50 Millionen Franken überweist der Kanton Zürich jedes Jahr den Kirchen – zusätzlich zu den Kirchensteuern. Sonja Stocker, die Co-Präsidentin der Freidenker-Vereinigung, fordert eine Reduktion.
Die Zürcher Kirchen nehmen nicht nur Steuern ein, sie erhalten auch direkt Geld aus der Kantonskasse. 50 Millionen Franken sind es jedes Jahr. Diese Summe fliesst zum allergrössten Teil an die Reformierten und die Katholiken. Kleinere Beiträge erhalten zudem die Christkatholiken und zwei jüdische Gemeinschaften.
Die Zürcherin Sonja Stocker ist neue Co-Präsidentin der Freidenker-Vereinigung Schweiz. Diese verlangt die strikte Trennung von Kirche und Staat, und das bedeutet für Stocker auch, bei den Staatsbeiträgen anzusetzen.
Frau Stocker, im Kanton Zürich steht dieses Jahr eine wichtige finanzpolitische Weichenstellung an: Das Parlament muss darüber entscheiden, ob die Kirchen auch in den kommenden Jahren jährlich 50 Millionen Franken vom Kanton erhalten sollen. Sie sehen diese Zahlungen kritisch.
Und das ist nicht nur meine Meinung. Der Kanton und die Kirchen haben im Hinblick auf die Erneuerung der Staatsbeiträge eine Studie bei der Universität Zürich in Auftrag gegeben. Diese Studie kommt zu den gleichen Schlüssen wie wir.
Die Studie empfiehlt, dass der bisherige Finanzrahmen geprüft werden müsse und auch andere Anbieter für Dienstleistungen gesucht werden sollten, die der gesamten Gesellschaft zugutekämen. Also weg mit der staatlichen Unterstützung für die Kirchen?
Nein. Das wäre in dieser Absolutheit nicht realistisch. Wir können die 50 Millionen nicht einfach sofort auf null zurückfahren. Aber sowohl die Studie wie auch wir stellen den heutigen Finanzrahmen infrage. Eine graduelle Reduktion wäre angezeigt. Ausserdem braucht es mehr Transparenz. Wir wissen viel zu wenig genau, was die Kirchen mit den Staatsgeldern tun.
Wieso wollen Sie als Freidenkerin und Kirchenkritikerin die Staatsbeiträge nicht per sofort abschaffen?
Weil das eine Lücke in die heutigen Angebote der Kirchen risse, von der Jugendberatung bis zur Flüchtlingsbetreuung. Das wäre aus unserer Sicht als humanistische Vereinigung nicht wünschenswert. Es ist besser, wenn die Beiträge an die Kirchen nach und nach zurückgefahren werden. Gleichzeitig verlangen wir, dass eine negative Zweckbindung eingeführt wird.
Was heisst das?
Das heisst, dass den Kirchen genaue Vorgaben gemacht werden, was sie mit dem Staatsbeitrag finanzieren dürfen und was nicht. Heute ist es so, dass die 50 Millionen Franken auch für Kultushandlungen verwendet werden dürfen.
Also für religiöse Zwecke.
Genau. Dafür sollten die Kirchen aber selbst aufkommen müssen. Es kann nicht sein, dass der säkulare Staat für Gottesdienste einen Beitrag leisten muss. Eine negative Zweckbindung gibt es bereits bei den Kirchensteuern der juristischen Personen, sie sollte auch für die direkten Staatsbeiträge gelten.
Warum?
Rund 47 Prozent der Zürcher Bevölkerung sind reformiert oder katholisch. Aber rund 37 Prozent gehören keiner Religion an. Und das sind Zahlen von 2022, also noch vor der grossflächigen Aufdeckung der Missbrauchsskandale. Wir sind nicht mehr weit davon entfernt, die beiden grossen Landeskirchen einzuholen. Das konfessionslose Drittel muss die Zahlungen an die Kirchen mittragen, obwohl es nicht Mitglied einer Kirche ist. Das stört uns.
Machen Sie es sich nicht zu einfach, wenn Sie sich darüber beklagen, dass auch Personen, die nicht in einer Kirche sind, Staatsbeiträge mitfinanzieren müssen? Das ist doch in vielen Bereichen ganz ähnlich. Auch wer keine Kinder hat, bezahlt die Schulen mit.
Der Unterschied ist, dass bei anderen Staatsausgaben jedes Jahr genau festgelegt wird, was wofür ausgegeben wird. Das kann mal mehr sein und mal weniger. Für die Kirchen aber werden pauschal 50 Millionen Franken eingestellt, obwohl gar nicht klar ist, wofür das Geld verwendet werden soll. Beide Zahlungen sollten sich an den gesellschaftlichen Realitäten orientieren, nicht an starren Vorgaben.
Was soll mit den 50 Millionen geschehen? Sollen sie einfach eingespart werden?
Nicht unbedingt. Die Aufgaben, die bisher von den Kirchen übernommen wurden, könnten mit Leistungsaufträgen an andere Player vergeben werden. Gleichzeitig würde so besser abgeklärt, ob es die Angebote überhaupt alle braucht.
Auch dazu kommt die erwähnte Studie der Uni Zürich zu eindeutigen Schlüssen: Die Nutzung der kirchlichen Angebote hat in allen Bereichen deutlich abgenommen.
Genau, und das mussten sogar die Kirchen selbst zugeben. Sie sagten, dass sie einige Angebote hätten einstellen müssen, weil sie gar nicht mehr besucht worden seien.
Was spricht grundsätzlich dagegen, dass Kirchen zum Beispiel eine Jugendberatung anbieten? Dabei geht es ja nicht zwingend um die Verkündigung des Evangeliums, sondern um praktische Fragen.
Sind Sie sicher? Vielleicht ist das so, vielleicht aber auch nicht. Wir wissen es nicht. Ich bin jedenfalls überzeugt, dass die Religion in vielen Beratungen sogar stört.
Religion kann im Weg stehen?
Ja. Nehmen wir an, Sie wären ein tiefgläubiger heroinabhängiger Christ, der für eine Drogenberatung zu einer muslimischen Gemeinde geschickt würde. Oder umgekehrt. Das wäre doch stossend. Den Säkularen aber mutet man genau dies zu, weil die Landeskirchen doch als so kuschlig gelten.
Muslimische Gemeinden erhalten heute keine staatliche Unterstützung – dabei bekennen sich rund 7 Prozent der Zürcherinnen und Zürcher zum Islam. Könnte man nicht argumentieren, dass ein Teil der 50 Millionen an sie gehen sollte?
Nein. Erstens sind die Zürcher Muslime zu wenig organisiert, es gibt viele Splittergruppen. Zweitens verlangen wir auch nicht, dass 37 Prozent der Gelder an konfessionell neutrale Organisationen gehen, nur weil dies dem Anteil der Konfessionslosen entspricht. Die Aufträge, sofern es sie tatsächlich braucht, sollen an die am besten geeigneten Organisationen vergeben werden. Das kann meinetwegen auch ein Fussballverein sein.
Ein Fussballverein?
Ja. Die Kirchen behaupten immer, sie erbrächten gesamtgesellschaftliche Leistungen. Aber tut das ein Fussballverein nicht auch, der dafür sorgt, dass Jugendliche am Samstagnachmittag Sport treiben, statt zu kiffen? Wieso soll die Kirche für ihren Jugendklub Gelder aus dem 50-Millionen-Topf erhalten, der FC aber nicht?
Als der Kanton Zürich 2018 die Beiträge an die Kirchen beschloss, sagte die Regierung sinngemäss, die Leistungen der Kirchen seien nicht mit Franken und Rappen zu messen. Es gehe nicht nur um Effizienz und Wirksamkeit, sondern auch um immaterielle Kriterien.
Das finde ich ganz schlimm. Dann könnten ja auch die Fussballvereine anklopfen und sagen, man könne ihre Wirkung für das Wohl der Jugend zwar nicht messen, aber sie hätten trotzdem gerne ein paar Millionen Franken. Wollen wir so wirklich Steuergelder verteilen? Ich finde nicht. Die Kirchen müssen über ihre Leistungen genauso Rechenschaft ablegen wie andere Organisationen, welche Staatsbeiträge erhalten. Ihr historisches Privileg sollte dafür nicht ausreichend sein.
Studie sieht Kirchen in der Krise
Die Universität Zürich hat im Auftrag des Kantons und der Kirchen die Tätigkeiten der Kirche für die Gesellschaft untersucht. Die Studie vom Juli 2023 kommt zu dem Schluss, dass die Bevölkerung mehrheitlich keine Kenntnis des kirchlichen Angebots habe. Die Studie empfiehlt, eine Reduktion der heutigen Staatsbeiträge an die Kirchen zu diskutieren. Die Kirchen sollen zudem transparenter aufzeigen, wofür sie die Gelder des Kantons verwenden.
Eine zweite Studie, vorgestellt im Februar 2024, hält fest, dass die Gemeinschaften einen Beitrag leisteten, der über die Religion hinausgehe. Auch für die zuständige Regierungsrätin, Jacqueline Fehr (SP), sind die Kirchen «eine wichtige Ressource für die Gesellschaft».