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Startseite » Linke fordert in Zürich staatliches Vorkaufsrecht für Immobilien, die Kantonsregierung will lieber den Wohnbau fördern
Zürich

Linke fordert in Zürich staatliches Vorkaufsrecht für Immobilien, die Kantonsregierung will lieber den Wohnbau fördern

MitarbeiterVon MitarbeiterMai 10, 2025
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Nach wochenlangen Diskussionen soll ein Gutachten zeigen, ob der Gegenvorschlag der Regierung rechtens ist. Dass er tatsächlich an die Urne kommt, ist damit noch nicht beschlossen.

Zürcher brauchen bald beide Hände, wenn sie alle Wohninitiativen im Kanton aufzählen wollen: Gleich fünf Initiativen sollen die Wohnungsknappheit im Kanton senken. Und nun kommen noch Gegenvorschläge hinzu.

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So etwa bei der Vorkaufsrechtinitiative, die von Vertretern von SP und den Grünen eingereicht wurde. Diese soll Gemeinden ermöglichen, bei grösseren Land- und Immobilienverkäufen das Objekt zu erwerben, auch wenn der Verkäufer sich schon mit einem privaten Käufer einig wurde.

Der Regierungsrat lehnt das Ansinnen ab und schlägt stattdessen vor, mehr Geld für die kantonale Wohnbauförderung zu sprechen. Der Rahmenkredit für die Darlehen der kantonalen Wohnbauförderung soll um 180 Millionen Franken auf neu 360 Millionen Franken verdoppelt werden.

Doch die Frage, ob dieser Gegenvorschlag rechtens ist, führt zu Diskussionen.

Die linken Parteien argumentieren, dass der Gegenvorschlag nicht im Widerspruch zur Initiative stehe – und deshalb so nicht vorgelegt werden dürfte. Der SP-Kantonsrat Rafael Mörgeli sagt: «Der Gegenvorschlag erweckt den Eindruck, dass sich die beiden Ansätze ausschliessen, obwohl sie das nicht tun. Der Gegenvorschlag hat mit der Initiative gar nichts zu tun.» Die Wähler sollten sich nicht zwischen den beiden Vorschlägen entscheiden müssen. «Das schränkt ihr Recht ein, sich zu beiden Vorlagen einzeln zu äussern.»

Die Mehrheit der zuständigen Kommission sieht das anders. Deren Präsident, Marcel Suter (SVP), sagt: «Die Initiative tangiert die Wirtschaftsfreiheit, der Gegenvorschlag nicht.» Widerrechtlich sei der Gegenvorschlag deshalb aber nicht. Denn er solle ebenfalls erschwinglichen Wohnraum schaffen, habe also das gleiche Ziel wie die Initiative. «Das ist bei Initiative und Gegenvorschlag üblicherweise so.»

Jurist beurteilt Gegenvorschlag

Als Reaktion auf die Kritik am Gegenvorschlag hat die zuständige Kommission ein Rechtsgutachten eingeholt, das der NZZ vorliegt. Der Experte kommt zu dem Schluss, dass der Gegenvorschlag rechtens ist – auch wenn es kein klarer Fall sei.

Verfasst hat das Gutachten Andreas Glaser, Rechtsprofessor an der Universität Zürich und Forscher am Zentrum für Demokratie Aarau. Er bestätigt die Kritik der Linken teilweise: «Zwischen Gegenvorschlag und Initiative muss inhaltlich ein enger Zusammenhang bestehen. Das ist bei der Vorkaufsrechtinitiative nicht eindeutig.»

Denn der Zusammenhang des Gegenvorschlags mit der Vorkaufsrechtinitiative sei nicht klar gegeben: Eine Erhöhung der Gelder für gemeinnützigen Wohnbau sei nicht eine moderatere Variante der Initiative, sondern ein anderes politisches Instrument. «Es kann sein, dass manche Stimmbürger beide Instrumente unterstützen.» Bei der Abstimmung beide Vorschläge anzunehmen, ist aber nicht möglich, weil mittels Stichfrage zwischen den beiden Vorlagen entschieden wird.

Trotzdem kommt Andreas Glaser zu dem Schluss, dass der Gegenvorschlag der Stimmbevölkerung vorgelegt werden darf. Denn die beiden Vorstösse seien politisch gegenläufig: Mit dem Vorkaufsrecht werde repressiv in den Wettbewerb eingegriffen, während eine Erhöhung der Darlehen einen Anreiz darstelle.

Beispielsweise, sagt Glaser, könnte der Fall eintreten, dass eine Gemeinde einen Wohnblock mittels ihres Vorkaufsrechts erwirbt. Dadurch könnte sie einen privaten Bieter verdrängen, der den Block mithilfe staatlicher Darlehen kaufen wollte, um gemeinnützige Wohnungen anzubieten. Oder, andersherum: Gibt eine Gemeinde mehr Geld für gemeinnützigen Wohnbau aus, könnte das dem Vorkaufsrecht in die Quere kommen – weil dann Geld fehlt, um selber Immobilien zu kaufen. Deshalb ist es laut Andreas Glaser durchaus vertretbar, dass der Regierungsrat die beiden Instrumente so zur Abstimmung bringen möchte, dass sie sich gegenseitig ausschliessen. «Wenn es unbegrenzt Geld und Gebäude gäbe, dann ginge durchaus beides. Das ist aber nicht so.»

Der Gegen-Gegen-Vorschlag

Unabhängig vom Urteil des Gutachters geht das politische Gezerre um die Vorkaufsrechtinitiative weiter. Neben dem Gegenvorschlag der Regierung steht noch ein zweiter im Raum.

Diesen hat der EVP-Kantonsrat Donato Scognamiglio eingereicht. Er schlägt ebenfalls vor, ein Vorkaufsrecht einzuführen, allerdings im Vergleich zur Initiative nur eingeschränkt. So soll das Vorkaufsrecht beispielsweise nur dann eingeführt werden, wenn in einer Gemeinde weniger als 0,5 Prozent der Wohnungen leer stehen. Den Gegenvorschlag der Regierung bezeichnet Scognamiglio als «Tropfen auf den heissen Stein», der das Problem der Wohnungsknappheit nicht grundsätzlich angehe.

Die Diskussionen um die beiden Gegenvorschläge hätten mehrere Wochen gedauert, ist aus dem Umfeld der Kommission zu hören. Eine Einigung auf das abgeschwächte Vorkaufsrecht sei fast greifbar gewesen. Doch dann hätten sich Vertreter der GLP umentschieden. Und den Vorschlag von Kantonsrat Scognamiglio zu Fall gebracht. Dieser zeigt sich enttäuscht: «Wenn wir hier keinen Kompromiss finden, hilft das nur den polemischen Polparteien.»

Noch ist nicht definitiv entschieden, welcher Gegenvorschlag schliesslich an die Urne kommt. In einer Woche debattiert der Kantonsrat über beide Vorschläge. Welche Mehrheiten dann entstehen, ist noch unklar.

Die GLP-Fraktion soll im Rat den Gegenvorschlag der Regierung unterstützen. Damit hätte die Bevölkerung die Wahl zwischen zwei verschiedenen Instrumenten, statt nur zwischen zwei Abstufungen derselben Idee. Das sagte Fraktionspräsidentin Christa Stünzi gegenüber den Tamedia-Zeitungen.

Doch es könnte in der GLP Abweichler geben. In der Kommission dürften manche Vertreter gegen das Vorkaufsrecht gestimmt haben, obwohl manche Exponenten der Partei im Initiativkomitee sitzen. Es ist also, so scheint es, noch alles offen.

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