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Startseite » Höhere Steuern auf dem Kapitalbezug: Am meisten leiden die Selbständigen – denn sie können nicht ausweichen
Finanzen

Höhere Steuern auf dem Kapitalbezug: Am meisten leiden die Selbständigen – denn sie können nicht ausweichen

MitarbeiterVon MitarbeiterMai 15, 2025
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Von wegen Steuertricks der Reichen: Wenn der Bund den Bezug der Vorsorgegelder stärker besteuert, trifft es auch die Selbständigen. Diese haben oft zu wenig Alterskapital.

«Dass der Bundesrat willkürlich die geltenden Regeln ändern will, hat mein Vertrauen in die Politik schwer erschüttert», sagt Thomas Ammann. Seit 24 Jahren betreibt er in Zürich eine Agentur für Public Relations und gibt Unterricht an Fachhochschulen. Als Selbständiger hat er, wie vom Bund empfohlen, pflichtbewusst für seine Altersvorsorge gespart.

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Weil Ammann mit seiner Einzelfirma keiner Pensionskasse angehört, hat er das Kapital Jahr für Jahr in die Säule 3a einbezahlt. Doch bei der dritten Säule kann er sich keine Rente auszahlen lassen – im Gegensatz zur zweiten Säule. Deshalb bleibt ihm bei der Pensionierung nur die Möglichkeit, seine 3a-Ersparnisse als Kapital zu beziehen. Und für diesen Kapitalbezug soll er nun plötzlich viel höhere Steuern bezahlen? Ammann versteht die Welt nicht mehr.

«Eine solche Steuererhöhung verstösst gegen Treu und Glauben. Der Staat verlässt damit seine Vorbildrolle», sagt der freischaffende PR-Fachmann. Was ihn dabei am meisten stört: Die Lage der Selbständigen habe der Bundesrat mit seinem Vorstoss gänzlich ignoriert: «Hier sieht man, dass wir in Bern keine Lobby haben.»

Als Begründung hatte der Bundesrat erklärt, man wolle damit gegen Steuer-Tricksereien der Reichen vorgehen. «Dass man uns Selbständigen aber gar keine andere Wahl lässt, als das Kapital auszahlen zu lassen, hat die Regierung einfach unter den Tisch gewischt», kritisiert Ammann.

Von der Politik vernachlässigt

Selbständige seien finanziell oftmals schlecht auf das Alter vorbereitet, bestätigt Florian Schubiger, Co-Gründer der Firma Vermögenspartner. «Wer sein eigenes Unternehmen aufbaut, hat zunächst andere Prioritäten und muss vor allem Geld investieren. Wenn man sich dann ab 50 mit der Vorsorge beschäftigt, ist man meistens im Rückstand.» Denn bei der Vorsorge spiele der Faktor Zeit wegen des Zinseszinseffekts eine entscheidende Rolle.

Die stiefmütterliche Behandlung der Selbständigen durch die Politik sei auch deshalb ungerecht, weil diese mit dem eigenen Vermögen ein Risiko eingingen und dadurch einen volkswirtschaftlichen Nutzen erbrächten, sagt Schubiger. Statistiken des Bundes untermauern dies: So arbeiten Selbständige 8 Stunden pro Woche länger als Angestellte, nämlich fast 50 Stunden. Knapp die Hälfte arbeitet zudem am Abend und am Wochenende. Überdies lassen sie sich seltener frühpensionieren und arbeiten häufiger nach 65 weiter. Und sie gönnen sich 4 Tage weniger Ferien.

Der Bund zählt 600 000 Selbständige. Die Mehrheit von ihnen, drei von fünf, arbeitet auf eigene Rechnung. Zu diesen Einzelunternehmern gehören etwa Architekten, Anwälte, Ärzte oder Leute, die persönliche Dienstleistungen im Schönheits- oder Gesundheitsbereich anbieten.

Die restlichen Selbständigen sind angestellt im eigenen Betrieb, meistens in einer Aktiengesellschaft oder einer GmbH. Diese Unterscheidung ist wichtig: Denn sobald man weitere Personen beschäftigt, sind diese obligatorisch bei einer Vorsorgeeinrichtung zu versichern. In der Regel führt es dazu, dass man sich auch als Arbeitgeber einer Pensionskasse anschliesst.

Eine Mehrheit spart via Säule 3a

Zwar kann man als Einpersonenfirma ebenfalls einer Sammelstiftung beitreten. Allerdings sind 55 Prozent der sogenannten AHV-Selbständigen nicht in der beruflichen Vorsorge versichert, so wie auch der PR-Spezialist Thomas Ammann. Pikant ist ausserdem: Ein grosser Anteil dieser Selbständigen, nämlich ein Drittel, ist zwischen 50 und 60 Jahre alt – und müsste sich daher besonders intensiv um die Vorsorge kümmern.

Wer keiner PK angehört, darf bis zu 20 Prozent des Nettoeinkommens in die Säule 3a einzahlen. Die Obergrenze liegt bei 36 288 Franken im Jahr. Auf diese Weise kann ein ähnlich hohes Vorsorgekapital zusammenkommen wie bei einem Angestellten. Ein selbständiger Kommunikationsspezialist hat der NZZ seine Altersvorsorge offengelegt. Insgesamt hat er in der dritten Säule ein Guthaben von rund einer Million Franken angespart.

Zwar hat er dieses Kapital, so wie es Vorsorgeexperten empfehlen, für den gestaffelten Bezug auf mehrere Säule-3a-Konten aufgeteilt. Allerdings ist die Verteilung nicht gleichmässig: Die grösste Tranche umfasst einen Betrag von 500 000 Franken. Mit der geplanten Steuererhöhung des Bundes bedeutet das für ihn: Allein um dieses Konto aufzulösen, muss er künftig 7060 Franken mehr an den Fiskus abliefern, nämlich 17 595 Franken. Hätte er die gesamte Vorsorge auf nur einem Konto konzentriert, würde sich seine Steuerrechnung künftig verdoppeln auf 42 600 Franken.

Diese Pläne betreffen zwar nur die Bundessteuern. Florian Schubiger hält es indes für denkbar, dass einzelne Kantone nachziehen könnten und ihre Tarife ebenfalls erhöhen. Das Signal wäre aus seiner Sicht kontraproduktiv. «Es würde die Selbständigen noch mehr davon abschrecken, sich um ihre Vorsorge zu kümmern.» Dass viele einen Bogen um das Thema machen, erklärt der Experte auch mit den oft sehr komplexen Angeboten.

Wer keiner PK angehört, muss sich nicht nur selbst um die Anlagestrategie seiner Vorsorgegelder kümmern. Wichtig ist ebenso die Risikoabsicherung bei Invalidität oder einem Todesfall. Viele Leute machten den Fehler, dass sie für beides eine Paketlösung wählten, sagt Schubiger. «Doch eine solche gemischte Police kommt den Kunden häufig teurer, weil sich die Konditionen weniger transparent vergleichen lassen.» Den Spar- und den Risikoteil separat abzudecken, verbessere zudem die Flexibilität, erklärt der Vorsorgeexperte, beispielsweise, wenn man die Selbständigkeit beende und wieder zum Angestellten werde.

Der Ball liegt nach Abschluss der Vernehmlassung jetzt beim Finanzdepartement. Der Selbständige Thomas Ammann hofft noch immer, dass der Bund die Steuererhöhung abbläst. Denn bereits die bisher ausgelöste Verunsicherung habe einen enormen Schaden angerichtet, sagt er. Vor einem Jahr habe er an der Urne gegen eine 13. AHV-Rente gestimmt. «Dass der Staat an die Eigenverantwortung der Bürger appellierte, fand ich damals richtig. Doch nun torpediert der Bund diese Haltung sogar selbst. Deshalb würde ich künftig wohl anders abstimmen.»

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