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Startseite » EU-Vertrag: Mehr Gegenwehr gegen die Gewerkschaften wäre möglich und nötig
Wirtschaft

EU-Vertrag: Mehr Gegenwehr gegen die Gewerkschaften wäre möglich und nötig

MitarbeiterVon MitarbeiterMärz 21, 2025
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Während die Gewerkschaften im EU-Dossier geschickt taktieren, fehlt es bei den Arbeitgebern an Standfestigkeit. Der Preis: ein zunehmend starrer Arbeitsmarkt und wachsende Kosten des EU-Vertragspakets.

Das muss man den Schweizer Gewerkschaften lassen. Sie beherrschen die Kunst der Machtpolitik. Im Wissen, dass das neue EU-Vertragspaket ohne die Unterstützung der SVP von rechts und der Gewerkschaften von links kaum Chancen haben dürfte vor dem Stimmvolk, betreiben sie ein geschicktes Powerplay. Sie lassen sich ihre Zustimmung teuer bezahlen – und tragen auf diese Weise dazu bei, dass der Arbeitsmarkt immer bürokratischer wird. Ein Standortvorteil der Schweiz droht zu erodieren.

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Kündigungsschutz für Personalvertreter

Jüngstes Beispiel ist der Ausbau des Kündigungsschutzes für gewählte Personalvertreter – eine Massnahme, die der Bundesrat am Freitag beschlossen hat und in die Vernehmlassung schicken will. Auf 13 weitere «innenpolitische Massnahmen zum Lohnschutz», so der offizielle Titel, haben sich die Sozialpartner und Kantone geeinigt. Zwar ist offenkundig, dass höhere Hürden bei der Entlassung von Arbeitnehmervertretern eher Gewerkschaften als Löhne schützen; und mit dem EU-Dossier hat es auch wenig zu tun. Aber wen kümmert’s.

Politik ist nichts für Zartbesaitete. Wer glaubt, ein starkes Blatt in der Hand zu halten, reizt es aus. Deshalb stellen die Gewerkschaften seit Jahren immer neue Forderungen, etwa rund um das Abkommen zur Personenfreizügigkeit. Sie wissen: Die Unternehmen haben ein grosses Interesse an ihrem Privileg, autonom und ohne Mitsprachemöglichkeit des Staates über die Höhe der Zuwanderung aus der EU entscheiden zu können. Darauf wollen die Firmen nicht verzichten. Also kommen sie den Gewerkschaften entgegen.

Liberale Stimmen mögen seit langem eine Vergewerkschaftung des Schweizer Arbeitsmarktes beklagen. Doch ein Ende des Trends zur Kollektivierung ist nicht erkennbar. Denn auch die Arbeitgeber- und Gewerbevertreter sind keineswegs so marktfreundlich, wie sie sich gern geben. Wenn Gewerkschafter den ausländischen Unternehmen in der Schweiz das Leben möglichst schwer machen und diese minuziös kontrollieren wollen, finden auch viele Arbeitgeber Gefallen daran. Denn Konkurrenz ist mühsam – und Protektionismus bequem.

Ein lukratives Geschäftsmodell

Entsprechend halbherzig – um nicht zusagen: heuchlerisch – ist der Widerstand der Arbeitgeber. Dabei wäre es ein Leichtes, das Verhalten der Gewerkschaften als das zu erkennen, was es ist: ein Bluff. Sie können es sich nicht leisten, die Verhandlungen scheitern zu lassen. Denn die Gewerkschaften gehören zu den grössten Profiteuren der bilateralen Verträge. Die Einführung der Personenfreizügigkeit ging mit einer umfassenden Regulierung des Arbeitsmarktes in Form der flankierenden Massnahmen einher. Dazu gehören etwa Lohnkontrollen, Mindestlöhne bei Normalarbeitsverträgen und eine erleichterte Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen (GAV).

Die Folge: Obwohl die Gewerkschaften mit Mitgliederschwund kämpfen, werden sie immer mächtiger. Die flankierenden Massnahmen haben ihnen zu einem neuen und lukrativen Geschäftsmodell verholfen. Ihr Einflussbereich wächst, zumal die Zahl der Angestellten, die einem allgemeinverbindlichen GAV unterstellt sind, seit Einführung der Personenfreizügigkeit stark zugenommen hat. Zudem werden die Gewerkschaften für die Durchführung der Lohnkontrollen grosszügig vom Bund entschädigt. Dank diesen Einnahmen sind sie finanziell unabhängiger von den (sinkenden) Mitgliederbeiträgen.

Die Gewerkschaften haben deshalb ein grosses Interesse an der Weiterführung des bilateralen Wegs und der Personenfreizügigkeit. Denn ein Bruch mit der EU könnte die Daseinsberechtigung der flankierenden Massnahmen infrage stellen. Es ist daher unnötig, den Gewerkschaften ihr Wohlwollen teuer abzukaufen. Mehr Gegenwehr wäre möglich und angebracht. Ein EU-Vertrag, dessen Nutzen derzeit noch schwer abzuschätzen ist, rechtfertigt keine Verkrustung des Arbeitsmarkts auf Vorrat. Das schadet der Wettbewerbsfähigkeit, die nicht nur in Europa, sondern weltweit bestehen muss.

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