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In Teilen der deutschen Hauptstadt wird die Bundestagswahl wiederholt. Eine habe Million Berliner sind aufgerufen ihre Stimme abzugeben.
Nach der in Teilen misslungenen Bundestagswahl im Jahr 2021 sind wahlberechtigte Berliner an diesem Sonntag erneut gefragt. Etwa 550 000 Bürger – ein Fünftel der Wahlberechtigten – waren dazu aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Die Mehrheit der Ampel-Koalition unter Bundeskanzler Olaf Scholz ist jedoch nicht in Gefahr.
Die Wahl im September 2021 fand zeitgleich mit dem Berlin-Marathon statt, so dass es zu Komplikationen kam. An vielen Orten fehlten Stimmzettel oder es wurden falsche ausgegeben. Lange Warteschlangen waren die Folge. In zahlreichen Wahllokalen wurde noch weit nach 18 Uhr, dem offiziellen Wahlende, abgestimmt, während bereits die ersten Prognosen liefen.
Nach einem Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs ist die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus, dem Regionalparlament, bereits im Februar 2023 wiederholt worden. Dadurch gelang es der CDU, erstmals nach 20 Jahren, wieder den Regierenden Bürgermeister zu stellen. Der Christlichdemokrat Kai Wegner bildete eine Bündnis mit der SPD und löste die rot-rot-grüne Koalition ab.
455 von 2256 Berliner Wahlbezirken wählen neu
Das Bundesverfassungsgericht ordnete auch eine Wiederholung der nationalen Wahl in 455 von 2256 Wahlbezirken an. Vorstellbar ist, dass nach der Wiederholungswahl einzelne Berliner-Abgeordnete ihr Mandat verlieren und neue Kandidaten in den Bundestag einziehen. Das endgültige Wahlergebnis wird für Montag nach Mitternacht erwartet.
Repräsentativ für die Hauptstadt ist die Wahl durch die ungleiche Verteilung der betroffenen Wahllokale nicht. So sind im Stadtbezirk Pankow rund 85 Prozent der Wahlbezirke betroffen, im benachbarten Lichtenberg aber nur 2,9 Prozent.
Vorherige Hochrechnungen und Prognosen wird es womöglich nicht geben, da keine signifikanten Veränderungen zur Bundestagswahl des Jahres 2021 zu erwarten sind.
Für die Wiederholungswahl in Berlin müssen dieselben Kandidaten wie 2021 antreten. Allerdings hat sich die Wählerschaft seitdem verändert. Hinzu kommen neue Wähler, die in der Zwischenzeit 18 Jahre alt geworden sind und somit wahlberechtigt sind. Auch deutsche Staatsbürger, die nach September 2021 nach Berlin gezogen sind und in einem der betroffenen Stimmbezirke leben, sind nun wahlberechtigt. Wer hingegen umgezogen ist und nicht länger in einem der betroffenen Bezirke der Hauptstadt wohnt, darf nicht erneut wählen.