Auch die zweite Instanz sieht es als erwiesen an, dass eine 33-jährige Frau ihre achtjährige Tochter ermordet hat. Die Beschuldigte wurde zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren verurteilt. Die Verteidigung legt Berufung ein.
2022 wurde ein achtjähriges Mädchen tot in einem Wald bei Bern aufgefunden. Sie wurde wohl mit einem Stein erschlagen, ihr Kopf war zertrümmert. Nun kommt auch die zweite Instanz zum Schluss, dass die Mutter für den Tod des Mädchens verantwortlich ist. Das Berner Obergericht hat die 33-jährige Frau wegen Mordes schuldig gesprochen, wie mehrere Medien am Montag übereinstimmend berichteten.
Die Vorinstanz hatte die Frau im Juni 2024 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Gerichtspräsident sprach damals von einem «krass egoistischen Motiv». Entweder habe sich die Mutter des Kindes entledigen wollen, um wieder mit einem Partner zusammen sein zu können. Oder ihr sei das Leben als Alleinerziehende zu anstrengend gewesen.
Die Verteidigung legte Berufung ein und forderte einen Freispruch. Das Berner Obergericht folgt nun der Vorinstanz. Es hat die Strafe jedoch gemildert und die Mutter zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren verurteilt. Dies, weil ungeklärt sei, wann die Mutter den Entscheid zur Tat gefällt habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung oder die Staatsanwaltschaft könnten den Fall ans Bundesgericht weiterziehen.
Die Mutter beteuert bis heute ihre Unschuld. Ein konkreter Beweis für die Tat fehlt. Die Gerichte berufen sich auf Indizien.
Rechtsmediziner stellten schweres Schädel-Hirn-Trauma fest
Am 1. Februar 2022 war bei der Kantonspolizei Bern kurz nach 19 Uhr ein Notruf eingegangen. Die Grossmutter des Mädchens meldete, dass sie das Mädchen stark blutend im Wald gefunden habe. Als die Rettungsdienste eintrafen, versuchten sie das Kind erfolglos zu reanimieren.
Am Tag nach der Tat wurde die Mutter des Kindes verhaftet. Ein zwölfjähriger Knabe, der Mutter und Tochter kurz vor der Tat gesehen hatte, wurde zum wichtigen Zeugen. Er hatte beobachtet, wie die beiden in Richtung Könizbergwald gingen. Die Staatsanwaltschaft glaubt ihm – und nicht den Aussagen der Mutter, die behauptet, den ganzen Tag die Wohnung nicht verlassen zu haben. Ihr Mobiltelefon lag zwar während des Tatzeitpunktes in ihrer Wohnung. Doch die Staatsanwaltschaft vermutet, dass sie dies mit Absicht dort zurückgelassen hatte. Auf dem Handy lief den ganzen Nachmittag lang Musik. Am frühen Nachmittag wurde das Handy noch regelmässig entsperrt. Zu dem Zeitpunkt, an dem Mutter und Tochter draussen gesichtet wurden, blieb das Handy jedoch ungewöhnlich lang unangetastet.
Nahe dem Fundort fand die Polizei damals einen über acht Kilogramm schweren Stein, den die Gerichte für das Corpus Delicti halten. An diesem Stein fanden die Ermittler Haare und Blutspuren, die vom Opfer stammen. Neben der DNA des Kindes fanden sie einzig noch Spuren der Mutter an dem Stein. Laut dem rechtsmedizinischen Autopsiebericht erlitt das Opfer ein schweres Schädel-Hirn-Trauma, das «durch Gewalteinwirkung gegen den Kopf» verursacht wurde. Das rechtsmedizinische Institut hält es allerdings für möglich, dass das Mädchen mit dem Stein und einem weiteren, unbekannten Gegenstand erschlagen wurde.
Eine Vielzahl an Indizien sprechen laut dem Berner Obergericht für die Mutter als Täterin. Dazu gehören die DNA-Spuren auf dem Stein, die Zeugenaussage des Knaben, das Verhalten der Mutter, als sie die Tochter mit der Grossmutter auffand. Aber auch, dass der Tatort gleich bei dem Versteck im Wald lag, das Mutter und Tochter wenige Tage vor dem Mord angelegt hatten.
Die Mutter habe Schwierigkeiten mit ihrem Leben als Alleinerziehende gehabt, insbesondere, wenn es um Beziehungen gegangen sei, erklärte die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer vor der ersten Instanz. Zwar hätten Dritte sie durchaus als fürsorgliche Mutter beschrieben. Doch die Tochter sei ihr im Weg gewesen. «Ihre Eigeninteressen überwogen.» Die Verteidigung hat laut Medienberichten angekündigt, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.