Die Schweizer Behörden machen der Grossbank keine wettbewerbsrechtlichen Auflagen beim Zusammenschluss mit der CS. Die UBS steht dennoch weiter unter Beobachtung und muss sich das Vertrauen verdienen.
Erleichterung bei der letzten Grossbank im Land: Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) ist zur Ansicht gelangt, dass der Schweizer Bankenmarkt gut funktioniert. Sie legt der UBS, was das Wettbewerbsrecht betrifft, keine Steine in den Weg. Und das, obwohl die UBS dank der CS-Übernahme in manchen Geschäftsfeldern nun mit grossen Abstand die Nummer eins ist.
Dieser Entscheid ist sinnvoll, und für die Grossbank wichtig. Er dürfte die internationalen Investoren beruhigen. Diese interessieren sich derzeit sehr für die UBS, weil sie im Geschäft mit superreichen Bankkunden ausserhalb der USA die klare Nummer eins ist. Doch die Schweizer Innenpolitik, welche in New York niemand versteht, könnte die schöne Anlage-Geschichte vermiesen.
So drohen der UBS deutlich höhere Eigenkapital-Zuschläge, die ihre Profitabilität verwässern würden. Wie hoch diese Zuschläge ausfallen werden, weiss noch niemand. Aber diese Unsicherheit löst – bei den Investoren wie bei der UBS selbst – chronisches Unbehagen aus.
Die Argumente für höhere Eigenkapitalpuffer lassen sich nicht einfach vom Tisch wischen und müssen in Bern sauber geprüft werden. Vor diesem Hintergrund war es umso wichtiger, dass der Grossbank nicht noch zusätzliche wettbewerbsrechtliche Auflagen gemacht werden.
Die Finma hat der UBS im Zug der Not-Übernahme 2023 im Grundsatz bereits Nachsicht in Wettbewerbsfragen versprochen; das war Teil der Übereinkunft, die eine rasche CS-Rettung in dieser Form ermöglichte. Die Wettbewerbskommission (Weko) wurde bei der Fusionskontrolle zur machtlosen Beobachterin degradiert, wie es das Kartellgesetz in solchen Fällen vorsieht.
Doch es war klar, dass die Weko nicht einfach die Hände in den Schoss legen, sondern die Übernahme mit Argusaugen verfolgen wird. Beleg dafür ist der 173 Seiten starke Bericht, den die Weko zuhanden der Finma im letzten Herbst verfasst hatte und der nun veröffentlicht wurde. Darin verweist die Wettbewerbsbehörde auf eine Reihe von Märkten, in denen die UBS künftig eine marktbeherrschende Stellung einnehmen könnte.
Es geht vor allem um Dienstleistungen für Pensionskassen sowie für Firmenkunden – Exportfinanzierung, Firmenkredite und die Platzierung von Schweizer Anleihen. Die Preise und zum Teil auch die Gewinnmargen auf diesen Märkten, schlägt die Weko vor, sollen von den Aufsichtsbehörden nun scharf beobachtet werden.
Die Warnung an die UBS ist deutlich: Wenn ihr eure Macht gegenüber KMU ausspielt und die Preise nach oben drückt, kriegt ihr Probleme!
Die UBS tut gut daran, die Warnung ernst zu nehmen. Es gibt bereits Klagen von Unternehmern, ihre Preiskonditionen bei der Grossbank hätten sich seit der Fusion deutlich verschlechtert. Das sind vielleicht noch Einzelbeobachtungen; manchmal mag es gute Gründe geben, warum die UBS nicht mehr dieselben Konditionen anbietet wie zuvor die CS.
Tatsache ist aber, dass der UBS im Inlandgeschäft bereits vor dem Zusammenschluss mit der CS eine wichtige Rolle zukam. Andere Banken orientieren sich gern an den Angeboten des Marktführers, um ihre eigenen Preise festzulegen. Diese inoffizielle Führungsrolle nimmt die UBS, ob sie will oder nicht, nun umso prominenter ein.
Im Lauf der Jahre können andere Banken, aus dem In- und Ausland, mit neuen Angeboten den Branchenführer wirksam herausfordern und das Wettbewerbsproblem entschärfen. Ein gutes Konkurrenzangebot auf die Beine zu stellen, dauert aber seine Zeit. Bis dahin sollte die UBS-Spitze die Preise, die sie Pensionskassen und Firmenkunden berechnet, nur sehr zurückhaltend erhöhen.
Denn falls sich die Klagen dieser Kunden häufen, wird die UBS bald – und zu Recht – den Preisüberwacher und die Aufsichtsbehörden im Nacken haben. Neue Auflagen, wie die Deckelung der Gewinnmarge bei Firmenkrediten, würden viel Aufwand verursachen und wiederum die Investoren verschrecken. Die UBS hat es selbst in der Hand, dass es nicht so weit kommt.