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Startseite » Die Revolution scheiterte, aber wirkte nach: Der Schweizer Bauernkrieg von 1653 schuf die Basis für die Modernisierung der Gesellschaft
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Die Revolution scheiterte, aber wirkte nach: Der Schweizer Bauernkrieg von 1653 schuf die Basis für die Modernisierung der Gesellschaft

MitarbeiterVon MitarbeiterJuli 20, 2025
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Zu hohe Zölle, Steuern, Gebühren und Bussen: Im Mai 1653 versammelten sich Tausende von Untertanen im Emmental, um sich gegen die Schikanen der Obrigkeit zu wehren. Der Protest wurde zum Krieg, der die Städte in arge Bedrängnis brachte.

Am 14. Mai 1653 versammelten sich im bernischen Landstädtchen Huttwil Tausende unzufriedener Untertanen zu einer grossen Landsgemeinde. Mit dem Sammelbegriff «Untertanen» bezeichnete die politisch-soziale Sprache bis ins 19. Jahrhundert Personen und Gruppen mit sehr verschiedenem gesellschaftlichem, wirtschaftlichem und rechtlichem Status. Gemeinsam war ihnen, dass sie einer «Obrigkeit», das heisst der obersten politischen Gewalt im Land, unterworfen und ihr zu Treue und Gehorsam verpflichtet waren. Zugang zu den führenden Ämtern in der Politik und der Verwaltung hatten sie nicht.

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In Huttwil fanden sich vorwiegend Bauern, Handwerker und Gewerbetreibende aus dem ländlichen Raum ein. Die meisten stammten aus dem benachbarten luzernischen Entlebuch und aus dem bernischen Emmental und Oberaargau, doch fanden sich auch Untertanen aus Solothurner und Basler Ämtern ein. In Huttwil beschworen sie feierlich einen Bundesbrief. In dieser Urkunde führten sie die Gründe aus, die sie nach ihrer Auffassung zum Widerstand gegen ihre Obrigkeiten berechtigten; sie legten ihre Beschwerden dar und gaben ihrer Protestbewegung eine Organisationsform.

Der Bundesbrief stellt das Schlüsseldokument des Schweizer «Bauernkriegs» von 1653 dar, der als die massivste und grundsätzlichste Aufstandsbewegung von Untertanen gegen die in den eidgenössischen Orten regierenden Patriziate in die Geschichte der alten Eidgenossenschaft eingegangen ist.

Die Bewegung hatte sich Ende 1652 im Entlebuch formiert. Dort beschwerten sich die Untertanen über neue Belastungen und hohe Strafen, die ihnen der Luzerner Rat aufbürdete und die in ihren Augen einen Rechtsbruch darstellten. Für viele Bauern hatte sich die Wirtschaftslage seit dem Ende des Dreissigjährigen Krieges 1648 verschlechtert. Davor hatten sie den kriegführenden Heeren Getreide und Vieh verkauft und vom Krieg profitiert.

Die Könige zahlen nicht

Nach dem Friedensschluss traf sie der Preiszerfall hart. Viele hatten sich während der günstigen Konjunktur verschuldet und gerieten jetzt wegen sinkender Einkommen und steigender Schuldzinsen in die Schuldenspirale. Ausserdem hatte der Luzerner Rat seinen Untertanen seit den 1620er Jahren steigende Zölle, Konsumsteuern, Monopolabgaben, Gebühren und Bussen abgefordert, um die hohen Verteidigungsausgaben zu finanzieren und die stockenden Sold- und Pensionenzahlungen aus Spanien und Frankreich zu kompensieren.

Während des Dreissigjährigen Krieges gerieten die Könige von Frankreich und Spanien angesichts ihrer hohen Kriegsausgaben in Verzug mit den jährlichen Zahlungen, die sie den eidgenössischen Kantonen und deren einflussreichen Politikern als Entschädigung für den privilegierten Zugang zum Söldnermarkt und für die politische Freundschaft der einzelnen Kantone schuldeten.

Die Untertanen waren in den zurückliegenden Jahren aber nicht nur in ihrem finanziellen Handlungsspielraum eingeschränkt worden. Mit einer wachsenden Zahl von Mandaten regulierte die Obrigkeit immer stärker das Leben der Menschen und griff in die Autonomie der Gemeinden ein. Unmittelbarer Auslöser des Aufstandes war die Abwertung des Batzens, die die Räte von Bern und Luzern im Dezember 1652 sehr kurzfristig angekündigt hatten.

Nachdem die Entlebucher erfolglos versucht hatten, dem Luzerner Rat durch eine Gesandtschaft ihre Beschwerden vorzutragen, und sie bei dieser Gelegenheit bedroht worden waren, unternahmen sie am 10. Februar 1653 eine Wallfahrt in das Heiligkreuz, das im Tal als Landesheiligtum galt. Diese Wallfahrt wurde zur politischen Demonstration. Die Versammelten schworen einander, der Obrigkeit weitere Zins- und Zehntenzahlungen zu verweigern, um so die Erfüllung ihrer Forderungen zu erzwingen.

Unbedingte Loyalität

In den folgenden Tagen mobilisierten die Entlebucher die Untertanen aus weiteren Luzerner Ämtern. Die meisten Ämter entsandten am 26. Februar Vertreter nach Wolhusen, wo diese sich zu einem Bündnis zusammenschlossen, um den inneren Zusammenhalt ihrer Bewegung zu festigen und ihre Position gegenüber dem Luzerner Rat zu stärken. Mit dem Eid auf ihr Bündnis setzten die Aufständischen ein starkes politisch-religiöses Instrument ein, das die Schwörenden in ihrem Gewissen binden und sie zu unbedingter Loyalität gegenüber der Bewegung verpflichten sollte.

Sie nutzten ein Instrument, das sich gewöhnlich die Obrigkeiten vorbehielten, um sich jeweils mit der sogenannten Huldigung der Treue und des Gehorsams ihrer Untertanen zu vergewissern. Der Zusammenschluss der Luzerner Untertanen zum Wolhuser Bund machte klar, dass der Luzerner Rat die Lage in seinem Herrschaftsgebiet nicht mehr unter Kontrolle hatte. Die meisten Amtsbezirke versagten der Obrigkeit nicht nur den Gehorsam, sondern schlugen sich auf die Seite der Aufständischen. In seiner Not rief der Rat die eidgenössischen Orte um Vermittlung an.

Anfang März griff die Protestbewegung auf bernisches Gebiet über, wenig später waren auch Untertanen der beiden Städte Solothurn und Basel auf den Beinen. Auch Bern ersuchte die Tagsatzung um Hilfe und Vermittlung. Die unbeteiligten eidgenössischen Orte handelten in Luzern und Bern fürs Erste Vergleiche aus, die für die Luzerner und Berner Untertanen durchaus günstig ausfielen.

In vielen wirtschaftlichen Anliegen kamen die Obrigkeiten den Aufständischen entgegen, auf alle Forderungen, die die Souveränität und Landeshoheit der Magistrate berührten, traten die Räte jedoch nicht ein. Das freie Versammlungsrecht der Untertanen sowie deren Mitwirkung beim Erlass von Mandaten und bei der Besetzung gewisser Ämter in der Landvogteiverwaltung waren für die Räte nicht verhandelbar.

Kniefall vor dem Rat

Ausserdem forderten die Obrigkeiten von den Untertanen das Geständnis, dass sie mit ihrem Aufstand ein schweres Verbrechen begangen hatten. Auch sollten sie ihre Anführer zur Bestrafung ausliefern, mit Kniefall vor dem Rat Abbitte leisten und ihren Untertaneneid erneuern sowie die Kriegskosten der Obrigkeit übernehmen.

Anfang April begaben sich Delegationen des Luzerner Rats und der eidgenössischen Vermittler in die Luzerner Ämter, um den Untertanen das Ergebnis der Verhandlungen bekanntzugeben und ihnen wieder den Treueeid auf die Luzerner Obrigkeit abzunehmen. Die grosse Mehrheit der Ämter trat auf das Vermittlungsangebot ein und unterwarf sich erneut der Herrschaft der Stadt Luzern.

Die Entlebucher jedoch beharrten auf ihren politischen Forderungen, auf dem Bündnis- und dem Versammlungsrecht, und überzeugten auch die Emmentaler davon, das eidgenössische Vermittlungsangebot abzulehnen. Vielmehr sollten sich die Landleute der Eidgenossenschaft und fürs Erste die von Bern, Luzern, Solothurn und Basel zusammen verbünden, weil «die oberkeitten auch zuosammen verpüntet».

Die Verhandlungen mit den eidgenössischen Vermittlern hatten die Untertanen gelehrt, dass die eidgenössischen Orte ihre Bündnisse als Instrumente zur Behauptung ihrer Macht und Herrschaft einsetzten. In der Tat verpflichtete das Stanser Verkommnis (1481) die eidgenössischen Orte zur gegenseitigen Hilfe, wenn innere Unruhen ihre Herrschaft bedrohten. Dem Bund ihrer Herren stellten die Untertanen 1653 ihren eigenen Bund entgegen, dieser sollte ihnen mehr Macht für die Durchsetzung ihrer Interessen verschaffen.

Mit dem Scheitern der eidgenössischen Vermittlung und dem Zusammenschluss der Aufständischen weitete sich der Konflikt ins Grundsätzliche. Den Huttwiler Bund verstanden die Untertanen als eine auf Dauer angelegte Vereinigung, die über den Moment hinaus ihre Verhandlungsposition gegenüber den «Herren» stärken sollte.

Die Ureidgenossen werden beschworen

Sie wollten – wie es in ihrem Bundesbrief hiess – «den ersten eidgenössischen Bund, den die uralten Eidgenossen vor etlichen hundert Jahren zusammengeschworen hatten, bewahren» und einander helfen, «die Ungerechtigkeit» zu beseitigen, und einander bei Leib, Habe, Gut und Blut beschützen. Künftig sollte das, «was den Herren und Obrigkeiten gehört, ihnen verbleiben und gegeben werden», hingegen «waß vnß buren vnd vnderthonen gehörte, sol auch vnß bliben». Aus dem Erfolg der Vorväter der Gründungszeit im «Freiheitskampf» gegen die «fremden Vögte» schöpften die Untertanen von 1653 Mut und Zuversicht für ihren Kampf gegen die Tyrannei der «neuen Vögte».

Es blieb während des Bauernkriegs nicht bei diesem geschichtlichen Rekurs auf den Gründungsmythos. Wilhelm Tell und die alten Eidgenossen erlebten im Verlauf des Aufstands ihre theatralische Auferstehung. Als sich im Februar 1653 Luzerner Ratsherren mit Schultheiss Dulliker an der Spitze zu den Aufständischen ins Entlebuch begaben, wurden sie in Schüpfheim Augenzeugen eines denkwürdigen Umzugs der drei Ureidgenossen in historischen Kostümen.

Stellte der eine mit Armbrust und Köcher Wilhelm Tell dar, präsentierten sich die beiden anderen als Stauffacher von Schwyz und Arnold von Melchtal aus Unterwalden. Vor dem Wirtshaus, wo die Luzerner Magistraten übernachteten, sang man die ganze Nacht hindurch das «Neue Tellen Lied», das sich wenig später rasch im Entlebuch verbreitete.

Tell bot sich den Aufständischen als ideale Identifikationsfigur an. Er verkörperte als Freiheitskämpfer den Gegensatz zwischen Herren und Untergebenen und stärkte in den Untertanen die Überzeugung, es sei unter Umständen durchaus legitim, die herrschenden Obrigkeiten zu vertreiben. So hatten doch schon die Gründerväter die Waldstätte von der Tyrannei der Vögte befreit und als Ergebnis ihres Freiheitskampfes die Eidgenossenschaft gegründet. So sangen denn die Untertanen 1653 im «Neuen Tellen Lied»: «Thüend’s us em Land verjagen / alsbald mit g’wehrter Hand, / um Fried und Ruh zu haben / in euerm Vaterland.»

Bern wird belagert

Das Bündnis wollte in erster Linie die Neuerungen beseitigen, die den Untertanen zur Last fielen. Darüber hinaus schufen sich die Verbündeten eine Plattform, die sie auch in Zukunft für die Wahrnehmung ihrer Interessen gegenüber den eidgenössischen Obrigkeiten nutzen wollten. Sie verstanden sich – analog zum Stanser Verkommnis der Obrigkeiten von 1481 – als dauerhaftes Hilfsbündnis der Untertanen für den fortwährenden Kampf gegen unrechtmässige Belastungen. Alle zehn Jahre wollten sie den Bund erneuern. Um den inneren Zusammenhalt der Bewegung zu festigen, drohte der Huttwiler Bund allen Strafen an, die etwas gegen den Bund unternehmen oder mit ihren partikularen Obrigkeiten Separatfrieden schliessen sollten.

Der Huttwiler Bund der Aufständischen warf die Machtfrage auf. Hätten die Untertanen obsiegt, wäre auf Dauer ein institutionelles Gegenüber zu den regierenden Obrigkeiten entstanden. Das politische Gewaltmonopol der patrizischen Familien aus den eidgenössischen Machteliten wäre damit infrage gestellt gewesen.

Nachdem die Beilegung des Konflikts auf dem Verhandlungsweg gescheitert war, verstärkten Untertanen und Obrigkeiten im Frühjahr 1653 ihre militärischen Vorkehrungen. Ende Mai belagerten die Aufständischen die Städte Bern und Luzern. Die bedrängten Obrigkeiten ersuchten die Tagsatzung um militärischen Beistand aus den unbeteiligten Kantonen. Die Länderorte um den Vierwaldstättersee eilten der Stadt Luzern zu Hilfe, während der Berner Rat seine Untertanen in der Waadt und im Berner Oberland mobilisierte.

Beides zeigt, dass die Aufständischen weder in den Länderorten noch bei den Berner Untertanen ausserhalb der Aufstandszentren mit Unterstützung rechnen durften. Die Solidarität zwischen den regierenden Orten hielt, und dem Berner Rat kam der Umstand zugute, dass es zwischen den Untertanen der verschiedenen Regionen seines grossen Territoriums kein übergreifendes Zusammengehörigkeitsgefühl gab.

Todesurteile, Galeerenstrafen

Die Obrigkeiten haben die Bewegung Ende Mai und Anfang Juni 1653 zunächst politisch unter ihre Kontrolle gebracht und anschliessend militärisch niedergeschlagen. Unter dem Druck mehrerer Tagsatzungsheere willigten die Bauernkriegsführer unter Preisgabe ihrer politischen Forderungen in die Separatfrieden vom Murifeld (28. Mai) und von Mellingen (4. Juni) ein.

Nachdem sich die militärischen Verbände der Untertanen gemäss diesen Vereinbarungen aufgelöst hatten, nutzte der Berner Rat die neue militärische Lage aus. Er zog seine Unterschrift unter dem Murifeld-Vertrag zurück und schickte seine Truppen gegen die aufständischen Berner ins Feld.

Nach der militärischen Unterwerfung der Aufständischen wurde die alte Herrschaftsordnung in einem charakteristischen Dreischritt von Strafaktion, Sühne und neuer Huldigung wiederhergestellt. Zahlreiche führende Figuren der Bewegung wurden nach kurzem Prozess als «Rädelsführer» hingerichtet. Andere wurden zu Galeerenstrafen und fremden Kriegsdiensten verurteilt oder in die Verbannung geschickt.

Hunderte von Untertanen erhielten Ehren- und Geldstrafen. Fast überall wurden die Untertanen entwaffnet und gezwungen, die Kriegskosten der Obrigkeiten zu übernehmen und die schriftlichen Dokumente der Aufstandsbewegung herauszugeben. Wirtschaftliche Konzessionen an die Aufständischen blieben teilweise bestehen oder wurden nachträglich noch gewährt. Doch durften diese nicht als Erfolg des Untertanenprotests verstanden werden, sondern mussten als gnädiges Entgegenkommen der Obrigkeit erscheinen.

Radikale Forderungen

Wie sind der Bauernkrieg und der Huttwiler Untertanenbund von 1653 zu interpretieren? Die Zürcher Kanzlei meinte in einem Schreiben an die Luzerner Obrigkeit, der Aufstand berge nicht weniger als die Gefahr «einer durchgehenden Revolution» in sich. Die Furcht vor einer grundlegenden politischen Umwälzung war nicht übertrieben. Hätte der Huttwiler Bund Bestand gehabt, so hätten die eidgenössischen Obrigkeiten ihr politisches Machtmonopol verloren und sich auf Dauer auf Verhandlungen mit einer institutionalisierten Vertretung der Untertanen einlassen müssen.

Der Bauernkrieg von 1653 sticht in der sehr bewegten Konfliktgeschichte der alten Eidgenossenschaft mit ihren zahlreichen Protest- und Widerstandsbewegungen von Bürgern und Untertanen als ausserordentliches Ereignis heraus. Dies gilt sowohl für die Reichweite und die Dimension des Ereignisses als auch für die eingesetzten Mittel und die Ziele der Bewegung.

Im Gegensatz zu den üblichen Aufständen von Untertanen gegen ihre Obrigkeit überschritt der Bauernkrieg die Grenzen eines einzelnen Territoriums beziehungsweise einer einzelnen Herrschaft. Hier gingen die Untertanen mehrerer Stadtkantone (Luzern, Bern, Solothurn, Basel) gleichzeitig, gemeinsam und koordiniert vor. Ausserdem mobilisierten sie bewaffnete Truppen und setzten diese offensiv gegen die städtischen Obrigkeiten ein; sie führten regelrecht Krieg gegen ihre Oberen. Im Gegensatz dazu wurden Unruhen gewöhnlich durch Schiedsgerichte oder durch diplomatische Vermittlung unbeteiligter eidgenössischer Orte beigelegt, ohne dass es zum Ausbruch offener Gewalt kam.

Radikal waren insbesondere die Zielsetzungen der Aufständischen von 1653. Gewöhnlich forderten Untertanen mit ihren Protest- und Widerstandsaktionen praktische Verbesserungen ihrer Stellung oder die Zurücknahme neuer Lasten und Auflagen. Dabei setzten sie offenen Widerstand in der Regel nur als Druckmittel ein, wenn die Obrigkeit ihre Anliegen nicht erhören wollte. Widerstandsaktionen verharrten somit normalerweise innerhalb der Grenzen des herrschenden politischen Systems.

Freiheitshelden

Anders der Bauernkrieg, der die grundsätzliche Veränderung der herrschenden Herrschafts- und Machtverhältnisse anstrebte. Mit ihrem Bund wollten die Untertanen mehrerer eidgenössischer Orte ihre Verhandlungsposition gegenüber den Obrigkeiten auf Dauer institutionell stärken. Sie stellten die uneingeschränkte Landeshoheit und Herrschaft der Obrigkeiten in den eidgenössischen Orten infrage.

Wie ist das Ereignis von 1653 in späterer Zeit erinnert und gedeutet worden? Im Ancien Régime suchten die Obrigkeiten, die Erinnerung an den Bauernkrieg zu tabuisieren und in der Bevölkerung jeden Ansatz zur Verehrung der hingerichteten Bauernkriegsführer als Märtyrer zu unterdrücken. Bei aller Zensur und Verfolgung gelang ihnen dies nicht vollständig.

Im Gegensatz dazu setzte im 19. und 20. Jahrhundert eine Erinnerungstradition ein, die die Rolle der Untertanen im Bauernkrieg von 1653 aus unterschiedlichen Motiven positiv deutete. Die Liberalen und Radikalen würdigten die revoltierenden Untertanen als Vorkämpfer und Märtyrer für die Freiheit. Mit der Errichtung von Denkmälern wurden die hingerichteten Bauernkriegsführer als Helden einer emanzipatorischen Bewegung gefeiert, die sich langfristig mit der Abdankung der alteidgenössischen Patriziate in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts doch durchzusetzen vermochte.

Bezeichnenderweise entstanden diese Denkmäler nicht in den alten Hauptstädten, sondern an den Orten des Geschehens. In Rüderswil, der Heimatgemeinde des Emmentaler Bauernkriegsführers Niklaus Leuenberger (etwa 1615 bis 1653), erinnert seit 1903 ein Denkmal daran, dass dieser «für des Landes Freiheit und Wohlfahrt» gestorben sei. In Liestal wurde 1904 auf Anregung des Schweizerischen Bauernverbands ein Denkmal zu Ehren der «Baselbieter» Bauernführer eingeweiht.

Mit der Inschrift «Unterdrückt, aber nicht überwunden» würdigte es zum einen die Widerstands- und Freiheitstradition des noch jungen Halbkantons Basel-Landschaft. Zum andern verstand es sich als politische Demonstration für die Anliegen der Bauernschaft, die auch noch im frühen 20. Jahrhundert für bessere Existenzbedingungen kämpfen müsse. Bei der Einweihung des Denkmals betonte der Direktor des Bauernverbandes Ernst Laur (1871 bis 1964), in der Gegenwart drückten nicht mehr Feudalabgaben, sondern die tiefen Agrarpreise die Bauern hinunter.

Machterhalt durch Machtverzicht

Die Revolution von 1653 scheiterte, doch blieb sie für das Herrschaftssystem der alten Eidgenossenschaft nicht folgenlos. Die militärische Konfrontation mit den bewaffneten Aufständischen prägte sich den betroffenen Obrigkeiten zutiefst ein. Diese gaben ihre Pläne auf, Militär und Verwaltung grundlegend zu reformieren und die Untertanen mit regelmässigen Vermögenssteuern für diese Modernisierungskosten bezahlen zu lassen.

Sie optierten vielmehr für einen paternalistischen Herrschaftsstil und eine Strategie des Machterhalts durch gezielten Machtverzicht. Sie gaben sich mit dem traditionellen Milizsystem in Militär und Verwaltung zufrieden, respektierten grundsätzlich die lokale Autonomie der Gemeinden, suchten gezielt die Kooperation und das Einvernehmen mit den lokalen Eliten in den Vogteien und Gemeinden, um so die gewaltsame Auseinandersetzung mit den Untertanen zu vermeiden.

In seiner grundlegenden Bauernkriegsstudie von 1997 machte der Historiker Andreas Suter noch auf eine weitere langfristige Auswirkung der gescheiterten Revolution von 1653 aufmerksam: Mit dem Verzicht der eidgenössischen Obrigkeiten auf die kostenintensive Modernisierung des Staates und damit auch auf die Erhebung permanenter Steuern kam eine gesellschaftlich breit abgestützte Akkumulation von Kapital in Gang, die günstige Voraussetzungen für die Industrialisierung schuf. Der Widerstand der Untertanen wäre, so gesehen, als positiver Faktor in der erfolgreichen schweizerischen Modernisierungsgeschichte zu verbuchen.

André Holenstein ist emeritierter Professor für ältere Schweizer Geschichte und vergleichende Regionalgeschichte an der Universität Bern.

Grosse Revolutionen

rib. · Revolutionen prägen die Geschichte und verändern die Welt. Aber wie laufen sie ab? Was braucht es, damit sie ausbrechen? Was macht sie erfolgreich, was bringt sie zum Scheitern? Und welche Nebenwirkungen haben sie? In einer Reihe von Artikeln werden in den kommenden Wochen ausgewählte Revolutionen erzählt und die Frage gestellt, welche Folgen sie hatten. Am 26. Juli schreibt der Historiker Volker Reinhardt über die Französische Revolution.

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