«So etwas darf uns nicht passieren», sagt die Sprecherin der Sozialversicherungsanstalt des Kantons dazu.
Es ist Anfang Februar, als ein 41-jähriger Zürcher ein überraschendes Schreiben der Sozialversicherungsanstalt (SVA) des Kantons Zürich erhält. «Verfügung für Prämienverbilligung für das Jahr 2022», steht im Titel. Der Mann, dessen Namen wir hier aus Datenschutzgründen nicht nennen, ist irritiert. Prämienverbilligung? Die hat er weder beantragt noch nötig. Er liest den Brief durch: Tatsächlich, der Kanton will ihm Geld auszahlen.
Er erinnert sich, dass er vor anderthalb Jahren schon einmal ein Schreiben der SVA erhalten hat, er könne ein Gesuch für die Prämienverbilligung einreichen. «Ich habe dem Amt damals mitgeteilt, dass ich das nicht brauche», sagt er im Gespräch mit der NZZ. Warum also soll er nun Geld bekommen?
Bei genauerer Betrachtung des Briefes wird ihm klar, was passiert ist. Der Mann, der die Prämienverbilligung beantragt hatte, heisst genau gleich wie er. Er wohnt aber nicht in Zürich, sondern in Winterthur. Und er hat auch eine andere AHV-Nummer.
«Wo Menschen arbeiten, können Fehler passieren»
«Wie kann so ein grober Fehler passieren?», fragt er sich. Mit der AHV-Nummer sei jeder Bürger eindeutig identifizierbar. «Das ist doch ein Datenschutzproblem, wenn ich nun persönliche Daten meines Namensvetters bekomme.»
Was ist also passiert? Die SVA kann auf Anfrage der NZZ aus Datenschutzgründen nichts dazu sagen, was sich beim Fall genau ereignet hat. Die SVA beteuert, dass es sich hier um einen Einzelfall handele. «Trotzdem ist ganz klar, so etwas darf nicht passieren», sagt die Sprecherin Daniela Aloisi. Schliesslich arbeiteten sie mit heiklen Daten.
Deshalb würden solche Fälle immer detailliert aufgearbeitet. Den Datenschutz nehme man beim SVA sehr ernst, Mitarbeitende würden regelmässig für das Thema geschult. Sie würden dafür sensibilisiert, dass sie mit heiklen Informationen arbeiteten und der Datenschutz oberste Priorität habe. Die SVA hat denn auch eine eigene Datenschutzbeauftragte.
Trotz allem könnten überall, wo Menschen arbeiteten, Fehler passieren, sagt Aloisi, «ein Nullrisiko gibt es nicht». Zwar seien die Prozesse grossenteils automatisiert, es gebe aber Fälle, wo Namen manuell in der Kundendatenbank ausgewählt und ins Dokument eingefügt werden müssten. Dabei könne beispielsweise jemandem ein Fehler unterlaufen.
Datenschutzbeauftragte geht dem Fall nach
Die Datenschutzbeauftragte des Kantons, Dominika Blonski, hat vom Fall ebenfalls Kenntnis genommen und geht der Sache nach. Bei Informationen über die Berechtigung zur Verbilligung von Krankenkassenprämien handle es sich um besondere Personendaten. Bei deren Bearbeitung sei ein hohes Schutzniveau einzuhalten.
Nach heutigem Wissensstand sei hier aber von einem Einzelfall auszugehen. Für die betroffene Person sei das ein bedeutender Vorfall. «Als besonders gravierend würden wir den Vorfall jedoch nicht einstufen», sagt Blonski, da es sich dabei nicht um einen systemischen Fehler zu handeln scheine.
Der 41-jährige Zürcher wartet derzeit noch auf den Entscheid zur Akteneinsicht. Vom Amt sei ihm zumindest beschieden worden, dass man keine Briefe, E-Mails oder andere Korrespondenzen gefunden habe, «die für Sie bestimmt waren, aber an eine andere Adresse gesandt wurden».
Die Verwechslung mit dem Namensvetter sei auf eine falsche manuelle Eingabe im System zurückzuführen. Dieser Fehler werde zukünftig nicht mehr vorkommen. Dazu sei eine entsprechende Massnahme im System hinterlegt worden.