Am 24. November stehen mehrere Vorlagen auf dem Programm. Erste Resultate werden am Nachmittag erwartet.
Die UBS will ihren Standort in Altstetten um ein Hochhaus erweitern. Es wäre mit seinen 108 Metern nach den geplanten Stadion-Türmen, dem Prime Tower und dem Swissmill-Silo das vierthöchste Gebäude der Stadt.
Um Platz dafür zu schaffen, möchte die Grossbank einen bestehenden Bürokomplex vollständig abreissen lassen. Sie hat einen entsprechenden Gestaltungsplan ausgearbeitet. Im neuen Gebäude hätten 2700 Angestellte Platz. Das architektonische Herzstück bilden begrünte Aussenräume, die an hängende Gärten erinnern sollen.
Die Jungen Grünen haben gegen den privaten Gestaltungsplan das Referendum ergriffen. Aus ihrer Sicht verursachen die Bauarbeiten zu viele CO2-Emissionen. Weiter stören sie sich an der Tatsache, dass auf dem Areal keine Wohnungen, sondern Büros geplant sind.
Vor zwei Jahren hat die SP die Volksinitiative «Bezahlbare Wohnungen für Zürich» eingereicht. Diese hat sie mittlerweile zurückgezogen. Dafür kommen nun zwei vom Stadtparlament ausgearbeitete Gegenvorschläge an die Urne. Wie in der ursprünglichen Initiative geht es darum, den gemeinnützigen Wohnungsbau zu fördern.
Der direkte Gegenvorschlag verlangt eine Änderung der Stadtverfassung. Darin soll festgehalten werden, dass die Stadt und ihre vier Wohnbaustiftungen Liegenschaften kaufen sollen, um das Drittelsziel zu erreichen. Dieses sieht vor, dass bis 2050 ein Drittel aller Mietwohnungen in Zürich gemeinnützig sind.
Die Vergabe von Darlehen an die städtischen Wohnbaustiftungen sowie von Bürgschaften an alle Trägerschaften des gemeinnützigen Wohnbaus für den Bau oder Kauf neuer Liegenschaften soll ebenfalls explizit in der Gemeindeordnung verankert werden.
Der indirekte Gegenvorschlag will das Kapital der vier städtischen Wohnbaustiftungen um insgesamt 300 Millionen Franken erhöhen. Die Stiftung Einfach Wohnen und die Stiftung Familienwohnungen sollen je 50 Millionen Franken erhalten. Die Stiftung zur Erhaltung von preisgünstigen Wohn- und Gewerberäumen und die Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich werden mit je 100 Millionen Franken bedacht.
In der Stadt Zürich soll neu geregelt werden, welche gewählten Behördenmitglieder Abgangsentschädigungen erhalten sollen und wie hoch diese ausfallen.
Die Stimmberechtigten hatten im März bereits die SVP-Initiative gegen «goldene Fallschirme» sowie den Gegenvorschlag angenommen. In der Stichfrage obsiegte der Gegenvorschlag. Darin war festgehalten, dass Stadträte tiefere Abgangsentschädigungen als bisher erhalten. Entschädigungen für weitere Behördenmitglieder sollen künftig vom Parlament geregelt werden, soweit es dies als nötig erachtet.
Danach hat das Parlament beschlossen, dass andere gewählte Behördenmitglieder wie Schulpräsidenten oder Friedensrichter Anspruch auf Abgangsleistungen erhalten sollen. Und zwar nach den Regeln des städtischen Personalrechts. Ein SVP-nahes Komitee hat dagegen das Referendum ergriffen. Darüber wird nun abgestimmt.
Hohe Abgangsentschädigungen für Behördenmitglieder haben in den letzten Jahren in Zürich immer wieder für Unmut gesorgt. Vor allem zwei Fälle machten Schlagzeilen: Sie betrafen die ehemalige SP-Stadträtin Claudia Nielsen und den ehemaligen Kreisschulpräsidenten Roberto Rodriguez, ebenfalls ein SP-Mitglied.
Der älteste Flussübergang Zürichs – die Rathausbrücke – soll ersetzt werden. Die Brücke war lange eine der wichtigsten Verkehrsachsen in der Stadt. Sie diente auch als Marktplatz. Deshalb ist heute in der Bevölkerung die Bezeichnung Gemüsebrücke gebräuchlicher.
Insbesondere der Oberbau der 1973 nach Plänen des Architekten Manuel Pauli errichteten Brücke ist schon länger sanierungsbedürftig. Dazu kommen die Bedürfnisse des Kantons. Die Rathausbrücke ist der Engpass im Abfluss des Zürichsees. Deshalb soll dort die Flusssohle um etwa zwei Meter abgesenkt werden. Um die Kapazität der Limmat zusätzlich zu erhöhen, muss zudem die Zahl der heute fünf Pfeiler reduziert werden. Diese Rahmenbedingungen lassen sich nur mit einem vollständigen Ersatz der Brücke umsetzen.
Zu reden gaben die Kosten des Baus: Anfänglich war von 30 Millionen Franken die Rede. Durch Anpassungen und die Erkenntnis, dass während der Bauzeit eine Ersatzbrücke nötig ist, erhöhten sie sich auf rund 58 Millionen Franken. Etwa 8 Millionen übernimmt der Kanton. Die Bauarbeiten sollen 2026 beginnen und bis 2029 dauern.