einführen.
Er hat am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgestellt, der nur wenige Änderungen gegenüber seiner Vernehmlassungsvorlage vom vergangenen August aufweist. Und das, obwohl Bürgerliche und betroffene Berufsverbände Kritik geäussert hatten.
Dem Bundesrat geht es mit den Massnahmen um die Reputation des Finanzplatzes. Die Schweiz soll in künftigen Länderexamen in Sachen Geldwäschereiprävention gut genug abschneiden, um sicher nicht mehr auf irgendwelchen grauen oder schwarzen Listen zu landen. Als strenger Prüfer tritt die Financial Action Task Force (FATF) auf – ein Länderklub, bei dem fast alle der grössten Volkswirtschaften Mitglied sind und der daher über viel Einfluss verfügt.
Mehr Pflichten für Anwälte und Treuhänder
Geht es nach dem Bundesrat, sollen künftig vor allem Anwälte, Notare und Treuhänder mehr tun müssen, um Geldwäscherei in der Schweiz zu verhindern. Bereits heute müssen sie Sorgfaltspflichten erfüllen, wenn sie für ihre Kunden gewisse Tätigkeiten als Finanzintermediär ausführen.
In Zukunft unterstehen sie diesen Pflichten teilweise auch, wenn sie nur als Berater tätig sind. Konkret dann, wenn sie für ihre Kunden Immobilien kaufen oder verkaufen oder für sie neue Firmen gründen. Die Anwälte müssen in Zukunft die Identität dieser Kunden und den Zweck der Transaktion abklären; und diese Abklärungen dokumentieren.
Die bürgerlichen Parteien und die betroffenen Berufsverbände hatten sich in der Vernehmlassung kritisch zu diesen Plänen geäussert. Das ist kein Zufall, ist ein ähnlicher Vorstoss vor drei Jahren doch bereits einmal im Parlament gescheitert, als es sich letztmals ausgiebig mit der Geldwäschereiabwehr beschäftigte.
Die Änderungen seien unnötig, hiess es in der Vernehmlassung nun erneut etwa von der SVP, der FDP oder der Selbstregulierungsorganisation der Treuhänder. Seitens der Vertretung der Anwälte und Notare wurde Rechtsunsicherheit befürchtet. Das «Unterstellungssystem» sei ausufernd und unklar abgegrenzt.
In Nebenaspekten reagierte die Landesregierung auf Kritik. Es sollen nun die Selbstregulierungsorganisationen (SRO) der jeweiligen Berufe die Einhaltung der neuen Regeln überwachen, und nicht die regionalen Anwaltskammern. Der Bundesrat verzichtet nun auch darauf, das System der über die SRO ausgesprochenen Sanktionen zu verschärfen. Zudem betont er nochmals, dass das Anwaltsgeheimnis gewahrt bleiben soll.
Transparenzregister: Kompromiss bleibt
Weitere Massnahmen, die der Bundesrat vergangenen Sommer vorschlug, haben Bestand: So sollen die Sorgfaltspflichten nach Geldwäschereigesetz gelten, wenn jemand Edelmetalle oder Edelsteine für mehr als 15 000 Franken mit Bargeld kauft; auch wenn eine Immobilie in Cash bezahlt wird, müssen entsprechende Abklärungen gemacht werden.
Es soll zudem ein schweizweites Transparenzregister für Unternehmen und Stiftungen eingeführt werden: Firmen müssen herausfinden und melden, wer ihr wirtschaftlich Berechtigter ist. Das Register soll verhindern, dass sich die wahren Eigentümer eines Unternehmens hinter Strohmännern und Briefkastenfirmen verstecken können.
Der Bundesrat bleibt auch hier dem Kompromiss treu, den er vergangenen August schon skizziert hat. So soll das Transparenzregister in erster Linie den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung stehen, nicht aber der Öffentlichkeit oder den Medien. Besonders NGO hatten sich gewünscht, dass der Zugang zum Register weniger restriktiv ausfällt.