Nebst den Grossbanken haben auch Stromfirmen von Bundeshilfen profitiert. Analog zum Finanzsektor sind nun für systemkritische Betriebe im Stromgeschäft Vorgaben zu Eigenkapital, Liquidität, Risikomanagement und Notfallplänen vorgesehen.
Wie die grossen Banken, so die Stromkonzerne. Seit 2022 gelten die grossen Schweizer Stromunternehmen offiziell als «systemkritisch» und haben damit faktisch eine Bundesgarantie. So steht es im «Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft». Betroffen sind die Konzerne Axpo, Alpiq und BKW. Laut Gesetz kann der Bund den systemkritischen Stromproduzenten zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen Darlehen gewähren. Das maximale Gesamtvolumen des Schutzschirms umfasst 10 Milliarden Franken.
Schon bevor das Gesetz Anfang Oktober 2022 in Kraft trat, hatte der Bundesrat der Axpo auf Gesuch von Anfang September per Notverordnung eine Kreditlinie von 4 Milliarden Franken zur Verfügung gestellt. Zur Beseitigung allfälliger Marktzweifel stellte die Regierung auch gleich Alpiq und BKW unter den Schutzschirm. Im Krisenfall könnten also auch diese beiden Produzenten vom Bund einen Kreditlinie erhalten.
Den Hintergrund bildeten die explodierenden Strompreise, die wegen der Mechanik der Strombörsen unvermittelt zu enorm hohem Liquiditätsbedarf bei Axpo & Co. geführt hatten. Seit Herbst 2022 sind die Strompreise wieder deutlich gesunken, was die Liquiditätslage der Stromproduzenten entspannt hat. Im Dezember 2023 hat der Bund auf Gesuch der Axpo die (letztlich nicht gebrauchte) Kreditlinie von 4 Milliarden Franken aufgehoben.
Doch der Schutzschirm mit der Möglichkeit einer neuen Kreditlinie bleibt vorläufig vorhanden. Das genannte Gesetz hat die Notverordnung ersetzt, läuft allerdings Ende 2026 aus. Die Bundesgarantie würde indes nach dem Auslaufen ohne Begleitmassnahmen nicht verschwinden, sondern nur den Status wechseln – von offiziell zu inoffiziell.
Acht systemrelevante Firmen
Die systemrelevanten Firmen sollen deshalb ähnlich wie die grossen Banken gewisse Vorgaben erfüllen, um das Risiko der Steuerzahler möglichst stark zu senken – namentlich in Sachen Liquidität, Eigenkapital, Risikomanagement und Krisenplanung. Das hatte der Bundesrat schon 2022 angekündigt, und das forderte in der Folge auch das Parlament durch Überweisung einer Motion an die Regierung.
Diesen Freitag hat der Bundesrat ein Gesetzesprojekt zur Umsetzung dieses Anliegens in die Vernehmlassung geschickt. Ins Auge sticht zunächst die Ausdehnung der Definition von systemrelevanten Firmen. Der Bundesrat will den bisherigen Schwellenwert (inländische Kraftwerksleistung von mindestens 1200 Megawatt) halbieren auf 600 Megawatt. Zum Vergleich: Das grösste Schweizer Atomkraftwerk (Leibstadt) bringt es auf rund 1200 Megawatt Leistung. Laut dem Erläuterungsbericht des Bundes hätte die Netzgesellschaft Swissgrid schon bei Ausfällen ab rund 600 Megawatt «eine starke Belastung im Übertragungsnetz».
Zudem will der Bundesrat nicht nur Produzenten von Strom als systemrelevant einstufen, sondern auch die Verantwortlichen von «Bilanzgruppen» mit Spitzenlast von mindestens 600 Megawatt. Eine Bilanzgruppe ist laut Swissgrid ein virtuelles Gebilde zu Abrechnungszwecken: Jeder Verteilnetzbetrieber, Händler, Erzeuger, Lieferant und Endverbraucher müsse einer Bilanzgruppe angehören.
Mit der vorgeschlagenen Definition würden laut Bund nebst den drei grössten Produzenten noch fünf weitere Unternehmen als systemrelevant gelten: Elektrizitätswerk der Stadt Zürich, Industrielle Werke Basel, der Westschweizer Energieversorger Groupe E, die Tessiner AET-Gruppe und der Münchensteiner Versorger Primeo Energie. Die Elektrizitätskommission (Elcom) könnte zudem als staatliche Regulierungsbehörde unter gewissen Voraussetzungen weitere Firmen als systemrelevant bezeichnen.
Angelehnt an Bankenregulierung
Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Vorgaben für systemkritische Firmen erinnern zum Teil stark an den Finanzsektor. Bezüglich Eigenkapital und Liquidität nennt der Gesetzesvorschlag aber keine konkreten Zahlen, sondern nur Grundsätze: Kapital und Liquidität müssen «angemessen» sein, um auch in Risikoszenarien zu genügen.
Die Anforderungen an die Modelle und Kriterien für die Risikoszenarien will der Bundesrat auf Verordnungsstufe festlegen. Die konkreten Zahlen würde dann die Aufsichtsbehörde Elcom in jedem Einzelfall festlegen. Der Bund begründet diese Vorgehen damit, dass angemessene Niveaus je nach Art der Unternehmen und je nach Geschäftsmodell sehr unterschiedlich sein könnten. Der Bundesrat könnte aber gemäss den Erläuterungen generelle Mindestanforderungen festlegen.
Analog zum Finanzsektor soll die Elcom bei schweren Verstössen Berufsverbote gegen Verantwortliche von systemrelevanten Firmen aussprechen können. Zudem kann es Bussen für die Unternehmen von bis zu 5 Prozent des Umsatzes der letzten drei Geschäftsjahre erreichen. Zur Illustration: Die Axpo hat in den letzten drei Geschäftsjahren zusammen einen Umsatz von rund 27 Milliarden Franken erzielt.
Die Krisenplanung kommt noch
Noch nicht bereit ist der Bundesrat für seine Vorschläge zur Notfallplanung der systemrelevanten Stromfirmen. Die Vorschläge dürften laut Bundesangaben erst im vierten Quartal dieses Jahres kommen. Wie bei den grossen Banken geht es um die Sicherstellung der Weiterführung der systemrelevanten Teile auch bei einer Pleite. Nur bei glaubwürdigen Notfallplänen liesse sich die Bundesgarantie mit erheblicher Wahrscheinlichkeit eliminieren.
Wie ein Marktbeobachter betont, müssen nicht nur die Kraftwerke weiter laufen, sondern der produzierte Strom müsse auch am Markt ankommen – vor allem an der Börse für Stromlieferungen am Folgetag. Dafür verlange die Börse vom Produzenten einen Geldeinschuss.
Ob Vereinbarungen von Stromproduzenten mit gegenseitigen Zusicherungen zu Liquiditätseinschüssen im Notfall genügend glaubwürdig wären, erscheint zweifelhaft. Deshalb steht auch eine andere Idee zur Diskussion: Die Branche finanziert im voraus einen Notfallfonds, der in einer Krise zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen zur Verfügung steht. Die Summe wäre auszuhandeln. Das dürfte noch einiges zu reden geben.