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Startseite » Der Umgang mit künstlicher Intelligenz wird zum Lehrstück in der Schweizer Europapolitik
Schweiz

Der Umgang mit künstlicher Intelligenz wird zum Lehrstück in der Schweizer Europapolitik

MitarbeiterVon MitarbeiterFebruar 18, 2025
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Dem Bundesrat geht die KI-Regulierung der Europäischen Union zu weit. Doch für viele Schweizer Produkte wird der Marktzugang in der EU auf dem jetzigen Niveau nur möglich bleiben, wenn Bern sich an die EU-Regeln anlehnt.

Die Schweiz bindet sich an einen Verlierer, der nur im Fach Überregulierung Weltklasse ist: Das ist eine Kernkritik von Gegnern des Vertrags EU-Schweiz zu den Grundregeln der künftigen Wirtschaftsbeziehungen.

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Der starke Regulierungsreflex in Brüssel bremst vor allem den Enthusiasmus in Schweizer Unternehmenskreisen für den neuen Vertrag. Und dies, obwohl der Vertrag im Prinzip eine bessere Absicherung des Marktzugangs in der EU und damit eine stärkere Wirtschaftsentwicklung verspricht. Zu den jüngsten Illustrationen der Brüsseler Regulierungslust zählt die EU-Verordnung von 2024 zum Umgang mit künstlicher Intelligenz (KI). Technisch führend in der KI sind vor allem die Amerikaner und die Chinesen, doch die Europäer sehen sich wenigstens als Pioniere in der Regulierung dieser Technologie.

Die EU-Definition von KI ist wenig volksnah. Vereinfacht gesagt: KI-Systeme sind Computerprogramme/Maschinen, die Aufgaben lösen, welche früher menschliche Intelligenz erforderten – wie zum Beispiel Texte schreiben, Muster erkennen und Entscheidungen treffen. Die (potenziellen) Anwendungsgebiete von KI-Systemen gehen quer durch alle Wirtschaftssektoren – von selbstfahrenden Rasenmähern und Autos über juristische Analysen und die Medikamentenforschung bis zu Personalmanagement und Waffensteuerungen.

Nume nid gsprängt

Der Bundesrat hat vergangene Woche beschlossen, dass er zurzeit nicht der Brüsseler KI-Regulierung nacheifern will. Die Schweiz soll sich vorerst darauf beschränken, die Rechtsgrundlagen für die Übernahme der KI-Konvention des Europarats zu schaffen. Diese Konvention enthält allgemeine Grundsätze für die beteiligten Staaten, namentlich zu Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit im Zusammenhang mit KI.

Die EU-Verordnung umfasst dagegen direkt anwendbare und detailliertere Vorschriften für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, unterteilt in vier Risikostufen und garniert mit Bussenandrohungen. Die Auflagen bei KI-Systemen mit hohen Risiken betreffen unter anderem Risikoeinschätzung und -minderung, Datenqualität, Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse, Informations- und Dokumentationspflichten.

Der KI-Kurs des Bundesrats steht potenziell im Konflikt mit der Absicht, das Niveau des derzeitigen Marktzugangs in der EU zu halten. Zum Vertragspaket Schweiz-EU der Bilateralen I zählt nebst der Personenfreizügigkeit unter anderem auch das Abkommen für gegenseitige Produktzertifizierungen. Dank diesem Abkommen haben die betroffenen Industriesektoren einen erleichterten Zugang zum Markt des Vertragspartners. Doch ändert die EU relevante Bestimmungen für die abgedeckten Produktegruppen, muss die Schweiz nachziehen, damit ihre Regeln von der EU weiterhin als gleichwertig anerkannt sind und so nach wie vor keine zusätzliche EU-Zertifizierung für Schweizer Produkte nötig ist.

Breite Betroffenheit

Aber die EU verweigert seit 2021 die Aktualisierung von Gleichwertigkeits-Anerkennungen, bis der ausgehandelte Vertrag über die künftigen Grundregeln der bilateralen Beziehung besiegelt ist. Ein erstes Opfer war die Schweizer Medizintechnikbranche. Betroffene Firmen mussten als Folge der EU-Weigerung ihre Produkte von einer EU-Stelle zertifizieren lassen, einen Bevollmächtigten mit Niederlassung in der EU bestimmen und die betroffenen Produkte speziell etikettieren. Das war nicht der Untergang der Firmen, aber es brachte spürbare Zusatzkosten.

Das Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Produktzertifizierungen deckt zwanzig Produktegruppen ab. Zwölf von diesen sind laut den Analysen der Bundesverwaltung potenziell stark betroffen von der KI-Verordnung der EU, weil sie für die Anwendung von KI-Systemen mit mutmasslich hohen Risiken infrage kommen. Zu diesen Produktegruppen zählen gemäss Verwaltungspapieren unter anderem Maschinen, persönliche Schutzausrüstungen, Spielzeuge, Medizinprodukte, Druckgeräte, Telekommunikationsgeräte, Aufzüge und Seilbahnen.

Will die Schweiz für diese Produktegruppen auch in Zukunft den erleichterten EU-Marktzugang behalten oder (wie im Fall der Medizinprodukte) wieder bekommen, sind laut den Schweizer Analysen zwei Bedingungen zu erfüllen: Die Schweiz muss ihre Produktevorschriften mit jenen der KI-Verordnung der EU «harmonisieren», und es braucht eine Aktualisierung des bilateralen Abkommens zur gegenseitigen Anerkennung der Produktzertifizierungen – wozu gemäss EU die Akzeptierung des ausgehandelten Grundsatzvertrags Schweiz-EU unerlässlich ist.

Abwägung «im Einzelfall»

Anders gesagt: Um den erleichterten Marktzugang zu sichern, müsste die Schweizer KI-Regulierung künftig weiter gehen, als es der Bundesrat derzeit möchte. Was ist wichtiger – erleichterter Marktzugang oder die Vermeidung von Überregulierung? «Die Abwägung ist im Einzelfall zu machen», sagt Stefan Brupbacher, Direktor von Swissmem, dem Branchenverband der Maschinen- und Metallindustrie. Laut seiner Ansicht sollte das grundsätzliche Ziel der Schweiz sein, «dass ihre Regulierung von der EU als gleichwertig anerkannt wird». Dabei sei möglichst pragmatisch vorzugehen. «Die Schweiz könnte bei einzelnen Produktegruppen auf die Aktualisierung des bilateralen Abkommens verzichten, wenn dort die EU-Regulierung aus Schweizer Sicht zu weit geht.»

Der Bundesrat hat sich in dieser Frage noch nicht festgelegt. Wirtschafts- und Bundesvertreter betonen, dass bei der Brüsseler KI-Regulierung und deren Umsetzung in den Mitgliedländern noch manche Fragen offen seien. Das spreche für eine Politik des «Wartens und Schauens» in der Schweiz.

Schweizer Firmen mit erheblicher Marktpräsenz in der EU werden wie in anderen Regulierungsbereichen ohnehin nicht um die neuen EU-Vorgaben herumkommen. Denn die KI-Verordnung der EU gilt auch für Anbieter im EU-Markt aus Drittstaaten. Befragte Wirtschaftsvertreter mutmassen indes, dass die Anpassung betroffener Firmen an die EU-Marktregeln zu weniger Zusatzaufwand in der Schweiz führen dürfte als eine generelle Übernahme der Brüsseler KI-Verordnung durch die Schweiz.

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