Gericht heisst Bau von Asylunterkunft in Zumikon gut
zge. Die Erstellung von Asylunterkünften in Zürcher Gemeinden beschäftigt immer wieder die Gerichte. Ein am Montag veröffentlichtes Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts hat sich nun mit einem Fall in Zumikon auseinandergesetzt.
Dabei ist es um die Frage gegangen, ob ein Bauprojekt aufgrund der Höhe der Kosten an die Urne kommen muss oder nicht. Die Schwelle dafür liegt in der Goldküstengemeinde bei 5 Millionen Franken.
Im Juni 2023 hatte die Gemeindeversammlung einem Kredit für den Bau der Asylunterkunft in der Höhe von 4,54 Millionen Franken zugestimmt, der Betrag lag also deutlich unter jenem für eine Urnenabstimmung.
Bei den 4,54 Millionen Franken blieb es aber nicht. Bei der Bauausschreibung reichten nur vier Unternehmen ein Angebot für den Bau der Asylunterkunft ein, keines davon lag bei unter 5 Millionen Franken.
Der Gemeinderat vergab die Arbeiten schliesslich eigenständig für einen Preis von 5,04 Millionen Franken, und dagegen legte ein Stimmbürger Rekurs ein. Er verlangte eine Urnenabstimmung.
Wie bereits die Vorinstanz hat nun auch das Verwaltungsgericht die Vergabe des Baus durch den Gemeinderat gestützt. Die Gemeindeversammlung habe den Bau der Unterkunft zuvor beschlossen und dabei im Grundsatz auch das Einverständnis für allfällige Mehrkosten erteilt. Der Gemeinderat hatte die Kosten mit einer Unschärfe von 10 Prozent angegeben, die tatsächliche Abweichung lag nur minim darüber.
Dass der Mehraufwand die Gesamtkosten über die Schwelle von 5 Millionen Franken drückte, ist nach Ansicht des Gerichts nicht Grund genug für einen Urnengang.
Der ursprüngliche Kreditrahmen sei nach fachlichen Kriterien sorgfältig und plausibel erstellt und das Projekt nicht erweitert worden. Es gebe auch keine Hinweise darauf, dass der ursprüngliche Kredit bewusst zu tief angesetzt worden sei, um eine Urnenabstimmung zu umgehen. Somit habe der Gemeinderat die Mehrkosten in Eigenregie als gebundene Ausgaben bewilligen können.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann an das Bundesgericht weitergezogen werden.
Im Kanton Zürich ist der Bau von Flüchtlingsunterkünften ein grosses Thema für die Gemeinden. Sie stehen unter Druck, weil die Zahl der Flüchtlinge, die sie aufnehmen müssen, in kurzer Zeit stark gestiegen ist.
Lag die Aufnahmequote vor dem Beginn des russischen Überfalls auf die Ukraine noch bei 5 Personen pro 1000 Einwohner, sind es derzeit 16, also mehr als dreimal so viele. Weil es kaum freie Wohnungen auf dem Markt gibt und die Gemeinden rasch Lösungen organisieren müssen, bleibt ihnen manchmal keine andere Wahl, als selbst Asylunterkünfte zu erstellen.