Eine Schwesternschaft in Solothurn drangsalierte jahrzehntelang schwangere Frauen, ihre Kinder wegzugeben. Zahlreiche Beweise hat sie vernichtet, den Rest weggesperrt. Nun kämpft ein Staatsarchivar um den Zugang zu den Akten.
Stefan Frech beschäftigt sich vor allem mit Papier. Er bewertet Akten aus der Verwaltung, übernimmt Zivilstandsdaten, Bauprojekte und Sozialhilfedossiers. Lässt Sitzungsprotokolle digitalisieren, Verzeichnisse erstellen. Er befreit Dokumente von Büro- und Heftklammern, steckt sie in säureresistente Umschläge. Frech ist Staatsarchivar. Er konserviert die Geschichte des Kantons Solothurn. Sein Auftrag: Jeder soll einsehen können, wie der Staat handelt, was die Kantonsregierung beschlossen und Gerichte entschieden haben.
Doch Frech hat es nicht nur mit vergilbten Akten zu tun, sondern auch mit Menschen. Wenn sie ihn anrufen oder antippen, die Forscher, die er für ihre Projekte begleitet, die Kollegen aus dem Museum, die Fragen stellen, die Besucherinnen im Lesesaal, dann hat er schnell Antworten parat. Es melden sich aber immer wieder auch Leute bei ihm, die seine Hilfe brauchen, um die Lücken in ihrer Biografie zu füllen. Sie stellen ihm Fragen: Wo bin ich geboren? Wer war meine Mutter? Warum durfte ich nicht bei ihr bleiben? Immer wieder fällt der Name einer Institution: des Seraphischen Liebeswerks Solothurn. Die katholische Schwesternschaft arbeitete ab 1919 eng mit Vormundschaftsbehörden und Pfarrämtern zusammen, wenn es darum ging, mehrere tausend Kinder aus ihren Familien zu entfernen.
Von rund 8000 Kindern, die vom Seraphischen Liebeswerk Solothurn fremdplatziert worden sind, bleiben nur Karteikärtchen übrig. Ihre Dossiers sind über die Jahre geschreddert worden. Stefan Frech hat die Kistchen Ende Januar 2025 im Staatsarchiv Solothurn ins Regal geräumt.
Frech hat darauf keine Antworten. Oder anders gesagt: Es fehlen ihm die Akten. Also kontaktiert er die Schwestern des Seraphischen Liebeswerks, bittet um die Dokumente, die er an die Betroffenen weiterleiten kann.
Die Betroffenen, das sind Menschen, die als Kinder fremdplatziert, also von ihren Familien getrennt und in Heimen oder Pflegefamilien untergebracht worden sind. Zehntausende Kinder waren schweizweit davon betroffen, bis ins Jahr 1981 geschah dies meistens unter Zwang. Und dabei spielte das Seraphische Liebeswerk Solothurn eine bedeutsame Rolle. Von ihrer Niederlassung in Solothurn aus baute die Schwesternschaft mehrere Sektionen in der ganzen Schweiz auf und betrieb eine Adoptionsvermittlungsstelle, eigene Kinder-, Erziehungs- und Ferienheime sowie heilpädagogische Beobachtungsstationen. Ziel war es, Kindern, die als «sittlich gefährdet» galten, eine katholische Erziehung zukommen zu lassen.
Auch diese Tragödie gehört zur Kantonsgeschichte, die Stefan Frech archivieren soll. Doch die Schwesternschaft machte ihm die Arbeit schwer. Kopien der Karteikarten händigte sie auf Anfrage von Betroffenen zwar aus, aber zu weiterer Kooperation war sie nicht bereit. Frech hatte seine Hilfe bereits vor acht Jahren angeboten. Er schlug den Schwestern vor, das Archiv zu übernehmen oder sie wenigstens in der Aktenführung fachlich zu unterstützen. Damals, im Jahr 2017, trat das Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen, die vor 1981 passiert sind, in Kraft. Mit dem Gesetz wird das Unrecht, das administrativ versorgten Menschen angetan wurde, erstmals offiziell anerkannt. Das Gesetz legte auch fest, dass dieses Kapitel der Schweizer Sozialgeschichte wissenschaftlich aufgearbeitet werden soll, Betroffene einen Solidaritätsbeitrag von 25 000 Franken erhalten und bei Archiven und kantonalen Anlaufstellen Hilfe erhalten sollen, um ihre Akten einsehen und ihre eigene Geschichte aufarbeiten zu können. Im Leitfaden zur Aktensuche wird klar, warum das so wichtig ist: «Einsicht in die eigenen Akten zu erhalten, ist für die Betroffenen ein zentrales Anliegen. Akteneinsicht bedeutet für sie, Zugang zur eigenen Geschichte zu erlangen.» Auch Betroffene kommen zu Wort: «Ich möchte Einsicht in meine Akte beantragen, da ich endlich wissen will, was in meiner Kindheit alles gelaufen ist», sagt jemand.
Frech bietet seine Hilfe als Historiker und Archivar an und weist die Schwesternschaft darauf hin, dass die Akten aus der Zeit vor 1981 nicht vernichtet werden dürfen. Sein Angebot bleibt unbeantwortet.
Die Schwestern hüllen sich jahrelang in Schweigen. In ihren Kellern horten sie weiterhin die Akten. Besonders pikant: Das St.-Antonius-Haus, das die Schwestern des Seraphischen Liebeswerks seit Jahrzehnten bewohnen, liegt gerade einmal 600 Meter Luftlinie vom Staatsarchiv entfernt. Doch für Frech könnten die Akten ebenso gut auf dem Mond liegen, so unerreichbar sind sie für ihn.
Für Robert Blaser geht es hier um mehr als einen Stapel Papier, der in einem Keller vor sich hin modert. Der 68-Jährige hat zwölf Jahre seiner Kindheit und Jugend in Heimen und Pflegefamilien verbracht. Lange kannte er die ganze Wahrheit über seine Vergangenheit nicht. Dann hat er erfahren, was es heisst, die Spuren seiner persönlichen Biografie in einem Bündel Akten wiederzufinden, das Fremde über ihn erstellt hatten, «Leute, die dazu gar nicht berechtigt waren», wie er sagt.
Im Namen Gottes und für Gottes Lohn: Die katholischen Schwestern des Seraphischen Liebeswerks Solothurn arbeiteten ab 1919 eng mit Vormundschaftsbehörden und Pfarrämtern zusammen, um die aus ihrer Sicht «sittlich gefährdeten» Kinder aus ihren Familien zu entfernen.
Robert Blaser ist Präsident des Vereins Fremdplatziert und stammt aus Zollikofen im Kanton Bern. Seine Familie war von der bürgerlichen Gesellschaft als «zerrüttet» klassifiziert worden.
Sein Vater, erinnert sich Blaser, galt als «arbeitsscheu» und kam immer wieder ins Gefängnis, weil er unentschuldigt der Arbeit fernblieb. Die Mutter arbeitete nach der Scheidung im Service oder ging putzen. Die Kinder waren häufig allein. Als Blaser sechs Jahre alt war, wurde er von der Schule abgeholt und auf eine sogenannte Beobachtungsstation, eine Art Psychiatrie, in Bern gebracht. Dahinter steckte das Hilfswerk Kinder der Landstrasse von Pro Juventute. «Ich konnte mich nicht einmal mehr von meiner Mutter verabschieden», sagt Blaser. Später kam er ins Kinderheim Landorf in Köniz, wo er vom Heimleiterehepaar mit den Worten empfangen wurde: «Ich bin jetzt dein neuer Vater, und das ist deine neue Mutter.» Wenn Erntezeit war, wurde der Schulunterricht gestrichen. Denn zum Erziehungsheim gehörte auch ein Landwirtschaftsbetrieb. Die achtzig Buben mussten stundenlang Kartoffeln auflesen, Ställe ausmisten, den Bach putzen, heuen. «Wir schleppten 50-Kilo-Kartoffelsäcke», sagt Blaser.
Dass er dafür nicht einmal Sackgeld erhielt, plagt ihn bis heute. Anfangs besuchte ihn seine Mutter noch. «Danach tat es ihr zu sehr weh.»
Zu Vater und Mutter hielt er Kontakt, aber sie wurden zu «Leuten, mit denen man auskommt». Auch aus der Beziehung zu den Geschwistern sind oberflächliche Bekanntschaften geworden. Blasers älterer Bruder war damals in einer Anstalt für Geistesschwache in Oberbipp platziert worden, die fünfjährige Schwester bei einer Pflegefamilie in der Gemeinde Ins. «Die Mutter hatte Depressionen und konnte das Mädchen für den Haushalt gebrauchen.» Vom Sohn der Pflegefamilie wurde sie sexuell missbraucht. Blaser konnte ihr nicht helfen. Als Jugendlicher wurde er nach einem Töfflidiebstahl erneut fremdplatziert: in der Arbeits- und Erziehungsanstalt Kalchrain im Kanton Thurgau.
2017 wollte Blaser seine Akten erstmals einsehen, seine ganze Lebensgeschichte kennenlernen. Er habe gehofft, darin endlich eine Antwort auf die Frage zu finden: «Warum hat man uns drei Geschwister auseinandergerissen?» Dass er keinen Grund dafür gefunden habe, sei zerstörerisch für ihn gewesen.
Der vom Bund erstellte Leitfaden zur Aktensuche bereitet die Betroffenen darauf vor, dass «nicht alle Akten bis heute aufbewahrt wurden, nicht alle Fremdplatzierungen Spuren in Akten hinterlassen haben» oder dass sie Kopien mit geschwärzten Passagen zurückerhalten könnten. Auch heisst es darin: «Überlegen Sie sich, ob Sie jemanden zur Unterstützung mitnehmen möchten.»
Das Sozialamt Zollikofen wimmelt Blaser und seine Schwester vorerst ab. «Es hiess, die Akten seien vernichtet worden», sagt Blaser.
Wenn auch nicht für alle Betroffenen die erste Akteneinsicht eine Tragödie bedeutet, für die meisten stellt sie einen Bruch in der Biografie dar, weil sie sehr persönliche Dinge über sich erfahren und die oft erniedrigenden oder gar bösartigen Kommentare von Betreuern und Beamten ertragen müssen.
Es tue ihm weh, wenn er von Leuten höre, die es nicht schafften, darüber hinwegzukommen, sagt Blaser. Besonders tragisch ist der Fall eines Mannes, den Blaser noch aus dem Kinderheim kannte. «Als Erwachsener ist er in Bern von der Kornhausbrücke gesprungen.» Der Rettungsfahrer, der an die Unglücksstelle gerufen wurde, erkannte den Toten sofort, denn auch er hatte als Kind im selben Heim gelebt.
Experten sprechen von einem kollektiven Trauma und von Retraumatisierung. Es ist der Moment, in dem Lebensgeheimnisse gelüftet werden, diskreditierende Einträge so belastend sein können, dass jene, über die verfügt wurde, in eine psychische Krise geraten und irgendwann grundsätzlich ins Zweifeln kommen. Entsprechend hoch ist die Zahl jener, die versuchen, sich das Leben zu nehmen.
Die Behörde rückte schliesslich doch noch eine Kopie von Blasers Akte heraus. Darin standen Dinge, die er als ungeheuerlich empfand. Ihm, der später als ausgebildeter Monteur ein Elektrosystem für den Fassadenbau erfand und patentieren liess, wurden von der Vormundschaftsbehörde von Zollikofen ein «niedriger IQ», «neurotische Abwehrmechanismen» und «emotionale Störungen» bescheinigt.
Heute könne er darüber lachen, sagt Blaser. Schlimmer sei es für ihn gewesen, wenn er in Berichten gelesen habe, es gehe «dem Buben», also ihm, gut im Heim. «Das war erstunken und erlogen!», sagt er. Seine Stimme zittert. Denn im Heim galt ein grausames Regime, es gab Kopfnüsse und Schläge, und Blaser hörte immer wieder den Satz: «Aus dir wird nie etwas.» Aus den Sitzungsprotokollen las Blaser auch, dass seine Mutter, die arbeiten gehen musste, von den Behörden nicht unterstützt worden sei. «Man hat ihr nicht geholfen, weder finanziell noch mit Worten», sagt Blaser. Was der Staat mit seiner Familie gemacht habe, sei nicht entschuldbar. Das wird mich bis in den Tod begleiten.» Blaser sagt, er werde nicht ruhen, denn «diese Geschichte ist nie erledigt».
Dass die Dokumente von Fremdplatzierten und Adoptierten erhalten bleiben, ist für Betroffene wie Blaser zentral. 1987 erhielten sie dank einem Bundesgerichtsentscheid das Recht auf Akteneinsicht, um ihre Herkunft und ihre Lebensgeschichte rekonstruieren und allfällige Fehler in den Akten berichtigen zu können.
In den wenigen Dossiers, die vollständig erhalten sind, finden sich Briefe von Müttern an die Adoptiv- oder Pflegefamilien, in denen sie nach dem Wohlbefinden ihrer Kinder fragen – und vereinzelt auch Kinderzeichnungen.
Auch für die historische Aufarbeitung dieses Kapitels Schweizer Geschichte sind die Akten zentral. Aus ihnen können Historikerinnen ableiten, wie private und kirchliche Stiftungen, die kantonalen Sektionen der Gemeinnützigen Gesellschaft oder eben das Seraphische Liebeswerk bei der Fremdplatzierung von Kindern vorgingen. Und inwiefern bereits Geburtsabteilungen von Säuglingsheimen versuchten, Neugeborene von ihren ledigen Müttern sofort und endgültig zu trennen.
Forscherinnen stossen auf der Suche nach Antworten auf diese Fragen immer wieder auf Widerstände. So die Historikerin Loretta Seglias, die der Unabhängigen Expertenkommission (UEK) Administrative Versorgungen angehörte. Sie und ihre Teamkollegen erhielten damals keinen Zugang zu den Akten des Seraphischen Liebeswerkes Solothurn. «Es gibt verschiedene Wege, mit der Vergangenheit umzugehen», sagt Seglias. Während etwa das ehemalige Liebeswerk St. Gallen (die heutige Kinder- und Jugendhilfe St. Gallen) seine Geschichte historisch aufarbeiten und in einem Buch festhalten lassen habe, habe bei dem Seraphischen Liebeswerk Solothurn bis heute keine kritische historische Reflexion stattgefunden, sagt Seglias.
«Die Schwestern des Seraphischen Liebeswerks Solothurn haben nicht kooperiert», sagt auch Carla Hagen, Religionswissenschafterin an der Universität Bern. Hagen hat über den Antiziganismus in der katholischen Kirche und dessen Auswirkungen auf Jenische in der Schweiz eine Doktorarbeit geschrieben und in diesem Zusammenhang auch über das Seraphische Liebeswerk geforscht. Zwar hat der katholische Verein die Akten, die er über die Jenischen erstellt hatte, bereits 2010 dem Bundesarchiv übergeben. Doch abgesehen von den ohnehin öffentlichen Jahresberichten rückten die Schwestern keine Unterlagen für Hagens Forschungsprojekt heraus. In den Akten aus dem Bundesarchiv hat Hagen Belege dafür gefunden, dass das Liebeswerk Akten absichtlich vernichtet hat, um die Wiedervereinigung von ehemaligen jenischen Mündeln mit ihren Familien zu verhindern.
Doch wie kann es überhaupt sein, dass einer Gruppe Ordensschwestern eine derart zentrale Rolle in der Schweizer Armenfürsorge zukam?
Hagen sagt, das habe auch mit den Nachwirkungen des Sonderbundskrieges von 1847 zu tun. Bei dem letzten bewaffneten Konflikt auf Schweizer Boden siegten die liberalen protestantischen Kantone über die konservativ-katholischen, die sich im sogenannten Sonderbund zusammengeschlossen hatten. «Seither war das katholische Milieu in der Schweiz in einer Minderheitenposition und fühlte sich bedroht», sagt Hagen. So entstanden zahlreiche eigene Institutionen, auch im Fürsorgebereich, darunter die sogenannten «Armenerziehungsheime». «Die Fürsorgerinnen des Seraphischen Liebeswerks waren davon überzeugt, die Gesellschaft vor den Versuchungen der Moderne beschützen zu müssen», sagt Hagen. Eine besondere Gefahr habe man für die Sittlichkeit der Kinder gesehen. Das übergeordnete Ziel war, Kinder vor der «Verwahrlosung» zu retten und sie durch eine streng katholische Erziehung zu «guten Bürgern» zu machen. Der Glaube an Gott und die Kirche war dafür zentral. «Dafür nahm man auch die Trennung zwischen Eltern und Kind in Kauf», sagt Hagen.
Für viele Betroffene bedeutet die Akteneinsicht einen Bruch. Denn in den Erziehungsberichten, Schreiben der Fürsorgestelle und Arztbefunden lesen sie häufig despektierliche Urteile über sich selbst, ihre Mütter und Väter.
Der Verdacht eines Pfarrers, eines Arztes oder eines Nachbarn reichte aus, um wegen unklar definierter Begriffe wie «Arbeitsscheu», «Liederlichkeit» oder «Trunksucht» administrativ versorgt zu werden. Schätzungen gehen davon aus, dass in der Schweiz mindestens 60 000 Erwachsene und teilweise Jugendliche im Laufe des 20. Jahrhunderts in 648 Institutionen unter Zwang administrativ versorgt wurden. Heimleiter, Direktoren und Heilpädagogen entschieden willkürlich und ohne jede Rechtsgrundlage. Das betraf besonders Frauen, die aus ihrer Sicht ein «liederliches Leben» führten oder unverheiratet schwanger geworden waren. Als ledige Frau hat man sich nur wenig leisten können. Die Verantwortung für ungewollte oder uneheliche Schwangerschaften fiel allein den Müttern zu. Und für die Gemeinden kam es günstiger, die Kinder unverheirateter Mütter in religiös geführten Heimen oder in Pflegefamilien zu platzieren, als die Frauen oder ihre Familien finanziell zu unterstützen.
Auch Jenischen und Sinti wurden die Kinder weggenommen. Das Seraphische Liebeswerk ging dabei ähnlich vor wie das Hilfswerk Kinder der Landstrasse von Pro Juventute. «Alfred Siegfried (. . .) platziert seine Mündel auch in Zusammenarbeit mit dem Seraphischen Liebeswerk», ist nachzulesen. Über siebzig Kinder, die Jenischen und Sinti entrissen worden waren, kamen in Heimen des Liebeswerks unter, andere wurden an Pflegefamilien vermittelt. Die Kontakte zu den leiblichen Eltern wurden dabei häufig unterbunden, Briefe abgefangen, Geschwister getrennt untergebracht. Erst Ende Februar kam ein Rechtsgutachten, das der Bund in Auftrag gegeben hatte, zum Schluss, dass die Verfolgung dieser Minderheiten zwischen 1926 und 1973 nach heutigem Völkerrecht als Verbrechen gegen die Menschlichkeit bezeichnet werden muss.
Doch wie ist es möglich, dass Tausende von Kindern gegen den Willen ihrer Mütter zur Adoption freigegeben wurden? Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) schreibt dazu: «Zwar war bei Adoptionen eine schriftliche Einwilligung vonseiten der betroffenen Frauen notwendig. Dokumentierte Fälle weisen aber darauf hin, dass Frauen die Adoptionserklärung oft unter grossem Druck unterschrieben, obwohl sie nicht damit einverstanden waren.» Man spreche darum von Zwangsadoption. Nicht nur das Seraphische Liebeswerk Solothurn, sondern auch viele weitere private und kirchliche Institutionen stützten dieses System. Dokumentiert sind Beispiele von Hebammen, die drängten, das Kind sei «an einem anderen Plätzli» besser aufgehoben, Beiständen, die immer wieder mahnten, ein Kind verbaue einem nur die Zukunft, oder Eltern, die Verzichtserklärungen für ihre Töchter unterschrieben.
Das Seraphische Liebeswerk Solothurn hat die Kinder im Normalfall zwar von den Behörden zugeteilt bekommen. Doch in manchen Fällen hätten die Fürsorgerinnen auch selbst Druck auf Behörden oder Betroffene ausgeübt, sagt Carla Hagen. Bei ihrer Recherche ist sie auf mehrere Fälle gestossen, die das belegen. Von einer ledigen Frau ist bekannt, dass die Schwesternschaft sie so stark unter Druck setzte, ihr Neugeborenes wegzugeben, dass sie in den Hungerstreik trat. 1948 wurde sie zwangsweise in die Psychiatrie eingeliefert. Das Kind durfte sie nicht behalten.
Das vom Seraphischen Liebeswerk Solothurn betriebene Mütter- und Säuglingsheim Foyer St. Joseph im jurassischen Belfond gerät im Frühling 2024 in den Fokus des mittlerweile preisgekrönten Dokumentarfilms «Né à Belfond – Versteckt geboren». 920 Kinder waren dort zwischen 1952 und 1978 zur Welt gekommen und ihren ledigen Müttern zumeist weggenommen und zur Adoption freigegeben worden. Unter ihnen ist eine Frau, 1964 geboren, die später ihre leibliche Mutter sucht und schon im Jahr 2010 beim Seraphischen Liebeswerk um die Herausgabe ihrer Akten bittet. Doch das Dossier ist vernichtet worden. Im Film geben die Schwestern zu, die Akte nach 2017 entsorgt zu haben. Sie taten dies offenbar im Wissen darum, dass die Vernichtung illegal war. Tausende weitere Dossiers hatten sie in den Jahren vor Inkrafttreten des Verbots vernichtet. Deshalb können sie dafür heute nicht mehr belangt werden.
Als der Film im Fernsehen ausgestrahlt wird, rufen Journalisten im Staatsarchiv in Solothurn an. Frech schaut sich den Dokumentarfilm an. Lässt juristisch abklären, ob das Archivgesetz auch für private Institutionen gilt. Er möchte behutsam vorgehen. Taktisch wäre es unklug, einen noch grösseren Wirbel um die Schwesternschaft zu veranstalten. «Nicht, dass noch mehr verschwindet», sagt sich Frech und klopft erneut bei der ehemaligen Oberin an. Erst mit einem offiziellen Brief, dann geht er vorbei, wirft einen Blick auf das Fürsorgearchiv – gewisse Rollregale sind da schon leer.
Erst im Herbst 2024 kommt Bewegung in die Sache. Der über die Medien ausgeübte Druck von Betroffenen scheint zu gross geworden zu sein. Es kommt ein Schenkungs- und Ablieferungsvertrag zustande, Wochen vergehen, bis es im Januar 2025 schliesslich so weit ist: Frech fährt mit dem Velo zum St.-Antonius-Haus, packt die Akten zusammen mit der ehemaligen Oberin in Plastikkisten, wie sie auf Gemüsemärkten zu sehen sind, und lässt sie vom Staatschauffeur zum Staatsarchiv fahren.
Warum haben die Schwestern so lange geschwiegen? Warum haben sie die Akten nicht früher herausgegeben? Die franziskanische Schwesterngemeinschaft zählt von den ursprünglich rund 300 noch 25 Frauen. Die meisten von ihnen sind betagt und leben im Pflegeheim auf dem Areal rund um das St.-Antonius-Haus in Solothurn. Aber da ist Marie-Theres Rotzetter, ehemalige Oberin und Vorstandsmitglied, die aus jener Zeit erzählen kann. Mit der weichen Stimme einer Grossmutter beantwortet sie am Telefon geduldig jede Frage. 1967 war sie in die Schwesterngemeinschaft eingetreten. Ein Leben lang hat sie sich für andere eingesetzt. Im Namen Gottes und für Gottes Lohn. Nach dem Noviziat in einem Kinderheim im Tessin, dann als Sozialarbeiterin in Bern und Solothurn, wo sie Familien beraten hat. Marie-Theres Rotzetter, 85-jährig, wohnt noch immer zusammen mit anderen Schwestern im St.-Antonius-Haus in Solothurn, muss jetzt Red und Antwort stehen. Das ist unangenehm, denn ihr Lebenswerk, der Glaube daran, zu helfen, erscheint plötzlich in einem anderen Licht, oder wie sie es sagt: «Das Problem ist, dass man das Vergangene mit der heutigen Brille anschaut.»
«Das Problem ist, dass man das Vergangene mit der heutigen Brille anschaut», sagt die ehemalige Oberin Marie-Theres Rotzetter. Die 85-Jährige wohnt noch immer zusammen mit anderen Schwestern im St.-Antonius-Haus in Solothurn.
Sie sei erleichtert, dass die Akten nun ins Staatsarchiv Solothurn übergeben worden seien, sagt sie. «2017 waren wir noch nicht bereit dazu. Einerseits haben wir den Datenschutz hoch gewichtet. Andererseits wollten wir die Arbeit der Aktensuche selber machen. Um mit Betroffenen zu sprechen, braucht es viel Einfühlungsvermögen. Das hat mich oft auch selbst betroffen gemacht», sagt Rotzetter. Sie war es, die die Akte der Frau weggeworfen hat, die im Dokumentarfilm nach ihren Wurzeln sucht. Sie habe unwissentlich illegal gehandelt, behauptet Rotzetter: «In dem Moment war mir die Gesetzgebung nicht bewusst. Ich hatte in diesem Fall wirklich ein schlechtes Gewissen, dass mir das passiert ist.»
Sind die Akten vernichtet worden, um etwas zu verbergen? Etwa, wie stark auf die Frauen Druck ausgeübt worden ist? Rotzetter weist die Vorwürfe von sich. «Das unterstellt man uns jetzt gern. Das begreife ich schon. Ich will damit nicht sagen, dass es nicht auch Fehlentscheide gegeben hat, die uns leidtun.»
Wissenschafterinnen, die jahrelang auf eine Mauer des Schweigens gestossen sind, die von der Schwesternschaft errichtet worden war, bleiben skeptisch. So hält Carla Hagen die Gründe für das Zurückhalten der Akten nicht für plausibel. «In Forschungsprojekten ist der Datenschutz der ehemaligen Mündel gewährleistet – das sollte dem Seraphischen Liebeswerk Solothurn bekannt sein.» Zudem gebe es andere Sektionen, welche die Akten früher schon an Staatsarchive übergeben hätten, ohne dass es zu Datenschutzverletzungen gekommen sei.
Vielleicht sei mit «Datenschutz» eher der Schutz derjenigen Schwestern gemeint, «die damals federführend waren und heute vermutlich noch immer in der Schwesternschaft leben», vermutet Hagen. Auch deuteten die Korrespondenzen, die sie in manchen Akten gelesen habe, darauf hin, «dass unter den Fürsorgerinnen bis vor wenigen Jahren kein Bewusstsein für das Unrecht der eigenen Handlungen bestand».
Wenn die Religionswissenschafterin der ehemaligen Oberin ein paar Fragen stellen könnte, würde sie von ihr wissen wollen, wie sie heute auf die Welt von damals blickt. Ob sie das Geschehene, das heute als Verbrechen gilt, ebenfalls als solches bezeichnen würde. Und Loretta Seglias sagt: «Ich kann mir vorstellen, dass es Menschen gab, die glaubten, sie täten mit den Fremdplatzierungen etwas Gutes.» Die Bedürfnisse der betroffenen Personen seien dabei kaum berücksichtigt worden. «Vielleicht hätte man die Frauen fragen sollen, was sie brauchen, statt sie zu bevormunden? Vielleicht hätte man die Kinder fragen sollen, was sie wollen?»
Rotzetter sagt, die Schwesternschaft habe damals nicht anders handeln können. Gemeinden, die Fremdplatzierungen verfügt hätten, hätten anders als heute keine finanziellen Mittel gehabt, um die Familien zu unterstützen. «Man darf nicht vergessen, wie gross die Armut in so vielen Familien war», sagt Rotzetter. Man habe diesen Familien unter die Arme gegriffen. Die damalige Situation für alleinerziehende Mütter und schwangere Frauen sei nicht vergleichbar mit der gegenwärtigen. Rotzetter sagt: «Unser Auftrag war, Menschen, die am Rande der Gesellschaft waren, zu helfen.» Sie könne nicht behaupten, dass sie etwas bereue. «Wenn man andere Möglichkeiten gehabt hätte . . .» Die ehemalige Oberin fängt den Satz an und bricht ihn wieder ab. Nach einer kurzen Pause fügt sie an: «Ich würde es höchstens bereuen, wenn auskäme, dass ich Entscheide gefällt habe, die nicht hätten sein müssen.»
Das Seraphische Liebeswerk betrieb nebst Kinder-, Erziehungs- und Ferienheimen auch heilpädagogische Beobachtungsstationen, eine Art Psychiatrien. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts gab es in der Schweiz bis zu zwölf verschiedene Sektionen des Seraphischen Liebeswerks.
Warum ist so vielen Menschen so viel Leid angetan worden? Rotzetter lässt die Frage nicht gelten. Viele sprächen erst rückblickend von Unrecht, weil Journalisten das Ganze in diesem Licht aufarbeiteten, sagt sie.
Rotzetter erzählt stattdessen von vielen Fremdplatzierten, die sich dankbar zeigten, dass man sich ihrer angenommen hatte, dass sie einen Beruf erlernen konnten, gefördert wurden. «Einige sagten mir: Dank Ihnen bin ich heute, was ich bin.» Bis vor kurzem hat Rotzetter die Anfragen Betroffener, die ihrer Lebensgeschichte auf der Spur waren, noch selber bearbeitet. Sie hat mehrere Frauen mit ihren mittlerweile erwachsenen Kindern zusammengeführt. «Viele Mütter sagten mir dann: Auf den Tag habe ich ein Leben lang gewartet.» Die Leute hätten ein Recht darauf zu erfahren, was mit ihnen gewesen sei. Viele würden sich schämen, die eigene Geschichte als Tabu anschauen. Rotzetter klingt etwas ratlos, als sie sagt: «Die Einsicht in die Akten weckt häufig starke Emotionen.»
Zum Umgang mit den ledigen Frauen, die schwanger geworden sind, sagt sie: «Sie sind von mir sicher nicht geächtet worden. Wir haben diese Frauen ebenbürtig als Geschöpf Gottes angesehen und haben ihre Würde geachtet», sagt Rotzetter. Das deckt sich mit den Aussagen einer Frau im Dokumentarfilm, die aussagt, von den Schwestern gut behandelt worden zu sein. Anders als im Film festgehalten, sagt Rotzetter, auf die Mütter, die in Belfond geboren hätten, sei kein Druck ausgeübt worden, ihre Kinder wegzugeben.
Nur wenige Tage nach dem Gespräch wird die Verfolgung der Jenischen und Sinti im Rahmen des Hilfswerks Kinder der Landstrasse als Verbrechen gegen die Menschlichkeit taxiert. Rotzetter sagt, das sei für sie «eine grosse Belastung». Aus heutiger Sicht, betont sie, müsse man das so sehen.
Liegt die Wahrheit irgendwo dazwischen? Vermutlich gab es Fälle, die anders verliefen. Vermutlich gab es Kinder, denen es besser ging, wenn sie in Pflegefamilien aufwachsen konnten, die ihnen ihre wahre Herkunft oft verschwiegen. Aber es gab auch die anderen Fälle. Frech sagt es so: «Früher hat man zu schnell in Familien eingegriffen, heute sind die Behörden weit zurückhaltender.»
Im Staatsarchiv von Solothurn liegt dieses Kapitel der Kantonsgeschichte nun im untersten Stockwerk. Vorbei geht es an mehreren Türen, die nur mit Schlüssel passierbar sind. Die Luft hier unten ist stickig und kühl. Vor dem letzten Regal bleibt Stefan Frech stehen.
In zwei Plastikkisten liegen Umschläge. Darin verborgen sind die Lebensspuren von 109 Kindern, die zwischen 1952 und 2016 fremdplatziert und – bis ins Jahr 1981 meistens unter Zwang – zur Adoption freigegeben wurden. Erziehungsberichte, Schreiben der Fürsorgestelle, Arztbefunde, Hebammenbüchlein aus dem Mütter- und Säuglingsheim im jurassischen Belfond, Urteile über Frauen, die angeblich nicht fähig sind, ihre Kinder zu erziehen, Briefe von Müttern, die sich nach dem Wohlbefinden ihrer Kinder erkundigen, die ihnen kurz nach der Geburt aus den Armen gerissen wurden. Manche von ihnen haben ihre Kinder bis zum Tod nicht wieder gesehen.
Es sind die letzten vollständigen Dossiers, die Frech vom Seraphischen Liebeswerk Solothurn sichern konnte und die er damit wohl auch vor ihrer Vernichtung bewahrt hat.
Frech löst die Schnur von einem der Umschläge, breitet das dünn gewordene Papier, auf dem die schnörkelige Tintenschrift in den Fasern fast ausfranst, auf dem Tisch aus. «Ich schätze, dass genauso viele Leute, wie froh sind über das Auffinden ihrer Akten, wünschten, es gäbe sie gar nicht», sagt Frech. Denn die Zuschreibungen sind oft negativ gefärbt. Da ist der Fall einer damals 21-jährigen Frau, deren nähere Beziehung zu einem Studenten während eines Austauschjahres «eben Folgen hatte». Rosi wird als «ganz allerliebstes Bébé» und als «kleines drolliges Kind» beschrieben. Als es fünf Jahre alt ist, schreibt die leibliche Mutter einen letzten Brief an das Seraphische Liebeswerk Solothurn: «Ich hoffe sehr, dass ihre Adoptiveltern viel Freude mit ihr haben und dass die Kleine glücklich ist.»
Da ist der Verzichtsschein, den eine ledige Serviertochter unterschrieben hat, um ihr «illegitimes Kind auf Drängen der Eltern zur Adoption» freizugeben. «Musste dem Verdienst nachgehen», heisst es darin. Aus den Notizen geht auch hervor, dass der Sohn später nach seiner leiblichen Mutter gesucht hat – und die Mutter nach ihrem Sohn. Rund 46 Jahre nach der Geburt sei eine «Zusammenführung» gelungen. Was aus dem Mutter-Kind-Verhältnis nach Jahrzehnten der Trennung geworden ist? Über die Gegenwart schweigen die Akten.
«Ich schätze, dass genauso viele Leute, wie froh sind über das Auffinden ihrer Akten, wünschten, es gäbe sie gar nicht», sagt Stefan Frech. Denn die Zuschreibungen sind oft negativ gefärbt.
Vermisst werden hingegen die Dokumente von etwa 8000 weiteren Kindern. Sie werden nie mehr alles über die Umstände ihrer ersten Lebensjahre und ihre wahre Herkunft in Erfahrung bringen können, weil die Papiere über Jahrzehnte geschreddert worden sind. Jetzt sind nur noch Karteikärtchen übrig. Frech hat sie Ende Januar 2025 ins Regal geräumt. Sie enthalten Namen von Kindern und Jugendlichen, die ab 1919 häufig von Station zu Station verschoben wurden: Pflege- und Adoptivfamilien, Heime und Ausbildungsstätten. Es sind nur noch nackte Namen und Zahlen, vereinzelt ein paar Wörter in Schreibmaschinenschrift erhalten geblieben, wie etwa «zweites Kind, nicht gestillt» oder «alle Akten vernichtet». Frech macht eine Handbewegung, lächelt entschuldigend. «Das ist alles.»
Im dritten Untergeschoss des Solothurnischen Staatsarchivs tritt Stefan Frech von einem Bein aufs andere. Er wirkt ungeduldig, denn viel Arbeit wartet auf ihn. Ob er auch stolz ist auf seine Arbeit? Frech lacht. «Nein, nein, aber ich bin sehr froh. Die Sicherung dieser Akten ist von gesamtschweizerischem Interesse.» Dass nur noch ein Bruchteil all der Dossiers vorhanden ist, ist für ihn als Historiker und Archivar aber «sehr bedauerlich».
Der Lift führt Frech wieder ans Tageslicht. Über 400 Anfragen haben er und sein Team in den letzten Jahren bearbeitet, nach Namen gesucht, nach Müttern, Vätern und Geschwistern. Sie haben versucht, Lücken in Biografien zu schliessen, die hätten anders verlaufen können. Archivbestände von privaten Organisationen zu sichern, sei zwar nicht seine primäre Aufgabe als Staatsarchivar. Aber dass er Betroffenen direkt helfen könne, sei eine «dankbare Aufgabe».
Mittlerweile hat er zu den Akten des Seraphischen Liebeswerks Solothurn ein Verzeichnis angelegt, das öffentlich einsehbar ist. Aber Frech ist noch nicht fertig. Um die Geschichte besser aufarbeiten und nachvollziehen zu können, ist er auf noch mehr Material angewiesen. Ob er nochmals beim St.-Antonius-Haus anklopft? Nicht nur da gibt es wohl noch mehr Akten zu holen.
Quellen: Galle, Sara, und Meier, Thomas: Von Menschen und Akten (2009); Herzig, Michael: Landstrassenkind (2023); Lerch, Fredi: Zwangsadoption (2014); Leuenberger, Marco, und Seglias, Loretta: Geprägt fürs Leben (2015); Schluchter, André: Geschichte des Kantons Solothurn. 20. Jahrhundert, 5. Band, Teil 1; Seglias, Loretta, Schneider, Oliver, und Rothenbühler, Verena: Aufgefangen. Vom Seraphischen Liebeswerk zur Kinder- und Jugendhilfe St. Gallen.