Regelklassen entlasten, besonders schwierige Schüler in eigenen Gruppen unterrichten: Das Volksbegehren verlangt, was sich viele Lehrer und Eltern schon lange wünschen. Gut so!
Es tut sich etwas in Sachen integrativer Schule. Der Zürcher Kantonsrat hat am Montag der Förderklasseninitiative der Stadtzürcher FDP-Politikerin und Schulleiterin Yasmine Bourgeois und von Vertretern von SVP und GLP deutlich zugestimmt, mit 96 zu 77 Stimmen. Bildungsdirektorin Silvia Steiner hat nun bis November Zeit, dem Parlament eine Umsetzungsvorlage zu unterbreiten.
Die Mitte-Regierungsrätin hätte sich bis dahin wohl lieber mit ihrem eigenen Gegenvorschlag beschäftigt. Dieser sollte den Gemeinden ermöglichen, für verhaltensauffällige oder lernschwache Kinder «erweiterte Lernräume» oder «Schulinseln» einzurichten. Aber davon wollte eine Allianz aus SVP, FDP und GLP nichts wissen. Sie schickte Steiners Idee bachab und setzt stattdessen ganz auf das Volksbegehren von Bourgeois und ihren Mitstreitern: Förderklassen statt «Schulinseln», Entlastung der Regelklassen statt politisch korrekte Pflästerlipolitik auf Kosten der grossen Mehrheit der Schülerinnen und Schüler – ein klares Misstrauensvotum gegen den integrativen Ansatz, der viele Klassen belastet.
Die Bildungsdirektorin ist gefordert. Sie sollte den Auftrag nicht verwässern, den sie vom Parlament erhalten hat.
Die Förderklasseninitiative ist ambitioniert, aber ihr Anliegen ist richtig. Hier werden Themen adressiert, die vielen Eltern und vielen Lehrerinnen und Lehrern unter den Nägeln brennen – auch wenn sich das die wenigsten eingestehen: Das Ideal des integrativen Unterrichts verträgt sich schlecht mit der schulischen Realität. Wie sollen Primarlehrerinnen ihren Schülern guten Unterricht bieten, wenn zwei, drei Härtefälle immer wieder viel Zeit, Nerven und Energie kosten, da sie beruhigt, gestützt, mit Spezialaufgaben versorgt werden müssen?
Keine Scheuklappen, bitte!
Die Förderklasseninitiative will, dass verhaltensauffällige oder lernschwache Schüler bei Bedarf in sogenannte Förderklassen eingeteilt werden können. Wenn möglich im gleichen Schulhaus. Entscheiden über eine solche Massnahme würden die (Schul-)Gemeinden. Das hindert die Gegner des Volksbegehrens aber nicht daran, wegen einer vermeintlichen Förderklassenpflicht auf die Barrikaden zu steigen. Separation statt Integration, Stigmatisierung statt Volksschule für alle, klagen Politiker der Linken sowie Lehrer-, Schulleiter-, Schulpräsidien- und Sonderpädagogen-Vertreter.
Sie sollten ihre Scheuklappen ablegen und den Problemen nicht länger ausweichen, die das integrative Modell manchen Volksschulklassen beschert hat.
Hier wird auf Biegen und Brechen etwas durchgesetzt, das in dieser rigiden Form nicht einmal das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes einfordert, auf das sich Verfechter der integrativen Schule und Gegner der Förderklasseninitiative gleichermassen berufen: Die Kantone sollen die Integration behinderter Kinder und Jugendlichen in die Regelschule fördern, «soweit dies möglich ist und dem Wohl des behinderten Kindes oder Jugendlichen dient», steht da geschrieben.
Die Erfahrung vieler Lehrerinnen, Heilpädagoginnen und Eltern zeigt: Es ist nicht immer möglich. Und mit der Integration um jeden Preis ist diesen Schülerinnen und Schülern – und allen anderen in der Klasse – nicht immer gedient. Hier könnten Förderklassen Abhilfe schaffen. Sie würden von Heilpädagogen geführt. Und nach dem Willen der Initianten könnten Schüler dieser wohl altersdurchmischten Gruppen nach einer gewissen Zeit wieder in ihre alten Klassen zurückkehren.
Die Befürchtung, dass Förderklassen das Ende des integrativen Unterrichts bedeuten könnten, ist unbegründet. Die Volksinitiative von Yasmine Bourgeois und ihren Mitstreitern ist vielmehr als punktueller Ansatz für Situationen zu verstehen, die die Verantwortlichen vor Ort nach wie vor am besten beurteilen können.
Die Rechnung der Initianten könnte aufgehen
Lehrer sollen sich aufs Unterrichten, Heilpädagoginnen sollen sich auf die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen konzentrieren. Sofern es die betreffende Schule als sinnvoll erachtet, in diesem oder jenem Semester eine Förderklasse einzurichten. Was ist dagegen einzuwenden?
Die Argumentation der Gegner überzeugt nicht. Es ist schwer vorstellbar, dass Lehrerinnen und Lehrer ihre Klassen nicht mehr im Griff hätten, da die einen oder anderen unter ihnen künftig ohne Heilpädagoginnen zurechtkommen müssten. Laut den Initianten sollen Heilpädagogen bei Bedarf aus Regelklassen abgezogen werden und Förderklassen zugeteilt werden können. Aber das wäre nicht schlimm, im Gegenteil. Die Klassen dieser Lehrer würden zur Ruhe finden, da die wirklich schwierigen Schüler in Förderklassen betreut würden.
Für Lehrer und Heilpädagoginnen könnte sich eine solche Konstellation sogar als attraktiv erweisen. Und die Rechnung der Initianten könnte durchaus aufgehen: Das Volksbegehren will keine zusätzlichen Kosten verursachen. Auch das sollte sich die Zürcher Bildungsdirektorin zu Herzen nehmen. Es gibt zu wenig Heilpädagoginnen im Kanton. Man sollte sie da einsetzen, wo sie besonders gebraucht werden – in Förderklassen.