Ab Donnerstag führen die Lufthansa-Fluggesellschaften strenge neue Regeln für die Nutzung von Powerbanks und E-Zigaretten ein. Folgendes müssen Reisende vor dem Einsteigen wissen:
Vielflieger sind es möglicherweise gewohnt, ihre Telefone und Laptops mitten im Flug aufzuladen und dabei nach einer Powerbank zu greifen, um sicherzustellen, dass sie für die Weiterreise weiterhin Zugriff auf ihre digitalen Tickets und Apps haben.
Doch ab dem 15. Januar wird dieses bekannte Ritual für Flüge mit Lufthansa oder ihren Partnerfluggesellschaften endgültig eingestellt.
In einem umfassenden Schritt zur Verbesserung der Sicherheit führt die Lufthansa Group – zu der Lufthansa, Eurowings, Swiss, Austrian Airlines, Brussels Airlines, Air Dolomiti, Edelweiss und Discover Airlines gehören – strenge neue Regeln für die Verwendung und Beförderung von Powerbanks und E-Zigaretten ein, nachdem es zu einer Reihe von Bränden mit Lithiumbatterien kam.
Wie sind Reisende betroffen?
Nach den neuen Regeln ist es Passagieren auf allen Flügen der Lufthansa Group nicht mehr gestattet, Powerbanks an Bord zu nutzen oder aufzuladen.
Jeder Passagier darf maximal zwei Powerbanks im Handgepäck mitführen – nicht im aufgegebenen Gepäck oder in den Gepäckfächern über dem Kopf.
Die Geräte müssen am Körper, in der Sitztasche oder unter dem Vordersitz aufbewahrt werden.
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Die maximal zulässige Batteriegröße beträgt 100 Wattstunden. Alles zwischen 100 und 160 Wattstunden erfordert die vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft und muss bei der Buchung registriert werden.
Powerbanks für lebenswichtige medizinische Geräte sind weiterhin erlaubt, das Laden über die Stromversorgung des Flugzeugs ist jedoch strengstens verboten.
Für E-Zigaretten gelten ähnliche Einschränkungen: Sie müssen im Handgepäck transportiert werden, während des gesamten Fluges ausgeschaltet und verstaut bleiben und eine versehentliche Aktivierung muss verhindert werden.
In einer Pressemitteilung sagte Lufthansa, die neuen Regeln stünden im Einklang mit den neuesten Empfehlungen der internationalen Luftfahrtorganisationen EASA, FAA, IATA und ICAO.
Eine Reihe von Fluggesellschaften hatten bereits im Jahr 2025 ähnliche Regelungen eingeführt.








