15 Monate nach der staatlich arrangierten Grossbankenheirat ist der Deal auch wettbewerbsrechtlich in trockenen Tüchern.
Die Finanzmarktaufsicht (Finma) hat das kartellrechtliche Kontrollverfahren ohne Bedingungen und Auflagen abgeschlossen, wie sie am Mittwoch mitteilte. Nach umfangreicher Prüfung sei sie zum Schluss gelangt, «dass der Zusammenschluss von UBS und Credit Suisse den wirksamen Wettbewerb in keinem Marktsegment beseitigt».
Die UBS habe durch den Zusammenschluss in gewissen Teilsegmenten zwar ihre Marktposition verstärken können. Doch die gesetzlichen Voraussetzungen der Fusionskontrolle für einen Eingriff seien nicht erfüllt, heisst es in der Mitteilung.
Die UBS nahm mit Genugtuung zur Kenntnis, dass die Finma keine Anhaltspunkte für eine marktbeherrschende Stellung fand. «Wir werden uns weiterhin für ein dynamisches, wettbewerbsfähiges und faires Umfeld einsetzen», heisst es in einer Mitteilung der Bank.
Weko wurde übersteuert
Die Finma hatte den Zusammenschluss der beiden Grossbanken bereits vorzeitig am 19. März 2023 bewilligt. Die Wettbewerbskommission (Weko) wurde dabei übersteuert. Das Kartellgesetz sieht diese Möglichkeit explizit vor. Ziel ist die Sicherstellung des Gläubigerschutzes. Wettbewerbsrechtliche Fragen werden zurückgestellt.
Gleichzeitig führte die Weko im Nachgang eine umfassende Marktanalyse durch und prüfte die Wettbewerbsposition der fusionieren Bank nach Regionen und Geschäften. Ihren Bericht lieferte die Weko bereits Ende Oktober letzten Jahres an die Finma ab.
Umfangreiche Markterhebungen und die detaillierte Stellungnahme der Weko hätten der Finma eine hinreichende Grundlage verschafft, um einen abschliessenden Entscheid zu fällen, schreibt die Finma nun. Sie hatte stets betont, dass sie ihren Entscheid «unabhängig» fällen werde.
Zuletzt hatten Unternehmer der UBS vorgeworfen, sie nutze ihre Marktmacht aus und erhöhe ihre Margen. Die Vereinigung der Schweizerischen Privatbanken hatte kritisiert, die UBS führe gewisse Dienstleistungen der CS nicht weiter.
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