Die Einzelrichterin bezeichnet den Prozess als «sinnloses Theater», das lediglich den Steuerzahler Geld koste. Das angebliche Opfer habe sich vermutlich nur rächen wollen.
Seit rund einem Jahr ist die 65-jährige Beschuldigte als Sekundarlehrerin pensioniert. Davor war sie fast ein Jahr lang krank geschrieben. Sie betont, es habe sie sehr belastet, dass kurz vor ihrer Pensionierung «aufgrund von Falschaussagen» so etwas Negatives passiert sei. 40 Jahre habe sie keine Probleme mit Schülern gehabt und mit Freude als Lehrerin gearbeitet.
Sie ist angeklagt der mehrfachen Tätlichkeiten und einfachen Körperverletzung, «begangen an einer wehrlosen oder schutzbefohlenen Person».
Der inkriminierte Vorfall liegt schon zwei Jahre zurück. Im März 2023 soll sie eine damals 14-jährige Schülerin im Klassenzimmer eines Schulhauses in der Stadt Zürich mit beiden Händen am Hals gewürgt haben, so dass diese kaum mehr Luft bekommen haben soll. Zudem soll die Lehrerin die Schülerin an den Haaren gerissen und an beiden Armen gepackt haben.
Die Staatsanwältin, die im Einzelrichterverfahren nicht im Saal des Bezirksgerichts Zürich anwesend ist, beantragt eine bedingte Geldstrafe 150 Tagessätzen à 120 Franken (18 000 Franken) und eine Busse von 4000 Franken.
Die Schülerin ist bereits rechtskräftig verurteilt
Die Schülerin ist wegen desselben Vorfalls schon mit einem Strafbefehl der Jugendanwaltschaft wegen Tätlichkeiten und Beschimpfung bestraft worden. Dieser ist nicht angefochten worden und rechtskräftig. Aus den Ausführungen des Verteidigers der Lehrerin geht hervor, dass die Schülerin die Lehrerin in den Oberschenkel getreten und mit Schimpfwörtern wie «Fotze» oder «Drecksnutte» eingedeckt hat.
Was an jenem Märznachmittag vor zwei Jahren in dem Klassenzimmer geschah, lässt sich am Prozess nur wie ein Puzzle anhand verschiedener Ausführungen zusammensetzen: Die Beschuldigte war nicht die Klassenlehrerin, sondern erteilte drei Stunden pro Woche Französisch. Aus einer Frage der Richterin geht hervor, dass die Schülerin zuvor schon einmal das Schulhaus hatte wechseln müssen. Das sei ihr damals aber nicht bekannt gewesen, sagt die beschuldigte Lehrerin.
Das Verhalten der Schülerin sei schon vor dem Vorfall auffällig gewesen. Wegen «Ausraster» im Unterricht und in den Pausen sei die Schülerin Thema bei Sitzungen in der Lehrerschaft gewesen, sagt die Beschuldigte. Sie habe keine Erklärung für dieses Verhalten. Eine Ärztin habe ihr aber gesagt, die Schülerin sollte neurologisch untersucht werden.
Aus dem Plädoyer des Verteidigers geht hervor, dass an jenem Tag die Schülerin und ein Schüler das Schulzimmer während des Unterrichts offenbar verlassen hatten. Die Schülerin hatte ausgesagt, der Mitschüler habe ihr etwas weggenommen. Die beschuldigte Lehrerin liess den Schüler wieder hinein, die 14-jährige Schülerin aber nicht. Diese habe an die Türe geklopft. Laut Anklage soll die Lehrerin beim Öffnen der Türe die Schülerin auch mit der Türe am Kopf getroffen haben.
Notwehrhilfe der Lehrerin, um Mitschüler zu schützen?
Gemäss Ausführungen des Verteidigers habe die Lehrerin die Schülerin aus «Notwehrhilfe» am Betreten des Schulzimmers hindern wollen, um den Schüler vor ihr zu schützen. Der Schüler habe bereits eine ältere Verletzung an der Hüfte gehabt, die am Ausheilen gewesen sei. Deshalb habe die Lehrerin die 14-Jährige, die aggressiv Herumgeschrien habe, an den Armen zurückgehalten.
Auch die Lehrerin sagt selber, sie «als alte Frau» habe nur den Mitschüler beschützen wollen. Die Schülerin habe sich bei diesem Vorgang aus ihrem T-Shirt gewunden. Das hatte zur Folge, dass die 14-Jährige schliesslich im Klassenzimmer nur noch im Büstenhalter vor ihren Mitschülerinnen und Mitschülern gestanden sei.
Der Verteidiger beantragt einen vollumfänglichen Freispruch. Es liege kein gültiger Strafantrag vor und die Vorwürfe seien unwahr. Die angeblichen Verletzungsfolgen seien kurz nach dem Vorfall vom Institut für Rechtsmedizin (IRM) dokumentiert worden. Ein Würgen sei ausgeschlossen worden. Eine festgestellte Rötung am Hals soll von der Reizung einer Halskette stammen. Druckstellen an ihren Armen habe sich die Schülerin möglicherweise selber zugefügt. Zudem habe sie mehrere Mitschülerinnen zu deren Zeugenaussagen instruiert und beeinflusst.
Die Mutter nimmt als Vertreterin ihrer Tochter im Gerichtssaal Stellung dazu. Ihre Tochter habe gar keine Zeit gehabt, Mitschülerinnen zu instruieren oder sich die Verletzungen selber zuzuführen. Sie, die Mutter, sei sofort ins Schulhaus gerannt, als sie benachrichtigt worden sei. Und dann habe man auch sofort die Polizei avisiert. Die ganze Klasse habe nach dem Vorfall psychologische Hilfe benötigt.
Auch die Schülerin selber kommt im Gerichtssaal zu Wort. Sie weint und schluchzt. Sie habe niemanden beeinflusst, das stimme überhaupt nicht. Sie sei völlig unter Schock gestanden.
«Das Verfahren lässt nur Verlierer zurück»
Die Einzelrichterin spricht die Lehrerin vollumfänglich von allen Vorwürfen frei. Die Anklage stütze sich auf die Aussagen der Schülerin. Deren Befragungen seien auf Video aufgenommen worden. Dabei falle auf, dass sie keine nachvollziehbaren Angaben machen könne, Fragen zu Details des Geschehens würden einfach nicht beantwortet. Es gelinge ihr nicht, etwas zu erzählen, dass Sinn ergebe. Es fehle an Logik, und ihre Aussagen seien voller Widersprüche.
Klar sei einzig, dass es ihr peinlich gewesen sei, nur im Büstenhalter vor der ganzen Klasse stehen zu müssen. Die Schuld für diese Peinlichkeit habe sie der Lehrerin zugeschrieben. Der Eindruck, dass sie sich an der Lehrerin habe rächen wollen, sei nicht von der Hand zu weisen, erklärt die Einzelrichterin. Befragte Mitschülerinnen hätten das Narrativ von ihrer Kollegin übernommen. Deren Aussageverhalten wirkte aber nicht realistisch.
Laut dem Bericht des IRM gebe es keine Verletzungen, welche die Aussagen stützen würden. Die Aussagen der beschuldigten Lehrerin seien hingegen glaubhaft, konstant gleich und stimmig.
Das Gericht habe keine Zweifel, dass die Anschuldigungen der Schülerin völlig haltlos seien. Befremdlich sei auch ihr eigenes respektloses Verhalten, für das sie den Strafbefehl erhalten habe.
In ihrem Fazit wird die Richterin nochmals deutlich: Das Gerichtsverfahren lasse auch mit dem Freispruch nur Verlierer zurück. Erstens, die Lehrerin, die kurz vor ihrer Pensionierung ihren geliebten Beruf habe aufgeben müssen. Zweitens, die Privatklägerin, die sich völlig unglaubhaft als Opfer inszeniert habe. Und drittens der Steuerzahler, «der das ganze sinnlose Theater finanzieren muss.»
Urteil GG250008 vom 4. 4. 2025, noch nicht rechtskräftig.