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Startseite » Man kann die Reichsten aus der Schweiz vertreiben – doch das wird nicht gratis sein
Wirtschaft

Man kann die Reichsten aus der Schweiz vertreiben – doch das wird nicht gratis sein

MitarbeiterVon MitarbeiterMai 31, 2024
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Die Volksinitiative der Jungsozialisten für eine Erbschaftssteuer von 50 Prozent auf Grossvermögen ist erfrischend direkt: Die Willkommenskultur für die Reichsten soll zu Ende sein. Das kann man wollen – wenn man bereit ist, die Ansprüche an den Staat zu senken oder mehr Steuern zu zahlen.

Die Welt erscheint in vielen Augen ungerecht. Es gibt Milliardäre und Hungerleidende. Kaum jemand hat sein Schicksal voll selbst verdient. Zufälle spielen eine bedeutende Rolle. Die Lotterie des Lebens beginnt schon mit der Geburt. Dabei gibt es die fast sündhaft Privilegierten, und es gibt Neugeborene mit enormen Hypotheken.

Zu den Privilegierten gehören praktisch alle, die in einer Mittelstandsfamilie in der Schweiz auf die Welt kommen. Die Aussichten sind für sie kraft des günstigen Umfelds weit besser als für die grosse Mehrheit der Kinder, die in anderen Weltgegenden auf die Bühne des Lebens treten.

Doch Schweizer Mittelstandsbürger vergleichen sich kaum mit Durchschnittsbürgern in Kambodscha, Kenia, Kolumbien oder Kroatien. Sondern eher mit den Nachbarn oder den noch stärker Privilegierten im eigenen Land. Auch innerhalb der Wohlstandsinsel Schweiz gibt es grosse Unterschiede. Gemäss Vermögenssteuerstatistik entfiel 2020 auf die reichsten knapp 0,4 Prozent der Steuerpflichtigen (Reinvermögen über 10 Millionen Franken) gut ein Drittel der gesamten deklarierten Vermögen. Das heisst aber auch: Die reichsten knapp 0,4 Prozent der Steuerpflichtigen zahlten zusammen wegen der Progression deutlich mehr als ein Drittel aller Vermögenssteuern. Bei den Einkommenssteuern zahlt das oberste Prozent zusammen etwa einen Viertel des Steueraufkommens.

Angesichts der gestiegenen Ansprüche an den Staat und der starken Vermögensungleichheiten sind die Reichen im Visier von Vorstössen für eine höhere Steuerbelastung. Auf globaler Ebene laufen Diskussionen über eine jährliche Mindeststeuer für Milliardäre von 2 Prozent des Vermögens. Auf der Schweizer Agenda ist der jüngste Versuch der Jungsozialisten, per Volksinitiative die Reichsten stärker zur Kasse zu bitten – mit einer Erbschaftssteuer von 50 Prozent auf Vermögensteilen über 50 Millionen Franken. Das könnte ungefähr 2000 Personen betreffen. Weil die Initiative kraft ihrer Rückwirkungsklausel sofort nach dem Urnengang greifen könnte, sind bei potenziell Betroffenen schon jetzt Planungen zu Ausweichmanövern angelaufen.

Die Juso-Initiative ist im Kernpunkt erfrischend direkt. Sie sagt klar, worum es geht: Die Willkommenskultur zugunsten der Reichsten soll aufhören. Die Reichsten sind mehr zu schröpfen. Wenn mit dem hohen Steuersatz bei Familienunternehmen die Weitergabe an die nächste Generation verunmöglicht wird, wird das in Kauf genommen. Wenn die Rückwirkungsklausel Reiche schon vor dem Urnengang aus dem Land vertreibt und kaum mehr Begüterte neu in die Schweiz kommen, wird auch das in Kauf genommen. Da weiss man, was man hat. Eine solche Initiative ist ehrlicher als die beliebten Versteckspiele mit inoffiziellen Umverteilungen etwa via Altersvorsorge.

Die Erbschaftssteuer hat im Vergleich etwa zur Einkommenssteuer im Grundsatz drei Vorteile: Sie hemmt die Leistungsanreize weniger, sie besteuert faktisch auf Stufe der Erben leistungslos erhaltenen Vermögenszuwachs, und sie ist ein Schritt in Richtung des (unrealistischen) Postulats der gleichen Anfangschancen für alle. Manche Ökonomen haben aus solchen Gründen Sympathien für eine Erbschaftssteuer – wenn auch eher mit Sätzen in der Nähe von 10 Prozent als bei 50 Prozent.

Mit einer Erbschaftssteuer von 50 Prozent und der im internationalen Vergleich breiten Vermögenssteuer wäre die Schweiz für manche der Reichsten nicht mehr attraktiv. Man kann die Reichsten vertreiben und abschrecken wollen. Vielleicht fühlen sich Normalbürger dann besser. Doch das Leben ist voller Zielkonflikte. Es wäre dann zu akzeptierten, wenn die Steuererträge per saldo sinken statt steigen. Und wenn zusätzliche Ansprüche an den Staat nur noch durch höhere Steuern der Verbliebenen zu finanzieren sind.

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