Eine Fahrt mit einem Opel auf einem Bahntrassee in Schottikon endet böse.
Es geschah am 22. Februar 2021 bei Schottikon im Bezirk Winterthur: Ein Personenwagen wurde auf dem Bahntrassee zwischen zwei Zügen eingeklemmt. Die Automobilistin überlebte mit schweren Verletzungen.
Die Frau befand sich an jenem Montagabend zwischen 22 Uhr 15 und 22 Uhr 30 mit ihrem Opel Adam, einem Kleinstgefährt, auf dem Trassee der SBB zwischen Schottikon und Elgg.
Dort wurde das Auto zuerst von einem IR 13 aus St. Gallen und anschliessend von einem IC 1 aus Zürich erfasst. Der Opel verkeilte sich zwischen den beiden Reisezügen, und die Fahrerin wurde in ihrem Auto eingeklemmt. Aus einem rechtskräftigen Strafbefehl, mit dem die heute 45-jährige Frau zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt worden ist, geht nun hervor, was damals genau passierte.
Entgleiste Bahnwagen
Gemäss dem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland wies die Lenkerin an jenem Abend einen Blutalkoholgehalt von mindestens 1,58 Promille auf. Zudem stand sie unter der Wirkung des ihr verschriebenen Medikaments Temesta, wodurch der Einfluss des Alkohols verstärkt wurde.
Die Frau war zunächst auf der Kantonsstrasse mit dem Auto von St. Gallen zum Bahnhof Schottikon gefahren. Beim Überqueren des Bahnübergangs am Bahnhof bog sie versehentlich zu früh nach rechts ab und geriet dadurch auf das Bahntrassee. Anstatt den Rückwärtsgang einzulegen, fuhr sie mindestens 1,2 Kilometer zwischen den beiden Gleisen in Richtung Elgg.
Laut dem Strafbefehl versuchte sie, einen anderen Bahnübergang zu finden, bei dem sie wieder auf eine Strasse hätte wechseln können.
Dann kamen aber die beiden Personenzüge. Der Opel wurde erfasst und zwischen den Zügen eingeklemmt. Dadurch entgleisten auch einzelne Kompositionen beider Züge, so ein Steuerwagen und ein Speisewagen. Gemäss Strafbefehl kam es zu einem Sachschaden von über 200 000 Franken allein an den Zügen. Die Frau musste von der Feuerwehr aus ihrem demolierten Auto befreit und mit der Ambulanz ins Spital gebracht werden.
Sie erlitt Becken-, Lenden- und Brustwirbelbrüche, einen Pneumothorax und eine Herzerschütterung. Von den rund achtzig in den beiden Zügen sitzenden Passagieren wurde niemand verletzt. Nach der Evakuation der Züge wurden die Leute mit Bussen weiterbefördert. Auch die beiden Lokomotivführer blieben unverletzt.
Die Bahnstrecke – welche die Hauptverbindung zwischen St. Gallen und Winterthur ist – blieb gut 16 Stunden bis am darauffolgenden Nachmittag um 14 Uhr 25 gesperrt. Weil das Auto beim Unfall Treibstoff verloren hatte, musste der Schotter grosszügig abgetragen werden. Auch die Kantonsstrasse, die neben der Strecke verläuft, musste zeitweise wegen der Bergung gesperrt werden.
Hohe Kosten für Gutachten und Bergung
Die Frau ist kürzlich wegen fahrlässiger Störung des Eisenbahnverkehrs und vorsätzlichen Fahrens in fahrunfähigem Zustand bestraft worden. Laut dem Strafbefehl schuf die Beschuldigte mit dem Befahren der Bahngeleise die konkrete Gefahr einer massiven Störung des Eisenbahnverkehrs sowie eine Gefahr für Leib und Leben von Menschen sowie fremden Eigentums.
Es resultierte eine bedingte Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 30 Franken (1200 Franken) bei einer Probezeit von zwei Jahren. Trotz der bedingten Strafe wird es allerdings teuer für die Frau: Zusätzlich gab es eine Busse von 300 Franken, 1600 Franken Gebühren fürs Vorverfahren, 2532 Franken 20 Rappen für medizinische Dienstleistungen und das Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin, 12 333 Franken für weitere Gutachten, 2100 Franken für den Spurenbericht des Forensischen Instituts und 3954 Franken 10 Rappen für die Bergung des Fahrzeugs.
Das muss die Frau – gemäss Strafbefehl – nun alles bezahlen, total über 22 500 Franken. Zudem wurde eine Zivilklage auf den Zivilweg verwiesen. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.