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Startseite » Nächtliches Gerangel um Polizeiwaffe auf dem Mittelstreifen des Autobahntunnels
Zürich

Nächtliches Gerangel um Polizeiwaffe auf dem Mittelstreifen des Autobahntunnels

MitarbeiterVon MitarbeiterJuni 19, 2024
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Ein Lehrling betätigt den Knopf einer Notrufsäule und greift dann die eintreffenden Polizisten unmittelbar an.

In der Nacht auf den 17. Juni 2022 drückte ein junger Mann kurz nach 1 Uhr den Knopf einer Notrufsäule im Bubenholztunnel der A 11. Zwei Kantonspolizisten rückten aus und trafen vor Ort, auf Opfiker Gemeindegebiet, auf einen heute 20-jährigen Schweizer Lehrling. Als die Polizisten ausstiegen, stürzte sich der junge Mann sofort auf die Dienstwaffe eines der Beamten und versuchte, diese an sich zu reissen.

Überwachungsvideos zeichneten ein heftiges Gerangel zwischen den drei Männern auf, die sich dabei über die Fahrbahnen des Tunnels auf den Mittelstreifen bewegten. Der Kampf dauerte zunächst rund dreissig Sekunden. Dann griff der junge Mann an die andere Seite des Waffengurts des Polizisten und versuchte, dessen Taser zu packen. Er bekam aber nur ein Magazin mit Munition zu fassen.

Laut der später auf den Fall angesetzten Staatsanwältin soll der Mann immer wieder geschrien haben, dass er die beiden Polizisten erschiessen werde. Diesen gelang es schliesslich, ihren Widersacher zu arretieren. Der Mann sass danach bis Mitte September 2022 rund achtzig Tage in Untersuchungshaft.

Psychose wegen multiplen Drogenkonsums

An diesem Mittwoch, zwei Jahre nach dem Vorfall, sitzt der Lehrling vor einem Bülacher Einzelrichter. Die Staatsanwältin hat keine Anklage erhoben, sie will eine Massnahme für eine schuldunfähige Person anordnen lassen. Ein psychiatrisches Gutachten hat nämlich ergeben, dass der Mann zum Zeitpunkt des Vorfalls unter einer Psychose litt, hervorgerufen durch multiplen Drogenkonsum.

Die Staatsanwältin beantragt, es sei zwar festzustellen, dass der Lehrling die Straftatbestände der Gefährdung des Lebens und der Gewalt sowie der Drohung gegen Beamte erfüllt habe. Wegen nicht selbst verschuldeter Schuldunfähigkeit sei aber nur eine ambulante Massnahme anzuordnen.

Vom Einzelrichter zum Vorfall befragt, erklärt der Lehrling, er könne sich nicht mehr genau erinnern, habe nur noch Bilder im Kopf. Er habe sich an jenem Abend mit seinem Vater gestritten, sei wütend gewesen, sei deshalb spazieren gegangen und dann mit einem Automobilisten ins Gespräch gekommen. Er wisse nicht mehr, weshalb er ins Auto des fremden Mannes eingestiegen sei.

Wohin die Fahrt hätte gehen sollen? – «Ich weiss es nicht», lautet die Antwort. Im Bubenholztunnel habe ihm der Lenker dann plötzlich «in den Schritt gefasst». Er sei völlig schockiert gewesen und habe Angst bekommen. Er habe dem Mann ins Lenkrad gegriffen. Dieser habe eine Vollbremsung auf die Gegenfahrbahn gemacht. Sie seien fast in die Wand geknallt. Dann sei er aus dem Auto geflüchtet und zur Notrufsäule gerannt. Der Automobilist sei davongefahren.

Ob diese Geschichte der Realität entspricht, bleibt im Gerichtssaal unklar, denn zumindest nachfolgend geriet der Beschuldigte offenbar in einen Wahn: «Ich wollte, dass die Polizei kommt und mir hilft», erklärt er. Als die Polizisten eingetroffen seien, habe es sich aber so angefühlt, als ob sie «etwas Böses» von ihm gewollt hätten. Er habe sich bedroht gefühlt. Darum sei er von den Beamten auf die Fahrbahn davongerannt.

Laut dem Einzelrichter sieht man in dem Video aber, dass das nicht stimmt und der Beschuldigte sofort angegriffen hat. Dass während des Gerangels auf dem Mittelstreifen links und rechts Autos an ihnen vorbeigefahren seien, habe er gar nicht gemerkt, sagt der Beschuldigte. Immerhin: Durch das Drücken des Knopfes waren im Tunnel sofort gelb blinkende Warnlampen und eine Reduktion der Signalisation auf Tempo 80 ausgelöst worden.

Der Beschuldigte verspricht, abstinent zu werden

Gemäss dem Gutachten führte übermässiger Cannabis- und Kokainkonsum zu den Wahrnehmungsstörungen. Ein Verdacht auf Schizophrenie habe sich nicht bestätigen lassen. Der Lehrling hat laut dem Plädoyer seiner Verteidigerin seit der Haftentlassung kein Kokain mehr konsumiert, also über eineinhalb Jahre lang. Er selbst sagt im Gerichtssaal auch, Speed habe er nicht mehr angerührt. Joints habe er immer noch regelmässig geraucht.

Er erklärt dem Richter allerdings: «Ab heute lebe ich abstinent. Ich habe mich entschieden.» Der Einzelrichter gibt ihm zu bedenken, dass er Ähnliches auch früher schon mehrfach gesagt, es aber nie durchgehalten habe.

Seit der Haftentlassung habe er alles im Griff, beteuert der Lehrling. Weitere Wahnvorstellungen seien ausgeblieben. Die Lehre sei erfolgreich. Er habe einen Notendurchschnitt von 5,2. Seine Verteidigerin betont, dass der Lehrling sogar Klassensprecher seiner Berufsschulklasse sei. Einmal im Monat besucht er freiwillig eine Therapie und erhält eine Medikation mittels Spritze in den Arm.

Das Gericht folgt in seinem Entscheid dem Antrag der Verteidigung, wonach der Tatbestand der Gefährdung des Lebens gar nicht erfüllt sei. Die Gefährdung müsse unmittelbar sein. Es brauche Vorsatz und Skrupellosigkeit. Die Situation im Tunnel sei zwar hochgefährlich gewesen, man sehe aber auf dem Video auch, dass die Autos langsam an den rangelnden Männern vorbeigefahren seien.

Der Tatbestand der Gewalt und Drohung gegen Beamte sei aber klar gegeben. Die ambulante Massnahme wird gerichtlich angeordnet. Eine freiwillige reiche nicht aus, weil dann die Kontrolle und Überwachung fehle. Genugtuungsforderungen der beiden Polizisten von 800 und 1000 Franken werden abgewiesen. Die Kosten gehen auf die Staatskasse.

Urteil GG240011 vom 19. 6. 2024, noch nicht rechtskräftig.

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