Jetzt wird die neue Dolderbahn getestet
bai. Zürichs Zahnrad- und Standseilbahnen geniessen Kultstatus. Da ist es nicht verwunderlich, dass der Ersatz der liebgewonnenen Bähnchen jeweils für Aufsehen sorgt.
Jüngst ist das bei der Dolderbahn geschehen. Die 1895 eröffnete Zahnradbahn verbindet das Quartier Hottingen ab der Haltestelle Römerhof mit dem Adlisberg. Als vor zwei Jahren bekanntwurde, dass die Zürcher Verkehrsbetriebe die knallroten Triebwagen ersetzen wollen, protestierten Quartierbewohner.
Auch bei Nostalgikern und Ferrophilen war die Bahn mit ihren Holzstühlen besonders beliebt. Kinder verhielten sich andächtig während der Fahrt in den ruckeligen Wagen. 1973 wurden sie letztmals ersetzt, die Wagen sind also über 50 Jahre alt.
Sogar eine Petition zur Erhaltung des Status quo wurde lanciert. Dies, obwohl die VBZ einen «edlen Look und mehr Komfort» mit goldenen Elementen versprachen. Doch der Protest verhallte ungehört.
Nun ist der erste neue Zahnradtriebwagen der Firma Stadler eingetroffen, und die Inbetriebnahme hat begonnen. Während dieser Testphase können Passagiere das wieder in Rot gehaltene, deutlich modernere Gefährt noch nicht nutzen.
Bis im Juli verkehrt noch die klassische Dolderbahn im Einwagenbetrieb. Dies im 15-Minuten-Takt statt wie bis anhin üblich im 10-Minuten-Takt. Sollte es zu Störungen kommen bei der Inbetriebnahme, werde ein Busersatz angeboten, teilen die VBZ mit.
Die traditionelle Dolderbahn sei jetzt mit den grosszügig und barrierefrei gestalteten Fahrzeugen für die Zukunft gerüstet, so lässt sich Stadtrat Michael Baumer, Vorsteher der Industriellen Betriebe, im gemeinsamen Communiqué der VBZ und der Dolderbahn zitieren.
Die Ankunft des zweiten neuen Fahrzeugs erfolgt im August. Voraussichtlich ab Oktober werde die neue Dolderbahn dann wieder gemäss herkömmlichem Fahrplan unterwegs sein, heisst es.
Wie Michael Baumer dem SRF-«Regionaljournal» sagte, könnten die ausgemusterten Dolderbahn-Wagen erhalten bleiben und künftig ausgestellt werden. Nostalgiker und Kinder dürfte das freuen.
Neue Meldestelle für Fälle von Antisemitismus und Rassismus an Schulen
heu. Für die Stadtzürcher Volksschule wird eine Meldestelle für Fälle von Antisemitismus, Rassismus, interreligiösen Konflikten oder Radikalisierung eingerichtet. Das Schul- und Sportdepartement begründet dies in einer Mitteilung damit, dass im Zuge des Nahostkonflikts die Sensibilität für Konflikte zugenommen habe.
Seit der Terrorattacke der Hamas in Israel am 7. Oktober 2023 werden in der Stadt Zürich mehr antisemitische Vorfälle registriert. Und es kam zu einem islamistischen Angriff: Am 3. März stach ein jugendlicher Attentäter mit einem Messer auf einen orthodoxen Juden ein. Die antisemitische Bluttat erschüttert die Bevölkerung.
Beim Täter handelt es sich um einen 15-Jährigen, der am Stadtrand von Zürich und im Zürcher Unterland, aber laut NZZ-Recherchen auch vier Jahre in Tunesien aufgewachsen ist.
Das noch junge Alter des Täters schockierte viele. In diesem Zusammenhang stellte sich auch die Frage, was Schulen in Sachen Prävention und Früherkennung tun können.
Aus solchen Gründen wurde die Stadtzürcher Meldestelle geschaffen. An diese können sich von Antisemitismus oder Rassismus betroffene Schülerinnen und Schüler, deren Eltern sowie das Schulpersonal wenden. Gleiches gilt, wenn bei Schulkindern Anzeichen von Radikalisierung festgestellt werden, wie das Schul- und Sportdepartement mitteilt. Meldungen oder Hinweise müssen sich auf aktuelle Vorfälle aus dem schulischen Umfeld der Stadtzürcher Volksschule beziehen.
Die Meldestelle soll als Sofortmassnahme sichern, dass Betroffene einen niederschwelligen Zugang zu Fachpersonen erhalten, und bei Radikalisierungstendenzen präventiv wirken. Die Fachstelle für Gewaltprävention nimmt die Meldungen auf, berät und bearbeitet die Meldungen falls nötig unter Beizug weiterer Fachpersonen.
Bei Fällen von Radikalisierung arbeitet die Fachstelle laut Mitteilung eng mit der Stadtpolizei Zürich zusammen, die das konkrete Gefährdungspotenzial ermittelt. Die Meldestelle soll zudem als Beobachtungs- und Analyseinstrument dienen, um die Lage an der Volksschule einzuschätzen und allfällige Massnahmen zeitnah einzuleiten.
Die konkrete Ausgestaltung der Meldestelle und deren gesamtstädtische Einbettung werden zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Bearbeitung der verschiedenen politischen Vorstösse zu dieser Thematik geklärt.
Doch die Meldestelle ist bereits jetzt erreichbar unter der Telefonnummer 044 413 89 89, von Montag bis Freitag, jeweils von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr. Ausserhalb der Schulzeiten (Ferien oder Feiertage) ist die Meldestelle nicht besetzt.
Hinwil beschliesst als erste Zürcher Gemeinde ein faktisches Windkraftverbot
hub. In rund dreissig Zürcher Gemeinden gibt es politischen Widerstand gegen die Windkraftpläne des Kantons – aber keine treibt ihn so konsequent voran wie Hinwil im Zürcher Oberland.
Während an anderen Orten erst über eine Volksinitiative abgestimmt wird, die den Bau von Windrädern in der Nähe von Wohngebäuden verbieten soll, haben die Hinwiler diesen Zwischenschritt übersprungen: Sie wollen ein entsprechendes Verbot direkt in die Bau- und Zonenordnung schreiben. De facto würden Windkraftanlagen durch den Mindestabstand von einem Kilometer auf dem ganzen Gemeindegebiet verunmöglicht.
An einer ungewöhnlich gut besuchten Gemeindeversammlung haben sich am Mittwochabend fast 80 Prozent der Anwesenden für dieses Vorgehen ausgesprochen. Dies, obwohl der Chef des kantonalen Amtes für Raumentwicklung in einem Brief an alle Zürcher Gemeinden angekündigt hat, dass solche Bestimmungen nicht genehmigt würden. Der Entschluss dürfte damit weitgehend symbolischer Natur sein.
Sollten die Hinwiler den erwartbaren abschlägigen Entscheid jedoch vor Gericht anfechten, könnte dies zum Präzedenzfall für den ganzen Kanton werden.
Ausgelöst wurde der heftige Widerstand in Hinwil und anderen Zürcher Gemeinden durch eine Karte, die der kantonale Baudirektor im Oktober 2022 öffentlich gemacht hatte. Darauf waren 46 sogenannte Potenzialgebiete eingezeichnet, in denen sich der Bau von Windkraftanlagen gemäss den kantonalen Fachleuten lohnen könnte.
Das Gebiet am Bachtel, einem beliebten Ausflugsberg oberhalb von Hinwil, ist eine dieser Zonen. Ob es dabei bleibt, ist jedoch noch offen: Erst im Verlauf der nächsten Monate wird der Kanton bekanntgeben, welche dieser potenziellen Standorte effektiv als Eignungsgebiete in den Richtplan eingetragen werden sollen.
Mit ihrem Entschluss haben die Hinwiler ein klares Signal gesandt, dass die lokale Bevölkerung den Windkraftplänen des Kantons sehr skeptisch gegenübersteht.
Die Zürcher GLP sucht eine neue Führung
hub. Das muntere Sesselrücken der Zürcher Parteispitzen geht weiter: Nun suchen auch die Grünliberalen eine neue Führung. Der bisherige GLP-Präsident Nicola Forster hat entschieden, dass er sich nicht für eine zusätzliche Amtszeit zur Verfügung stellt. Wer das Präsidium übernimmt, soll an einer Parteiversammlung am 16. Mai entschieden werden.
Nach den nationalen Wahlen vom letzten Herbst hatte im November bereits die Zürcher FDP ihr Präsidium mit Filippo Leutenegger neu besetzt, die SP wird dies Ende Mai ebenfalls tun, und bei den Grünen wird Selma L’Orange Seigo die Partei ab April voraussichtlich allein führen statt in einem Co-Präsidium.
Forster war bei den Grünliberalen 2018 gemeinsam mit der Co-Präsidentin Corina Gredig angetreten, um die Partei zu verjüngen. Gredig liess sich bereits im Januar verabschieden, um sich auf ihr Nationalratsmandat zu konzentrieren. Forster, der seine Zukunft damals offenliess, teilt nun mit, dass er sich neuen beruflichen Projekten zuwenden wolle.
Er spiele mit dem Gedanken, erneut ein Startup zu gründen. Forster hatte 2009 zu den Gründungsmitgliedern der Denkfabrik «Foraus» gehört und sieben Jahre später auch zu jenen des «Staatslabors», einer weiteren Denkfabrik.
Forster und Gredig feierten als Führungsduo der Zürcher GLP zunächst grosse Wahlerfolge: 2019 ritten die Grünliberalen auf der grünen Welle und legten sowohl im Kantonsrat als auch im Nationalrat deutlich zu. Vier Jahre später war das Ergebnis ambivalenter: Die Partei blieb in den kantonalen Wahlen stabil, verlor zwei Sitze im Nationalrat, eroberte aber mit Tiana Moser einen Sitz im Ständerat.
Der Langstrassenblitzer ist der einträglichste Bussengenerator
zge. Das neue Fahrverbot auf der Zürcher Langstrasse sorgt weiterhin für viele Bussen und für rote Köpfe. Wie die Stadtpolizei Zürich auf Anfrage mitteilt, sind vom 8. Januar bis zum 7. März insgesamt 27 278 Bussen ausgestellt worden. Davon entfielen 17 310 auf den ersten Betriebsmonat und 9968 auf den zweiten.
Im zweiten Monat sind die Bussenzahlen also um etwa 40 Prozent zurückgegangen. Dennoch dürfte der automatische Blitzer an der Zürcher Ausgehmeile bereits jetzt zum profitabelsten Mitarbeiter der Stadtpolizei avanciert sein. Für jedes Durchfahren des Fahrverbots werden 100 Franken Busse fällig, in nur zwei Monaten sind also über 2,7 Millionen Franken zusammengekommen.
Zum Vergleich: Der bisher einträglichste Blitzkasten, bei der Walchebrücke beim Hauptbahnhof, generierte im Jahr 2022 (jüngste Zahlen) Einnahmen von 2,68 Millionen Franken, dies aber während 12 Monaten. Pro Jahr nimmt die Stadt Zürich rund 60 Millionen Franken an Bussgeldern ein.
Das Fahrverbot auf der Langstrasse gilt nur tagsüber zwischen 05.30 Uhr und 22 Uhr und bloss auf einem Abschnitt von rund 50 Metern. Busse und Taxis dürfen das Stück Strasse jederzeit befahren, der übrige motorisierte Verkehr muss links und rechts ins Quartier ausweichen. Die Massnahme soll die Strasse beruhigen und für den Veloverkehr sicherer machen, ist aber umstritten. Politiker kritisieren, dass das Verbot ungenügend signalisiert sei und verwirre.
Die Verantwortlichen der Stadt Zürich sagten nach dem 1. Betriebsmonat des Blitzers, man habe eine bessere Signalisation mit einem digitalen Wechselsignal geprüft, aber verworfen – aus Kostengründen.
Mitte-links verlangt Zentren für Vergewaltigungsopfer
hub. Vergewaltigungsopfer wurden im Kanton Zürich bisher nur unzureichend versorgt – darüber sind sich fast alle einig. Die Beweissicherung verkommt zur Tortur, viele erheben gar keine Anzeige, Verurteilungen sind rar. Umstritten war am Montag im Kantonsrat aber, wie man die Situation verbessert.
Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli hatte unlängst noch für dieses Jahr einen Pilotversuch mit sogenannten Forensic Nurses angekündigt. Das sind auf Spurensicherung spezialisierte Pflegefachkräfte, die auf Abruf rund um die Uhr an jedes Zürcher Spital ausrücken.
Für eine Mitte-links-Mehrheit ist dies zwar eine Verbesserung, aber noch nicht ausreichend. Sie hat daher einen Vorstoss überwiesen, der vom Kanton die Einrichtung zweier zentraler Krisenzentren für Opfer sexueller Gewalt verlangt. Mögliche Standorte seien das Universitätsspital Zürich und das Kantonsspital Winterthur. Die Opfer sollen dort Betreuung in geschützten Räumen erhalten – was in Notaufnahmen oft nicht möglich sei.
Rickli und mit ihr die SVP sowie die FDP vertraten vergeblich den Standpunkt, mit den Forensic Nurses sei das Problem auf überzeugendere Weise gelöst. Opfer müssten so nicht quer durch den Kanton fahren.
Der ZVV verkauft seine Tickets jetzt auch über das Telefon
sho. Der einfachste Weg, um ein Billett für den öffentlichen Verkehr zu kaufen, führt über eine App, etwa jene des Zürcher Verkehrsverbundes (ZVV). Er vertreibt heute 72 Prozent seiner Tickets auf diesem Weg. Aber es gibt Menschen, die haben kein Smartphone und können keine digitalen Kanäle benutzen. Oder sie wollen dies nicht, um keine Datenspur des eigenen Reiseverhaltens zu hinterlassen.
Ihnen bietet der ZVV ab sofort die Möglichkeit, auch Einzeltickets per Telefon zu kaufen. Dazu genügt ein Anruf beim Kundendienst ZVV-Contact unter der kostenlosen Nummer 0800 988 988. Das gewünschte Ticket wird umgehend auf den Swisspass geladen, den man bei einer Kontrolle vorweisen kann. Ein Smartphone ist also nicht nötig, lediglich der Swisspass, den man an allen bedienten Verkaufsstellen des ZVV gratis erhält.
Fahrgäste könne so Einzeltickets, 24-Stunden-Tickets, 9-Uhr-Tagespässe, Anschlussbillette und persönliche Abonnemente kaufen, ebenso Tickets des Z-Pass und der Nachbarverbünde. Der Verkauf erfolgt täglich von 6 bis 22 Uhr, ausserhalb dieser Zeiten muss das Ticket vorher telefonisch bestellt werden. Bezahlt werden kann am Monatsende gegen Rechnung, man braucht also auch keine Kreditkarte.
Der ZVV ist laut der Mitteilung vom Montag (18. 3.) in der Schweiz das erste ÖV-Unternehmen, das diese Neuerung anbietet. Sie bietet auch eine Alternative für den Verkauf von Tickets beim Fahrpersonal in den Regionalbussen. Dieser wird im Dezember 2024 eingestellt, weil die Verkaufsgeräte das Ende ihrer Lebensdauer erreichen. Ausserdem kostet der Ticketverkauf im Bus den ZVV unverhältnismässig viel, und er kann zu Verspätungen führen.
Schuhhersteller On übernimmt das Stammhaus von Musik Hug
zge. Jetzt ist klar, wer neuer Mieter des Musik-Hug-Stammhauses am Limmatquai 28 in Zürich wird: Es ist der Schweizer Sportartikelhersteller On. Dies haben die Zeitungen von CH Media als Erste berichtet.
Wie On auf Anfrage mitteilt, soll das neue Geschäft voraussichtlich Anfang 2025 eröffnet werden, das genaue Datum steht noch nicht fest.
On plant, die 1858 errichtete Liegenschaft umzubauen. Während sich am äusseren Erscheinungsbild mit Ausnahme des Firmenlogos nichts ändern soll, wird im Innern eine neue Treppe im Atrium eingebaut. Ausserdem gibt es kleinere Raumanpassungen. Dies geht aus der Bauausschreibung hervor.
Der Bezug des Hauses am Limmatquai ist Teil einer globalen Ausbaustrategie des Zürcher Unternehmens. On betreibt nach eigenen Angaben bereits 32 eigene Läden weltweit, in den nächsten drei bis vier Jahren sollen jährlich 20 bis 25 dazukommen, die Hälfte davon in China.
Für Musik Hug und für das Limmatquai ist der Mieterwechsel bedeutungsvoll. Das Traditionsunternehmen war seit 1872 an dieser Strasse zu Hause und seit 1899 in der Münsterburg an der Nummer 28.
Die Eignerfamilie verkaufte das Unternehmen 2017 an einen Luzerner Konkurrenten, behielt aber die Liegenschaft am Limmatquai.
Musik Hug hatte vor gut einem Jahr angekündigt, aus dem Stammhaus auszuziehen, und zwar aus Kostengründen. Das Unternehmen gab damals an, in der Stadt Zürich einen neuen Standort zu suchen.
Missgeschick bei der Stadt – Weihnachtsmarkt auf dem Sechseläutenplatz fälschlicherweise neu ausgeschrieben
bai. Seit neun Jahren gastiert jeweils in der Adventszeit das Wienachtsdorf auf dem Zürcher Sechseläutenplatz. Am Mittwoch dürften die Organisatoren um die Event-Managerin Katja Weber kurz erschrocken sein.
Denn dann teilte die Stadt Zürich mit, dass der Weihnachtsmarkt auf dem Sechseläutenplatz ab 2025 neu ausgeschrieben werde und sich Trägerschaften bewerben könnten. Bis Ende August sollten Konzepte bei der Stadtpolizei eingereicht werden.
Nun dürften die Wienachtsdorf-Macher aufatmen. Denn: Die Mitteilung zur Neuausschreibung war ein Fehler. Das teilt die Stadt Zürich in ihrem Korrigendum vom Freitag (15. 3.) mit. Die momentane Bewilligung für das Wienachtsdorf laufe nämlich noch bis Ende 2025. Wegen der Pandemie war sie um ein Jahr verlängert worden.
Die Ausschreibung für eine Durchführung ab 2026 startet demnach erst im kommenden Jahr. Die Stadt werde dazu wieder aktiv informieren. Die Abteilung Stadtentwicklung bittet alle Betroffenen um Entschuldigung für dieses Missgeschick: «Insbesondere die Organisator*innen des Wienachtsdorfs».
Auch bei der Ausschreibung für 2026 dürfte freilich gelten, dass die Veranstalter ein Konzept mit Mehrweggeschirr und zur Bekämpfung von Food-Waste ausarbeiten sollen. Interessant ist laut Communiqué vom Mittwoch, dass die bisher geltende Beschränkung des gastronomischen Angebots auf 30 Prozent des Marktangebots aufgehoben wurde. Damit könnte es ab 2026 noch mehr Food-Stände auf dem Sechseläutenplatz geben.
Neue Rathausbrücke wird fast doppelt so teuer wie ursprünglich gedacht
hub.
32 Millionen Franken werde es ungefähr kosten, die sanierungsbedürftige Rathausbrücke – im Volksmund «Gemüsebrücke» – im Herzen Zürichs zu ersetzen. So lautete die Schätzung, von der die Stadt ausging, als sie 2019 beschloss, das Projekt voranzutreiben. Nun wird diese Prognose stark revidiert. Man müsse von rund 58 Millionen Franken ausgehen, heisst es in einer Mitteilung. Der Grund: Das Vorhaben sei in der Zwischenzeit erweitert worden. Teurer werden unter anderem die Geländer, der Hochwasserschutz und die temporäre Ersatzbrücke. Sofern die Stimmberechtigten die Kosten bewilligen, will die Stadt 2025 mit dem Bau loslegen.
Im Sommer bis 2 Uhr in der Gartenwirtschaft bleiben – «mediterrane Nächte» werden definitiv eingeführt
bai.
Kurz vor Mitternacht hiess es bis anhin in den meisten Gartenwirtschaften Zürichs: «Letzte Runde!» Danach mussten Nachtschwärmer im Sommer in eine Bar oder einen Klub weiterziehen oder auf einen 24-Stunden-Shop ausweichen. Denn um 24 Uhr mussten Aussenwirtschaften mit Terrassen- oder Boulevardflächen schliessen. Doch nun ändert sich das, und die Stadtzürcher Vorschriften zum Gastgewerbegesetz werden angepasst.
Schon einige Sommer wurde unter dem Titel «mediterrane Nächte» mit längeren Öffnungszeiten experimentiert, was wegen Lärmbelästigung auch für Kritik von Anwohnern sorgte.
Trotzdem: Künftig können Boulevardcafés und Gartenwirtschaften während der Sommerferien an Wochenenden länger offen haben und ihre Gäste bis 2 Uhr bewirten. Dies, weil keine Rekurse eingegangen sind, wie das Sicherheitsdepartement der Stadt Zürich am Dienstag mitteilt.
Die «mediterranen Nächte» finden während der Schulferien im Sommer statt, und zwar in den Nächten von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag.
Die Teilnahme ist laut Mitteilung der Stadt an Bedingungen geknüpft. So ist die Verlängerung der Öffnungszeiten nur auf bestehenden Boulevardflächen und Terrassen möglich. Flächen dürfen nicht ausgebaut werden. Zudem dürfen Restaurants und Bars in Gebieten mit den sogenannten Lärmempfindlichkeitsstufen I und II nicht teilnehmen. Das Gleiche gilt für Terrassen in Innenhöfen. Weiter dürfen keine Lautsprecher eingesetzt werden, Live-Musik ist nicht erlaubt. Schliesslich haben Gastwirte «an Lärmschutzmassnahmen mitzuwirken», wie die Stadt schreibt.
Interessierte Bars und Restaurants können sich bis Ende April bei der Stadtpolizei anmelden.
Kantonsräte fordern Aktionsplan gegen Antisemitismus an Schulen
jhu.
Kantonsrätinnen und Kantonsräte sämtlicher Fraktionen haben am Montag (11. 3.) im Parlament ein dringliches Postulat eingereicht. Es verlangt Massnahmen gegen den wachsenden Antisemitismus an den Schulen. Die Messerattacke auf einen orthodoxen Juden in der Stadt Zürich sei ein letzter Höhepunkt von sich häufenden antisemitischen Vorfällen. In Schulen würden jüdische Kinder gemobbt, in Klassenchats Hitler verherrlicht. «Es kann nicht weiter tatenlos zugeschaut werden. Es muss gehandelt werden», heisst es im Vorstoss.
Konkret fordern die Parlamentarier, dass der Regierungsrat in einem Bericht aufzeigen soll, wie in der Schule Aufklärungsarbeit geleistet werden kann. Vorurteile entstünden oft durch fehlendes Wissen. Ein gutes Mittel im Kampf gegen Diskriminierung bestehe darin, die Jugendlichen mit anderen Religionen und Kulturen in Berührung zu bringen.
Die Parlamentarier verweisen dabei auf das Bildungsprogramm Likrat vom Schweizerischen Israelischen Gemeindebund. Dabei besuchen jüdische Jugendliche Schulen und stellen den Klassen ihre Religion, die Traditionen, die Kultur und die Vielfalt des Judentums vor. Im Dialog würden antisemitische und rassistische Vorurteile abgebaut.
Der Bericht der Regierung solle insbesondere aufzeigen, in welchem Rahmen auf welchen Schulstufen die Prävention durchgeführt werden könne.
Juden und Muslime setzen Zeichen gegen Gewalt
etz. Am Sonntag (10. 3.) haben mehrere jüdische und muslimische Organisationen zu einer Kundgebung auf dem Lindenhof aufgerufen. Sie stand im Kontext des islamistischen Messerangriffs auf einen orthodoxen Juden vom vergangenen Wochenende.
Hinter der Veranstaltung steht eine private Gruppe, die aus Muslimen und Juden besteht. Die Gruppe trifft sich seit dem Massaker der Hamas und dem Ausbruch des Gaza-Krieges zum gemeinsamen Austausch und zur Trauer über die Opfer des Massakers und des Gaza-Krieges. Auch die Vereinigung islamischer Organisationen Zürich, die Plattform der liberalen Juden der Schweiz und der Schweizerisch Israelitische Gemeindebund unterstützten die Veranstaltung.
Zwölf jüdische und muslimische Redner sprachen zu den Teilnehmern. Darunter auch der Generalsekretär des Schweizerisch Israelitischen Gemeindebundes Jonathan Kreutner und die Schweiz-Palästinenserin Shirine Dajjani. Laut der Nachrichtenagentur Keystone nahmen bis zu 400 Personen an der Veranstaltung teil.
Die verschiedenen Redner riefen zu mehr Respekt und Menschlichkeit auf und sprachen sich gegen Antisemitismus und Islamophobie aus. Sie bildeten eine Menschenkette und hielten eine Schweigeminute ab.
Flughafen präsentiert Rekordergebnis
mvl.
Während Monaten stand der Flughafen Zürich politisch im Fokus, und es gab nur ein Thema: die Pistenverlängerungen, die erste geplante Anpassung am Pistensystem seit den siebziger Jahren. Am Sonntag gab eine klare Mehrheit der Zürcher Stimmberechtigten ihren Segen zu diesem Vorhaben. Damit steht wieder das Alltagsgeschäft der Flughafen Zürich AG im Vordergrund.
Am Freitag präsentierte das Unternehmen die Geschäftszahlen zum abgelaufenen Betriebsjahr. Es weist einen Gewinn von 304,2 Millionen Franken aus, annähernd so hoch wie im bisherigen Rekordjahr 2019. Das Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Amortisationen (Ebitda) stellt mit 676,7 Millionen Franken gar einen neuen Höchstwert dar. Die Steigerung beträgt gegenüber dem Vorjahr 22 Prozent.
Die deutliche Ertragssteigerung ist laut einer Mitteilung des Flughafens sowohl auf das aviatische als auch auf das nichtaviatische Geschäft zurückzuführen. Die Passagierzahlen hätten sich deutlich schneller als Anfang 2023 erwartet erholt. Die Anzahl Passagiere, die 2023 über den Flughafen Zürich reisten, stieg auf 28,9 Millionen. Der CEO Lukas Brosi sagt: «Die Passagierzahlen des vergangenen Jahres belegen die wiederentdeckte Reisefreude und die hohe Nachfrage nach internationalen Reisen in der Bevölkerung.»
Neben der ordentlichen Dividende wird eine Zusatzdividende an die Aktionäre ausgeschüttet. Rund ein Drittel davon fliesst an die öffentliche Hand, denn Kanton und Stadt Zürich halten Aktienanteile am Flughafen.
Der öffentliche Verkehr vermeldet steigende Fahrgastzahlen
bai.
Trotz dem anhaltenden Trend zu Home-Office nimmt die Zahl der Passagiere im öffentlichen Verkehr zu. Die Zürcher Verkehrsbetriebe (VBZ) zählten 2023 rund 29 Millionen Fahrgäste mehr als im Vorjahr. Total wurden rund 298 Millionen Passagiere verzeichnet, was insgesamt einer Zunahme von rund 11 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die Zunahme erfolgte sowohl bei Tram und Bus als auch in Stadt und Region, wie es in einer am Donnerstag (7. 3.) versendeten Mitteilung heisst.
Die deutlichste Zunahme unter den Tramlinien verzeichnete die Stadtzürcher Linie 4 mit total knapp 18 Millionen Passagieren beziehungsweise zusätzlichen 2,6 Millionen Einsteigenden im Vergleich zum Vorjahr. Diese verkehrt quer durch Zürich, zwischen den Bahnhöfen Tiefenbrunnen und Altstetten, verbindet die eine Stadtgrenze mit der anderen.
Ein positives Resultat gegenüber 2019 – der «Vor-Corona-Zeit» – weist das Tram 2 aus. Dies wegen der Verlängerung der Linie im September 2019 bis nach Schlieren als erste Etappe der Limmattalbahn.
Das Limmattal weist in der Statistik hingegen einen Rückgang von rund 534 000 Personen aus. Diese Zahl ist der Einstellung der Buslinie 303 geschuldet, die Ende 2022 durch die Limmattalbahn ersetzt wurde.
Gesamthaft zählten alle Tramlinien rund 19 Millionen Fahrgäste mehr als im Jahr 2022. Die städtischen Buslinien mit total rund 91 Millionen Passagieren legten ebenfalls zu: 9,3 Prozent bei den Trolleybussen, 12,7 Prozent bei den übrigen Buslinien.
Beim Nachtnetz konnte die Nachfrage um 179 000 Personen beziehungsweise um rund 22 Prozent gesteigert werden. Die per Dezember 2022 aufgrund der hohen Nachfrage angepassten Linien N 17 (verlängert nach Schlieren) und N 74 (verlängert nach Schwerzenbach) haben ihre Nachfrage gegenüber dem Vorjahr fast verdoppelt, ohne dass die anderen Linien im Gegenzug an Fahrgästen verloren hätten.
Auch weitere Verkehrsunternehmungen melden steigende Passagierzahlen. Stadtbus Winterthur erreichte mit gut 30 Millionen Fahrgästen, das sind 11 Prozent mehr als im Vorjahr, fast wieder das Niveau des Vor-Corona-Jahres 2019.
Die Verkehrsbetriebe Glatttal übertreffen mit 39,7 Millionen Passagieren gar den bisherigen Rekordwert von 2019. Sie verzeichnen eine Zunahme in allen Regionen. Die Verkehrsbetriebe Zürichsee und Oberland zählten bereits 2022 mehr Passagiere als vor der Pandemie und erzielten im letzten Jahr mit 25,3 Millionen Passagieren (+9,1 Prozent) den nächsten Höchstwert.
Tramkollision am Sechseläutenplatz: Eine verletzte Person und mehrere beeinträchtigte Linien
cov. / R. Sc.
Bei der Tramkollision vom Mittwochabend (6. 3.) an der Ecke Theaterstrasse/Stadelhoferplatz ist eine Person leicht verletzt worden. Das teilte die Stadtpolizei Zürich auf Anfrage mit. Eine Behandlung im Spital war nicht nötig. Für den Tramverkehr hatte der Crash um 18 Uhr allerdings gravierendere Folgen: Bis auf weiteres sind laut dem Störungsdienst der Verkehrsbetriebe die Linien 2, 4, 8 und 11 beeinträchtigt und können im Bereich des Bahnhofs Stadelhofen und der Station Opernhaus nicht verkehren. Die Linie 15 ist eingestellt.
Mitten in der Stosszeit waren am Rande des Sechseläutenplatzes ein Tram der Linie 2 und eines der Linie 4 kollidiert. Letzteres entgleiste. Wieso es zum Zusammenstoss gekommen sei, sei noch unklar und Gegenstand laufender Ermittlungen, sagt Daniela Tobler, Sprecherin der Verkehrsbetriebe Zürich, auf Anfrage.
Ebenso offen ist die Dauer des Unterbruchs. Sicher ist, dass die Arbeiten an der Unfallstelle aufwendig und langwierig sein werden: Das Tram muss wieder auf die Schienen gebracht, Gleise und Fahrleitungen müssen inspiziert und freigegeben werden, wie Tobler erklärt. Zudem wurde bei dem Unfall auch ein Stromabnehmer des entgleisten Trams beschädigt. Der sogenannte Pantograf versorgt mittels Kontakt zur Oberleitung das Tram mit Strom. Ihn müssen die Techniker entweder vor Ort reparieren, damit das Fahrzeug wieder von der Unfallstelle wegfahren kann – oder das Tram muss abgeschleppt werden, sollte eine Reparatur nicht möglich sein.
Corine Mauch spricht von «schwarzen Tagen» für Zürich
mvl.
Nach dem Messerangriff auf einen orthodoxen Juden durch einen Jugendlichen am Samstag war Kritik am Stadtrat lautgeworden. An einer spontanen Solidaritätsveranstaltung war am Sonntag kein Mitglied der Stadtregierung anwesend. Die Stadtregierung verschickte zwar eine Mitteilung, doch manche fanden, der Stadtrat lasse es an Klarheit bei der Verurteilung der Tat vermissen.
Im Stadtparlament hat Stadtpräsidentin Corine Mauch (SP) am Mittwoch (6. 3.) nun ein emotionales Statement verlesen und den Angriff verurteilt – und darauf hingewiesen, dass sie sich bereits am Sonntag mit Schreiben an das Opfer selbst und an die jüdischen Organisationen gewandt und ihre Solidarität ausgesprochen habe.
Mauch sprach von «schwarzen Tagen für unsere Stadt», von einem «Angriff auf unsere Demokratie» und einer Tat, die sie traurig und wütend mache.
Zürich müsse ein Zuhause für Jüdinnen und Juden bleiben. Ihre Sicherheit habe hohe Priorität, und sie wolle ihr Vertrauen zurückgewinnen. «Ich werbe in Demut als Stadtpräsidentin um dieses Vertrauen.»
Es habe sich etwas verändert seit den Angriffen vom 7. Oktober in Israel, und die Gesellschaft sei «in ihrer Humanität» gefordert. «Wir tolerieren keinen Antisemitismus.» Genauso wenig dulde man, wenn alle Musliminnen und Muslimen unter einen Generalverdacht gestellt würden.
Im Kantonsrat war es nach dem Messerangriff zu einer Kontroverse zwischen links und rechts gekommen. Das Zürcher Stadtparlament hingegen demonstrierte Einigkeit. Alle Parteien von SVP bis AL unterzeichneten eine gemeinsame Fraktionserklärung. Antisemitismus sei eine zersetzende Kraft, die sich gegen eine aufgeklärte Gesellschaft richte. Man werde «alles daransetzen», um den Schutz von Jüdinnen und Juden zu verbessern.
Unbekannter gibt nach 40 Jahren Diebesgut zurück
heu.
Es ist ein ungewöhnliches Schreiben, das im März 2022 bei der Zürcher Stadtarchäologie eingeht. «Lieber späte als überhaupt keine Reue!», heisst es in dem anonymen Brief. Beigelegt ist ein Päckchen mit einem Beil aus Kupfer: 11 Zentimeter lang, 250 Gramm schwer, 5600 Jahre alt.
«Dieses Kupferbeil stammt aus der Ausgrabung Opernhaus/Mozartstrasse Feld 6, Schicht 4», schreibt die Person weiter. Sie fand im Jahr 1981 in der Stadt Zürich statt. Publik gemacht wurde die spezielle Rückgabe im Kurzbericht zu Projekten 2022 der Zürcher Kantonsarchäologie.
Es sei ein sehr seltener Fund, sagt der Kantonsarchäologe Adrian Huber gegenüber den Tamedia-Zeitungen. Bei dem Werkzeug handelt es sich um ein jungneolithisches Flachbeil vom Typ Bottighofen. Das Beil gehöre zur frühesten Kupfernutzung in der Schweiz in der Zeit der sogenannten Pfyner Kultur (3750–3500 v. Chr.). Ein ähnliches Stück hatte der Gletschermann Ötzi auf sich getragen.
Aufbewahrt wird es nun im Fundlager der Kantonsarchäologie in Dübendorf – in einem speziell klimatisierten Raum, damit es keinen Schaden nimmt.
Wer das Werkzeug vor über 40 Jahren entwendet haben könnte, bleibt unklar. Weil die Person genau über den Fundort Bescheid wusste, könnte sie zum damaligen Ausgrabungsteam gehört haben. Das ist aber Spekulation. Man sei einfach froh, dass das Beil zurückgegeben worden sei, sagt der Archäologe Adrian Huber. Schliesslich hätte es der Dieb auch im Internet verkaufen können.
Stadtrat spricht mehr Geld für Schallschutzfenster
heu.
Die Stadt Zürich ist verpflichtet, Anwohnerinnen und Anwohner vor dem Lärm ihrer Strassen zu schützen. Nun gibt der Stadtrat mehr Geld aus für den Einbau von Schallschutzfenstern.
Bereits im Jahr 2017 hatte der Stadtrat gebundene einmalige Ausgaben von 20,7 Millionen Franken für den Lärmschutz an Gebäuden mit zu hoher Lärmbelastung gesprochen. Bei einer Bestandesaufnahme habe sich herausgestellt, dass der Aufwand für den Einbau der Spezialfenster höher sei als erwartet, teilt der Stadtrat am Mittwoch (6. 3) mit.
Deshalb bewilligt der Stadtrat nun zusätzlich 12,7 Millionen Franken. Gründe für den Mehraufwand sind neue Wärmedämmvorschriften und zusätzliche Nebenarbeiten.
SVP-Kantonsräte haben genug Unterschriften für ihre Prämieninitiative gesammelt
jhu.
Steigt die Krankenkassenprämie, soll auch der steuerliche Abzug im gleichen Umfang steigen. Das ist die Idee hinter der Volksinitiative «Stopp Prämien-Schock», welche zwei SVP-Kantonsräte im letzten Herbst lanciert haben. Das Initiativkomitee hat laut eigenen Angaben inzwischen genug Unterschriften gesammelt, sie sollte im Kanton also zur Abstimmung kommen.
Mit der Initiative soll der Mittelstand «zeitnah und nachhaltig vor den steigenden Krankenkassenprämien geschützt werden», schreibt das Komitee in einer Mitteilung. Die Prämien seien seit der Einführung des Versicherungsobligatoriums geradezu explodiert. Für den Mittelstand bedeute dies eine grosse Last, für Haushalte mit tieferem Einkommen seien die Prämien gar «zu einer Armutsfalle geworden».
Lanciert wurde die Initiative von den SVP-Kantonsräten Stefan Schmid und Paul Mayer. «Wir sind überglücklich, dass unser cleverer Lösungsansatz gegen die steigenden Krankenkassenprämien zur Volksabstimmung kommt», so lässt sich Schmid in der Mitteilung zitieren. Neben Vertretern der SVP sitzen im Komitee auch zwei Kantonsräte der FDP.
Abstimmung über Pistenverlängerung wird nicht verschoben
jhu.
Am 3. März stimmt der Kanton Zürich darüber ab, ob am Flughafen Zürich zwei der drei Pisten verlängert werden sollen. Das Referendumskomitee «Nein zum Pistenausbau» ist vehement dagegen. Und es wollte auch dafür sorgen, dass die Abstimmung verschoben wird. Das Komitee ist der Meinung, dass seine Argumente gegen die Pistenverlängerung in der Abstimmungszeitung nicht ausführlich genug geschildert worden seien. Der Kanton habe den Text der Gegner erheblich gekürzt.
Dagegen reichte das Komitee zunächst Beschwerde beim Regierungsrat ein. Dieser wies die Einsprache am 31. Januar jedoch ab. Die Gegner zogen die Sache in der Folge ans Bundesgericht weiter. Doch auch dieses kommt nun zum Schluss, dass das Gesuch für eine Verschiebung der Abstimmung abzuweisen sei.
Die Abstimmung über die Vorlage sei bereits in vollem Gang, schreibt das Bundesgericht. Es sei davon auszugehen, dass verschiedene Stimmberechtigte schon brieflich abgestimmt haben. Unter diesen Umständen rechtfertige sich eine Verschiebung der Abstimmung nicht.
Kantonsrat will Folgen der OECD-Mindeststeuer dämpfen
sho. Der Bundesrat hat beschlossen, die neue Mindestbesteuerung grosser Unternehmen gemäss OECD bereits für das Steuerjahr 2024 einzuführen. Die Mehrheit der Mitgliedsländer in der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung will dies allerdings erst später umsetzen. Umso mehr versuchen die bürgerlich-liberalen Parteien im Kantonsrat, die Auswirkungen der neuen Steueruntergrenze von 15 Prozent einzudämmen.
Zu diesem Zweck haben FDP, SVP und GLP im letzten Sommer zwei parlamentarische Initiative eingereicht. Eine hat zum Ziel, dass bei juristischen Personen inskünftig die Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer angerechnet wird. Die Begründung dafür lautet, dass die neue Besteuerung nicht nach den Regeln des schweizerischen Obligationenrechts erfolge. Deshalb könne für Unternehmen eine Ergänzungssteuer fällig werden, obwohl der normale Gewinnsteuersatz im Kanton Zürich bereits bei 19 bis 20 Prozent liege.
Die Unterzeichner räumten in der Begründung ein, dass diese Massnahme allen juristischen Personen zugutekomme. Bei der zweiten Initiative ist das anders: Sofern die Staats- und Gemeindesteuern eines Unternehmens die Mindestbesteuerung nach OECD übersteigen, soll der übersteigende Betrag grundsätzlich an die Staats- und Gemeindesteuern künftiger Steuerperioden angerechnet werden.
Im Kantonsrat erklärten die Sprecher von FDP und SVP, dass zahlreiche Kantone die Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer bereits kennen würden, auch die Nachbarn Aargau, Thurgau, St. Gallen und Schwyz. Es gehe darum, diese Form der Doppelbesteuerung zu mildern, hiess es seitens der GLP. Die Initianten betonten, beide Anpassungen im Steuergesetz seien dazu geeignet, die Abwanderung von Firmen aus dem Kanton Zürich einzudämmen.
In den links-grünen Fraktionen war dagegen von «Steuerakrobatik» die Rede. Es gehe gar nicht um fairen Wettbewerb, sondern einfach um tiefere Steuern. Ausserdem werde so bereits am Gesetz herumgeschraubt, bevor die Auswirkungen der OECD-Mindeststeuer erkennbar seien. SP und Grüne bedauerten, dass sich der Finanzdirektor Ernst Stocker (SVP) nicht äusserte.
Bei der vorläufigen Unterstützung von parlamentarischen Initiativen tun dies die zuständigen Regierungsräte jedoch in der Regel nie. Die beiden Vorstösse überwanden nicht nur das nötige Quorum von 60 Stimmen problemlos, sie erzielten mit 101 beziehungsweise 100 Stimmen auch eine Mehrheit. Als Nächstes beugt sich die Kommission für Wirtschaft und Abgaben über die komplexe Materie.
Kantonsrat macht sich für den Ausbau der Elternzeit stark
jhu.
Die Initiative der SP für eine bezahlte Elternzeit von je 18 Wochen für beide Elternteile war chancenlos. Knapp 65 Prozent der Stimmberechtigten im Kanton Zürich lehnten die Initiative im Mai 2022 ab. Doch im Zürcher Kantonsrat folgte am Montag (19. 2.) ein neuer Anlauf, und zwar von der Mitte.
Priska Hänni reichte eine parlamentarische Initiative ein. Diese fordert eine Elternzeit von 20 Wochen. 14 Wochen sollen für die Mutter reserviert sein, 4 Wochen für den Vater, die übrigen 2 Wochen können die Eltern nach Gutdünken aufteilen. Diese Regelung soll nicht nur im Kanton Zürich gelten, sondern in der ganzen Schweiz. Die Mitte machte sich nämlich dafür stark, dass der Kanton eine entsprechende Standesinitiative einreicht.
Die Mitte betrachtet ihren Vorschlag als «weiteren kleinen Schritt zu mehr Gleichberechtigung und einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf». Die Einführung einer «angemessenen» Elternzeit ermögliche dem Vater, mehr Verantwortung in der Familie zu übernehmen und eine engere Beziehung zu seinem Kind aufzubauen, und entspreche einer modernen Familienpolitik, schreibt die Partei in einer Mitteilung.
Die Mitte war mit ihrer Initiative zumindest fürs Erste erfolgreich im Kantonsrat. Sie erhielt 81 Ja-Stimmen, für die vorläufige Unterstützung hätten schon 60 Stimmen gereicht. Schwieriger dürfte es aber werden, wenn es um die definitive Unterstützung des Vorhabens geht. Dann braucht es eine Mehrheit im 180-köpfigen Parlament. Vorläufig wird sich nun eine Kantonsratskommission mit der Sache befassen.
Sowohl FDP als auch SVP verweigerten der Mitte die Unterstützung. Die SVP argumentierte, dass auf nationaler Ebene schon Vorstösse hängig seien. Die FDP sprach derweil von Symbolpolitik. Doch nicht nur bei den Bürgerlichen stiess die Initiative der Mitte auf Ablehnung, auch die AL war dagegen. Allerdings aus anderen Gründen, ihr ging der Vorschlag nicht weit genug.
Corona-Schutzschirm nur für drei Grossanlässe aktiviert
sho. Im Frühling 2021, nach der zweiten, heftigen Corona-Welle, schuf der Bund einen Schutzschirm für Veranstalter. Wer einen Grossanlass wegen behördlicher Anordnungen im Zusammenhang mit der Pandemie absagen oder verschieben musste, sollte eine Entschädigung erhalten. Voraussetzung war, dass sich der Kanton in gleicher Höhe beteiligt. Im Juni 2021 bewilligte der Zürcher Kantonsrat dafür einen Kredit von 31 Millionen Franken.
Am Donnerstag (15. 2.) hat der Regierungsrat nun die Abrechnung veröffentlicht. Demnach sind von dem Geld exakt 274 938 Franken ausbezahlt worden, also weniger als ein Prozent der zur Verfügung stehenden Summe. War das nun ein Schuss in den Ofen?
Nein, vielmehr eine effiziente Versicherung. Von September 2021 bis Dezember 2022 gingen im Kanton Zürich 265 Gesuche um Zusicherung des Schutzschirms für Publikumsanlässe mit überkantonaler Bedeutung ein. Davon wurden 244 bewilligt, wobei sich der zugesicherte Betrag auf insgesamt knapp 96,5 Millionen belief. Daran hätte sich der Kanton hälftig, also mit gut 48 Millionen, beteiligt.
Tatsächlich ersuchten dann nur sechs Unternehmen um Leistungen. Laut der Regierung lag das vor allem an den verbesserten Möglichkeiten zur Pandemiebekämpfung mit der breiten Verfügbarkeit von Schutzmasken und Impfstoffen. Das erlaubte die Durchführung von Grossanlässen mit Schutzkonzepten. Deshalb verhängten die Behörden auch keine generellen Veranstaltungsverbote mehr.
Unbekannt ist, wie viele der 238 Veranstalter, die schliesslich keine Unterstützung benötigten, ihren Grossanlass ohne Schutzschirm gar nicht durchgeführt hätten. Der Regierungsrat gibt auch nicht bekannt, welche drei Veranstaltungen Geld erhielten. Aber die Hilfe wurde nicht unbesehen gewährt, denn der Kanton verweigerte sie in drei Fällen.
Diese konnten bis im November rechtskräftig abgeschlossen werden. Einer betraf die Gartenmesse Giardina, die im Juni 2023 vor dem Verwaltungsgericht unterlag. Sie hatte das Pech, dass im Winter 2022 mehrere Aussteller ihre Teilnahme zurückzogen. Der Grund waren jedoch nicht neue Massnahmen, sondern die Verlängerung bestehender Corona-Auflagen durch den Bund. Das Gericht beurteilte die Absagen deshalb als unternehmerisches Risiko, das durch den Schutzschirm nicht gedeckt war.
Die Stadt Zürich erwirbt 138 Wohnungen in Albisrieden
fpr. Die Stadt Zürich baut ihren Bestand an gemeinnützigem Wohnraum weiter aus und erwirbt für 182,2 Millionen Franken Liegenschaften mit insgesamt 138 Wohnungen. Wie aus einer Medienmitteilung hervorgeht, handelt es sich um drei Grundstücke, die mit sechs Häusern überbaut sind.
Die Akquisition leiste einen Beitrag zum städtischen Ziel, den gemeinnützigen Teil des Mietwohnungsbestandes bis 2050 auf einen Drittel zu heben, schreibt die Stadt. Ein breiter Wohnungsmix von 1- bis 5-Zimmer-Wohnungen biete mit den städtischen Belegungsvorgaben gegenwärtig 284 Personen Platz. Langfristig könne mit einem Bauprojekt noch deutlich mehr Wohnfläche geschaffen werden.
Die drei Grundstücke in Albisrieden kamen im Frühling 2023 auf den Markt. Den Zuschlag habe die Stadt nach einem zweistufigen Bieterverfahren erhalten. Die genaue Adresse könne derzeit noch nicht verraten werden, sagt der Kommunikationsverantwortliche der Liegenschaftenabteilung auf Anfrage.
Die Gebäude stammen aus den 1950er, 1960er und 1970er Jahren und befinden sich «in gebrauchsfähigem bis gutem Zustand», schreibt die Stadt. Vorerst seien keine Erneuerungsarbeiten nötig.
Da die Grundstücke die Grösse für eine Arealüberbauung überstiegen, könne die Stadt bei einem Neubau in Zukunft von einer höheren Ausnutzung profitieren. Weiter würden benachbarte städtische Parzellen den baulichen Spielraum vor Ort verbessern, weil künftige Bauten auf den verschiedenen Grundstücken gesamthaft geplant werden könnten.
Die Vermessung des Kantons Zürich
fpr. So manche Einwohnerinnen und Einwohner im Nordosten des Kantons Zürich dürften in der Nacht auf Mittwoch das Geräusch eines Propellerflugzeugs gehört haben. Zwischen 23 Uhr 30 und 4 Uhr 30 überflog eine Piper ein Gebiet vom östlichen Aargau bis in den westlichen Thurgau zeilenartig in Schlaufen und langen Geraden.
Es handelte sich um einen Messflug im Auftrag von Swisstopo, dem Bundesamt für Landestopografie. Vom 13. Februar bis Ende Dezember wird der Nordosten der Schweiz mittels Laserscanning dreidimensional erfasst. Wie Swisstopo in einer Medienmitteilung schreibt, bilden die Daten die Grundlage für hochpräzise digitale Höhenmodelle. Diese würden beispielsweise zur Berechnung von Hangneigungen, zur Erstellung von Risikokarten, für das Lärmkataster, für Volumenberechnungen oder in der Raumplanung eingesetzt.
Auch in der Nacht auf Donnerstag, 15. Februar, dürfte es am Himmel lauter werden als zu früher Stunde sonst üblich. Dann überfliegt erneut eine Piper den Kanton Zürich, und zwar zwischen 23 Uhr 30 und 6 Uhr.
Die Flughöhe betrage in der Regel rund 1300 Meter. Wo und wann geflogen wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa den Flugbewilligungen der Flugsicherung Skyguide, vom Wetter, von der Vegetation sowie vom Schnee in den verschiedenen Höhenlagen.
Viele der Messflüge finden tagsüber statt. Jene im Anflugbereich des Flughafens Zürich müssten nachts durchgeführt werden, damit sie den Linienflugverkehr nicht beeinträchtigen würden, schreibt Swisstopo. Bis Ende April 2024 dürften in drei bis maximal fünf Nächten im betroffenen Perimeter vorübergehend Geräuschemissionen auftreten.
Bevölkerung in der Stadt Zürich wächst
heu. In der Stadt Zürich leben so viele Personen wie nie zuvor: Ende 2023 wurden 447 082 Einwohnerinnen und Einwohner gezählt. Das sind 4045 Personen mehr als im Vorjahr, wie die Stadt am Dienstag (13. 2.) mitteilt.
Auch die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer entspricht dem Höchststand. Prozentual lag der Anteil im Dezember bei 33,6 Prozent. Allerdings war der Anteil im Jahr 1912 leicht höher als heute. Anders sieht es bei den Schweizerinnen und Schweizern aus. Im Vergleich mit der Höchstmarke aus dem Jahr 1959 ist die Bevölkerungszahl heute um 90 000 Personen geringer (–23 Prozent).
Im vergangenen Jahr gab es 4475 Geburten, 3106 Todesfälle, 41 661 Zuzüge und 38 985 Wegzüge. Das Bevölkerungswachstum war ungefähr gleich gross wie vor der Corona-Pandemie. Bei den Todesfällen und den Zu- und Wegzügen entsprechen die Zahlen ebenfalls etwa denjenigen des Jahres 2019.
Bei den Geburten sieht es anders aus: 2023 wurden 13 Prozent weniger Babys geboren als 2019. Nach dem markanten Geburtenrückgang von 2021 auf 2022 erholten sich die Geburtenzahlen nicht; 2023 wurden noch etwas weniger Babys geboren als 2022.
Bei den Geburtenzahlen gab es einen Bruch, ab 2022 waren diese deutlich tiefer als zuvor. Der Rückgang betraf verschiedene Altersklassen, Stadtkreise und Nationalitätengruppen. Es gab jedoch Unterschiede bei der Geburtenreihenfolge: Bei Erstgeborenen waren die Zahlen besonders stark rückläufig (–17 Prozent).
Bei Zweitgeborenen war die Abnahme weniger ausgeprägt (–13 Prozent). Noch geringer war der Rückgang ab dem dritten Kind (–5 Prozent). In der gesamten Schweiz sah die Situation anders aus: Dort war der Geburtenrückgang bei den Erstgeborenen ähnlich wie bei den Zweitgeborenen.
Rascher Ausbau der Solarenergie nicht realistisch
Der Kanton Zürich hegt hohe Erwartungen an die Solarenergie. Im Jahr 2050 könnte ein Drittel seines Strombedarfs und ein Sechstel des Wärmebedarfs aus der Kraft der Sonne stammen. Dies schrieben die kantonalen Behörden in ihrer Energieplanung von 2022.
Um dieses Ziel zu erreichen, soll der Kanton mit seinen vielen Liegenschaften als gutes Beispiel vorangehen. Eine entsprechende Forderung der GLP, «auf jedes Dach eine Photovoltaikanlage», hatte das Kantonsparlament vor zwei Jahren deutlich überwiesen. Die Vorgabe war ausgesprochen sportlich: In nur 5 bis 10 Jahren sollte der Kanton alle seine geeigneten Dächer mit Solarpanels versehen.
Nun hat die Kantonsregierung die Angelegenheit einer vertieften Prüfung unterzogen und warnt vor überzogenen Erwartungen.
Ein erstes grosses Problem ist, dass viele kantonale Immobilien gar nicht für Solaranlagen geeignet sind. Zum Gebäudebestand zählen unter anderem auch Bienenhäuser, Veloständer und Containerabstellplätze – sie sind zu klein. Andere Objekte fallen aus offensichtlichen Gründen weg, etwa Tiefgaragen.
In die engere Auswahl für die Berechnung des kantonalen Solarpotenzials schafften es schliesslich noch knapp 1000 Dächer. Von dieser Fläche wiederum fällt ein Drittel ausser Betracht, weil die Dächer entweder immer noch zu klein sind oder einen zu geringen Ertrag versprechen.
Auf den restlichen Dächern kann ein Ertrag von rund 60 Mio. kWh pro Jahr erzielt werden, doch auch das ist nur Theorie. Denn: Fast 30 Prozent der Flächen liegt auf denkmal- oder anderweitig geschützten Objekten, und die Wahrscheinlichkeit für Einsprachen und Verfahren erachtet der Kanton als sehr gross. Immerhin ein Drittel dieser geschützten Dächer soll letztlich aber dennoch überbaut werden können.
Insgesamt ergibt sich so netto ein Potenzial von rund 48 Mio. kWh auf Dächern im Kantonsbesitz. Dies entspricht 0,8 Prozent des gesamten Solarpotenzials im Kanton.
Kein Thema ist es für den Kanton Zürich, seine eigenen Flächen an Dritte abzugeben, etwa im Contracting-Modell. Er habe mit früheren Contracting-Projekten durchzogene Erfahrungen gesammelt, weil das Modell weniger wirtschaftlich und die Verwaltung aufwendig sei, schreibt der Regierungsrat.
Grösste Zurückhaltung angezeigt ist schliesslich auch beim Zeitplan. Innert 10 Jahren alle Dächer oder auch nur eine Auswahl davon mit Panels auszurüsten, sei nicht umsetzbar, sagt die Regierung. Per Ende 2023 produzierten die kantonalen Solaranlagen rund 4 Mio. kWh Strom. Realistisch sei eine Verdoppelung dieser Kapazität bis 2028.
Hohe Zahl von Unfällen mit Körperverletzung bei den VBZ
bai.
Die Zahl der Unfälle, an denen Fahrzeuge der Stadtzürcher Verkehrsbetriebe beteiligt gewesen sind, hat sich erhöht. 2023 verzeichneten die Verkehrsbetriebe mit insgesamt 1674 eine leichte Zunahme von 86 Schadenereignissen im Vergleich zum Vorjahr. Davon wurden 675 Unglücke mit Körperverletzungen verzeichnet. Das sind 96 mehr als 2022. Und es ist die höchste Zahl seit Jahren.
Bei mehr als der Hälfte dieser Verletzungen handelt es sich nicht um solche, bei denen Passanten auf den Strassen involviert waren. Sondern um sogenannte Stoppunfälle im Inneren der Fahrzeuge mit Passagieren: Insgesamt 340 sind 2023 geschehen, im Vorjahr waren es 64 weniger.
Dies sind Unfälle, die sich ereignen, weil das Fahrpersonal wegen eines anderen Verkehrsteilnehmers einen Notstopp einleiten muss. Das schreiben die Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ) in ihrer jährlichen Unfall- und Schadensbilanz vom Donnerstag (8. 2.).
Obwohl die VBZ seit 2013 Präventionskurse für Seniorinnen und Senioren durchführen, um solche Unglücke zu vermeiden, ist die Zahl der Stoppunfälle angestiegen.
Auch die Zahl der Unglücke mit Körperverletzung beim Ein- und Aussteigen ist hoch. 203 Unfälle passierten auf diese Art. Im Vorjahr waren es etwa gleich viele.
Die Zahl der Fussgängerunfälle entspricht mit 67 Vorfällen derjenigen von 2022.
2023 sind zwei Fussgänger durch Kollisionen mit Trams ums Leben gekommen. Die VBZ nehmen das mit Bedauern zur Kenntnis, wie es in dem Communiqué heisst.
Die Gesamtzahl der Kollisionen mit Fahrzeugen nahm mit 733 Ereignissen gegenüber dem Vorjahr leicht ab.
Die Schäden bei Baustellen erhöhten sich um 27 Vorfälle im Vergleich zu 52 im Jahr 2022. Die VBZ führen regelmässige Kontrollen bei Baustellen durch, um diese Schadenzahlen zu reduzieren.
Die Zahl der böswilligen Beschädigungen schliesslich ist von 87 auf 130 Ereignisse angestiegen.
Stadtrat sagt Tschüss zu «Tschüss Genderstern!»
sgi.
Die Zürcher «Stadträt*innen» wollen sich auch weiterhin so schreiben können: mit Genderstern. Wie die Stadtregierung am Mittwoch (7. 2.) mitteilt, lehnt sie die Volksinitiative «Tschüss Genderstern!» ab.
Die Initiative, lanciert von der Zürcher SVP-Kantonsrätin Susanne Brunner, will in der Zürcher Gemeindeordnung ein Verbot für «die Verwendung von Sonderzeichen innerhalb einzelner Wörter» festschreiben. Es soll für Texte städtischer Behörden gelten.
Hintergrund der Forderung ist eine Anpassung des städtischen Reglements über die sprachliche Gleichstellung, eines über 30-jährigen Dokuments. Im Juni 2022 wurde darin die Verwendung des Gendersterns in behördlichen Publikationen explizit erlaubt, jedoch nicht vorgeschrieben. Kritikerinnen und Kritiker sehen darin einen Angriff auf die «lesbare und verständliche Sprache».
«Warum kommunizieren die Stadtregierung und die Verwaltung in einer Sprache, die nicht jener der breiten Bevölkerung entspricht?», fragte die Initiantin Brunner anlässlich der Lancierung in der NZZ.
Nun hält der Stadtrat dagegen. Die Regelung habe sich bewährt, schreibt er. «Indem die Stadtverwaltung den Genderstern bewusst erlaubt, zeigt sie, dass sie nonbinäre und Transmenschen wahrnimmt und respektiert – auch in der Sprache.» Ausnahmen aus Gründen der Verständlichkeit seien heute schon möglich. Deshalb lehnt die Stadtregierung das aus SVP-Kreisen geforderte Schreibverbot ab.
Das letzte Wort wird die Zürcher Stimmbevölkerung haben, wenn sie dereinst über die Initiative abstimmt.
Der Kanton Zürich zählt erstmals mehr als 1,6 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner
sho.
2023 ist die Bevölkerung des Kantons Zürich um rund 24 000 Personen oder 1,5 Prozent gewachsen. Das sind etwa 9000 Personen mehr als der Zuwachs im Vorjahr und entspricht dem höchsten Wert seit 2010. Der Rekord ist fast ausschliesslich auf die Flüchtlinge aus der Ukraine zurückzuführen. Personen mit dem Schutzstatus S zählen statistisch erst nach einer Aufenthaltsdauer von zwölf Monaten zur Wohnbevölkerung. Die 8554 Ukrainerinnen und Ukrainer, die Ende letzten Jahres gezählt wurden, lebten grösstenteils schon Ende 2022 im Kanton Zürich.
Ganz genau betrug die Einwohnerzahl zum Jahreswechsel 1 601 434 Personen, wie das Statistische Amt des Kantons Zürich am Mittwoch (7. Februar) mitgeteilt hat. Fast 90 Prozent des Zuwachses gehen auf die Zuwanderung aus dem Ausland zurück. Es ziehen auch mehr Menschen aus der übrigen Schweiz in den Kanton Zürich als dass wegziehen. Der Geburtenüberschuss hat sich nach einem Einbruch im letzten Jahr etwas erholt, ist aber immer noch etwa um die Hälfte geringer als vor der Corona-Pandemie.
Auffällig ist, wie unterschiedlich das Wachstum in den Regionen ausfällt. Am meisten legt das Furttal mit mehr als 3 Prozent zu. Es ist mit knapp 38 000 Einwohnerinnen und Einwohnern allerdings auch die zweitkleinste Region. Die Veränderung wirkt sich hier prozentual stärker aus als in den bevölkerungsreichsten Gebieten. Hoch ist das Wachstum mit mehr als 2 Prozent auch im Unterland, am geringsten mit weniger als einem Prozent am rechten Zürichseeufer (Pfannenstiel).
Das hohe Wachstum von 1,8 Prozent im Raum Winterthur geht vor allem auf die ländlichen Gemeinden dieser Planungsregion zurück. Der Wert für die Stadt Zürich liegt unter dem kantonalen Durchschnitt. Rund zwei Drittel des letztjährigen Bevölkerungswachstums entfallen auf die Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern.
Die Zahl der ausländischen Staatsangehörigen stieg bis Ende 2023 um 4,5 Prozent auf 455 000, was einem Anteil von 28,4 Prozent entspricht. Das liegt wiederum vor allem an den Geflüchteten aus der Ukraine. Über 80 Prozent der ausländischen Bevölkerung stammen aus Europa, am meisten wie bis anhin aus Deutschland und Italien.
Etwa 720 000 Personen sind in einer den beiden grossen Landeskirchen, 23,3 Prozent reformiert, 21,7 Prozent katholisch. Mehr als die Hälfte der Bevölkerung gehört keiner oder einer anderen Religionsgemeinschaft an. Beide christlichen Kirchen verzeichnen den grössten je erfassten Mitgliederschwund innerhalb eines Jahres: die evangelisch-reformierte um 3,2 Prozent oder 12 400 Personen, die römisch-katholische um 3,7 Prozent oder 13 300 Personen.
Rekurs gegen den Mindestlohn in Winterthur abgewiesen
hub.
Der juristische Widerstand gegen die Einführung eines Mindestlohns hat einen weiteren Rückschlag erlitten: Auch in Winterthur ist ein Rekurs von Arbeitgeberseite gegen das Abstimmungsergebnis vom 18. Juni vom Bezirksrat abgelehnt worden. Dies bestätigt die Winterthurer Handelskammer, die den Rekurs angestrengt hatte, auf Anfrage.
Gleiches war im November bereits in der Stadt Zürich geschehen, wo der Gewerbeverband die Rechtmässigkeit des Volksentscheids anficht.
Zwei Drittel der Winterthurer Stimmbevölkerung hatten sich im letzten Juni dafür entschieden, auf kommunaler Ebene einen Mindestlohn von 23 Franken pro Stunde festzulegen. Das bedeutet, dass alle Unternehmen, die auf Stadtgebiet Arbeiten verrichten, ihre Angestellten entsprechend entlöhnen müssen. Die Stimmberechtigten der Stadt Zürich hatten gleichentags ein Minimum von 23 Franken 90 beschlossen.
Hier wie dort war seitens von Arbeitgebern angezweifelt worden, dass die Einführung eines kommunalen Mindestlohns rechtens ist. Bislang hatte es entsprechende Regelungen nur auf kantonaler Ebene gegeben.
Aufgrund der Rekurse verzögert sich die Umsetzung in Zürich und Winterthur – was seitens der Befürworter als gezielte Obstruktion kritisiert wird. Ein Sprecher des Initiativkomitees, das den Mindestlohn forderte, wertet den Entscheid des Winterthurer Bezirksrats daher als erfreulich.
Beendet sind die Auseinandersetzungen damit aber noch nicht. Denn genau wie in der Stadt Zürich wird der Fall auch in Winterthur ans Verwaltungsgericht weitergezogen. Die örtliche Handelskammer begründet diesen Entscheid damit, dass der Bezirksrat auf die zentrale Frage – die Zulässigkeit eines kommunalen Mindestlohns – nicht genügend eingegangen sei.
Für die Stadt bleibt der Seebahnpark ein Langfristprojekt
hub. Der Zürcher Seebahngraben, der sich vom Hauptbahnhof zum Bahnhof Wiedikon zieht, entzweit Aussersihl seit weit über hundert Jahren. Dies will ein privater Verein ändern, der für den Bau eines öffentlichen Parks über den tiefergelegten Bahngleisen eintritt. Die Realisierung einer solchen Grünanlage bleibt für die Stadt Zürich aber allenfalls ein langfristiges Projekt. Dies stellt eine Sprecherin des Tiefbaudepartements klar, nachdem die Mitglieder des Seebahnpark-Vereins letzte Woche mehr Tempo verlangt haben.
Der Verein hat zu diesem Zweck die ursprüngliche Idee aufgegeben, den Graben komplett zu überdecken. Stattdessen solle abschnittsweise ein begrüntes Dach gebaut werden. Die Stadt teilt mit, eine Überdeckung sei zwar «grundsätzlich machbar». Es sei aber nicht absehbar, welche Bauweise am besten zu den Plänen der SBB passe, die im Graben ein fünftes Bahngleis realisieren wollen. Und dieses Vorhaben habe einen Planungshorizont von 30 bis 40 Jahren.
Das Gefängnis in der Bezirksanlage Zürich wird neu gebaut
sho. Im vergangenen Frühling schrieb die kantonale Baudirektion einen offenen Projektwettbewerb für einen Ersatzneubau des Gefängnisses Zürich aus. Es befindet sich auf der Seite Stauffacherstrasse/Helvetiaplatz innerhalb der Bezirksanlage, die bis zum Bezirksgericht an der Badenerstrasse reicht.
Den Zuschlag hat nun unter 19 Teams ein Büro aus Deutschland erhalten, die RW+ Gesellschaft von Architekten mbH in Berlin. Laut der Mitteilung vom Donnerstag (1. 2.) orientiert sich das Siegerprojekt an der T-Form des heutigen Gebäudes und vermittelt zwischen den bestehenden Bauten. So ist es möglich, den Gerichtshof im Innern der Bezirksanlage in seiner bisherigen Grösse zu erhalten.
Ein moderner und zeitgemässer Haftbetrieb sei nur mit einem Neubau umsetzbar, schreibt die Baudirektion weiter. Ziel sei es, eine adäquate Infrastruktur zur Verfügung zu stellen und den Fokus auf die Resozialisierung der Inhaftierten zu legen. Deshalb wird die Zahl der Zellenplätze von heute 153 auf maximal 90 reduziert. Ausserdem werden die beiden Provisorien im Gefängnishof entfernt.
Die Aussage, der Erneuerungsbedarf für das 1916 erstellte Gefängnis sei «seit einigen Jahren» ausgewiesen, ist untertrieben. Bereits 1982 lehnte das kantonale Stimmvolk einen halbkreisförmigen Neubau für knapp 29 Millionen Franken ab. Schon damals war in der Abstimmungszeitung zu lesen, der Bau sei veraltet und genüge den Anforderungen nicht mehr. Die Grundfläche einer Einzelzelle von 8,4 Quadratmetern (statt der heute erforderlichen 12 Quadratmeter) widerspreche geltenden Richtlinien. Daran änderte sich in den letzten 40 Jahren nichts.
Erst das Polizei- und Justizzentrum (PJZ) schaffte die Voraussetzung, um das alte Gefängnis abzubrechen. 2026 soll Regierung und Kantonsrat ein bewilligungsfähiges Projekt vorgelegt werden.
Gegner der Pistenverlängerungen ziehen nach Lausanne
mvl.
Das Bundesgericht muss sich mit der Frage befassen, ob sich die Zürcher Regierung in Zusammenhang mit der Abstimmung über die Pistenverlängerungen korrekt verhalten hat. Es geht um die Stellungnahme der Gegner in der Abstimmungszeitung für den Urnengang am 3. März.
Das Nein-Komitee macht schon länger geltend, es sei nicht angemessen zu Wort gekommen. Der Regierungsrat habe in der Abstimmungszeitung die Stellungnahme des Komitees eigenmächtig abgeändert und gekürzt – unter anderem zur Kapazität des Flughafens Zürich oder zu den Folgen von Nachtlärm. Zudem sei eine Grafik nicht abgedruckt worden.
Die Gegner, konkret das Volksreferendumskomitee gegen die Pistenverlängerungen, haben Stimmrechtsbeschwerde eingereicht. Am Donnerstag (1. 2.) hat der Regierungsrat diese abschlägig beurteilt. Das Komitee habe trotz mehrmaliger Fristerstreckung keinen Text eingereicht, der den rechtlichen Anforderungen und Vorgaben der Staatskanzlei genügt hätte.
Insbesondere habe die Staatskanzlei korrekt gehandelt, als sie die Grafiken zurückgewiesen habe, die «offensichtlich unwahre Aussagen» enthalten hätten, so der Regierungsrat. Vor zehn Tagen hatte er schon einmal gegen das Komitee entschieden. Damals wollte dieses verhindern, dass die Abstimmungszeitung ausgeliefert wird.
Gegen den Entscheid vom Donnerstag hat das Komitee nun Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Der Kontext der Pistenverlängerungen sei wichtig, schreibt das Komitee in einer Mitteilung. Dazu gehörten zum Beispiel die Forschungsergebnisse zur Mortalitätsrate bei Fluglärm oder die möglichen Passagierzahlen eines Flughafens, der in Zukunft 50 Millionen Passagiere transportiere. Ob das Bundesgericht sein Urteil noch vor dem 3. März fällt, lässt sich derzeit nicht abschätzen.
Nahost: gleichmässig verteilte Hilfe aus Zürich
hub.
Die Stadt Zürich leistet einen finanziellen Beitrag an die humanitäre Hilfe in Nahost. Dabei begünstigt sie sowohl die israelische als auch die palästinensische Zivilbevölkerung im exakt gleichen Umfang von je 100 000 Franken, wie sie am Mittwoch mitgeteilt hat.
Auf der Seite Israels geht dieser Betrag über einen Schweizer Verein an die Rettungsorganisation Roter Davidstern (Magen David Adom) für den Kauf eines Ambulanzfahrzeugs. Dies, nachdem beim Terrorangriff der Hamas vom 7. Oktober rund hundert solcher Fahrzeuge gezielt zerstört und die Insassen getötet worden sind, damit sie keine Nothilfe leisten können.
Auf der Seite der Palästinenser geht das Geld an die Glückskette, die über ihre Partnerorganisationen den notleidenden Menschen im Gazastreifen hilft. Im Vordergrund stehen dabei die medizinische Versorgung und der Zugang zu Nahrungsmitteln, Wasser und anderen wichtigen Gütern. Dies vor dem Hintergrund, dass laut dem Welternährungsprogramm der Uno die gesamte Bevölkerung von Gaza, also rund 2,2 Millionen Menschen, Hunger leidet.
Die vereinfachte Bewilligung für Energieanlagen bewährt sich
sho.
Anfang 2023 erleichterte der Zürcher Regierungsrat das Bewilligungsverfahren für Solaranlagen, Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüsse und E-Ladestationen. Sie können nun statt über ein ordentliches Baugesuch im Meldeverfahren behandelt werden.
Nach einem Jahr zieht die Baudirektion ein positives Fazit. Im Kanton Zürich konnten auf diesem unbürokratischen Weg im vergangenen Jahr insgesamt etwa 9600 Anlagen realisiert werden. Darunter fallen 4600 Solaranlagen, wobei für gewisse Photovoltaikinstallationen auf Dächern schon zuvor das Meldeverfahren galt. Dazu kommen etwa 2300 Luft-Wasser- und noch einmal so viele Erdsonden-Wärmepumpen sowie rund 400 Fernwärmeanschlüsse.
Es sei erfreulich, dass das vereinfachte Verfahren so oft genutzt werde, wird der Baudirektor Martin Neukom (Grüne) in der Mitteilung (30. 1.) zitiert. Auch für Jörg Kündig, Präsident des Verbandes der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich, ist der vereinfachte Prozess ein Schritt in die richtige Richtung und hat sich bewährt.
Fast 7000 der Vorhaben wurden den Kommunen über das elektronische Formular gemeldet, das zu diesem Zweck eingerichtet worden war. Mit dem Meldeverfahren wird der Ablauf deutlich beschleunigt. Wird nach der Eingangsbestätigung der Gemeinde innert 30 Tagen nichts Gegenteiliges angeordnet, kann das Vorhaben umgesetzt werden.
Gleichwohl bleiben übergeordnete Interessen gewahrt. So benötigen Erdsonden weiterhin eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung, und für Luft-Wasser-Wärmepumpen ist ein Lärmschutznachweis erforderlich. In Kernzonen und für Objekte, die dem Denkmal- oder Ortsbildschutz unterstehen, ist das Meldeverfahren ausgeschlossen. Die zuständige Gemeinde kann überdies ein Baubewilligungsverfahren anordnen, wenn andere öffentliche Interessen oder solche von Dritten tangiert sind.
Pistenverlängerungen: Regierungsrat entscheidet gegen Nein-Komitee
mvl. Der Zürcher Regierungsrat hat am Montag (22. 1.) ein Gesuch des Nein-Komitees im Zusammenhang mit den Pistenverlängerungen am Flughafen Zürich abgelehnt. Das Gesuch zielte darauf ab, die Auslieferung der Abstimmungszeitung für den Urnengang am 3. März zu verhindern.
Hintergrund ist ein Streit um den Inhalt der Abstimmungszeitung. Das Nein-Komitee macht schon länger geltend, es sei nicht angemessen zu Wort gekommen.
Der Regierungsrat habe in der Abstimmungszeitung die Stellungnahme des Komitees eigenmächtig abgeändert und gekürzt – unter anderem zur Kapazität des Flughafens Zürich oder zu den Folgen von Nachtlärm. Zudem sei eine Grafik nicht abgedruckt worden.
Die Zürcher Regierung weist diese Darstellung zurück. Gegenüber dem «Sonntags-Blick» sagte der Sprecher der Zürcher Regierung, es habe mit dem Referendumskomitee «keine fristgerechte Einigung» über einen Text mit allfälligen Grafiken erzielt werden können, der «in inhaltlicher und formaler Hinsicht» den gesetzlichen Bestimmungen und den Vorgaben der Staatskanzlei des Kantons Zürich entspreche.
Das Komitee hat eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht und einen Neudruck der Abstimmungsunterlagen verlangt. Über die Beschwerde entscheidet das Bundesgericht. Der Entscheid ist ausstehend.
Davon unabhängig hat das Nein-Komitee ein Gesuch beim Regierungsrat gestellt, die Onlinepublikation der Abstimmungszeitung unverzüglich rückgängig zu machen, ihren Druck zu stoppen oder den Gemeinden zu verbieten, die Zeitung den Stimmberechtigten zuzustellen. Dem kommt der Regierungsrat aber nicht nach.
Er schreibt, die Abstimmungsunterlagen seien zum Zeitpunkt der Gesuchstellung bereits gedruckt und an die Gemeinden ausgeliefert worden. Und würde den Gemeinden die Zustellung der Abstimmungszeitung an die Stimmberechtigten untersagt, wären alle darin enthaltenen Berichte, nicht nur derjenige zu den Pistenverlängerungen, betroffen.
Das öffentliche Interesse an einer Information über alle zur Abstimmung stehenden Vorlagen überwiege. Und es würde die freie Meinungsbildung beeinträchtigen, wenn die Internet- und die gedruckte Fassung der Abstimmungszeitung nicht übereinstimmen würden.
Auch gegen diesen Entscheid des Regierungsrats kann das Nein-Komitee Einsprache beim Bundesgericht einreichen. Dies ändert an der Auslieferung faktisch allerdings nichts mehr.
Das Provisorium der Kantonsschule Glatttal entsteht auf dem Gelände der Empa
sho. Im letzten Sommer fällte der Regierungsrat den Entscheid, die geplante neue Kantonsschule für das Glatttal auf dem Gebiet der Stadt Dübendorf zu erstellen. Nun steht der genaue Standort des Provisoriums für 650 Gymnasiastinnen und Gymnasiasten fest, das zunächst gebaut wird. Es entsteht laut einer Mitteilung des Kantons auf einem Areal der Materialforschungsanstalt Empa an der Überlandstrasse.
Der Kanton übernimmt das Grundstück im Baurecht von der Eidgenossenschaft bis Ende 2035 mit der Option einer Verlängerung bis Ende 2039. Der Baurechtszins beträgt 135 000 Franken im Jahr. Für den Modulbau aus Holz hat die Regierung eine gebundene Ausgabe von 58 Millionen Franken bewilligt. Die Elemente haben eine Lebensdauer von dreissig Jahren und können bei Bedarf an weiteren Standorten verwendet werden. Auf den Dächern wird eine Solaranlage installiert, die Wärmeerzeugung erfolgt durch Luft-Wasser-Wärmepumpen.
Voraussichtlich ab dem Schuljahr 2026/27 stehen hier 18 Klassenzimmer sowie weitere Räume für den Unterricht in naturwissenschaftlichen Fächern, Informatik und Musik zur Verfügung. Dazu kommen ein Trakt mit zwei Einfachsporthallen, eine Aula und eine Mensa. Betrieblich erfolgt der Ausbau der Mittelschule vorerst als Filialbetrieb der Kantonsschule Stadelhofen.
Vorgesehen ist sogar noch ein zweites Kantonsschul-Provisorium in Dübendorf, und zwar im Innovationspark auf dem Gelände des Flugplatzes. Dazu laufen nach Auskunft der Baudirektion derzeit Abklärungen.
Noch unbestimmt ist der definitive Standort der Kantonsschule in Dübendorf, die für 1000 bis 1500 Schülerinnen und Schülern gebaut wird. Dübendorf war bereits ab 1974 Standort einer Filiale der Kantonsschule Zürcher Oberland. 2006 wurde diese selbständig und errichtete ihrerseits eine Zweigstelle in Uster. 2013 legte man diese dort zur Kantonsschule Uster zusammen. Zu einem grossen Teil wird auf einem Campus aus Containern unterrichtet.
Eine provisorische Kantonsschule in Erwartung eines Neubaus entsteht nicht nur in Dübendorf. An beiden Seeufern in Au-Wädenswil und Uetikon am See sind seit wenigen Jahren vorläufige Gymnasien in Betrieb, bis das richtige Schulhaus fertig gebaut ist. Das ist ebenso in Affoltern am Albis vorgesehen. Seit kurzem ist ausserdem das Provisorium für die künftige Kantonsschule Aussersihl zwischen dem Polizei- und Justizzentrum sowie der Hardbrücke in Bau. Der Kanton rechnet in den nächsten 25 Jahren mit rund 6000 zusätzlichen Gymnasiastinnen und Gymnasiasten.
Stadt Zürich führt «mediterrane Nächte» definitiv ein
phg. Boulevardcafés und Gartenwirtschaften dürfen in der Stadt Zürich während der Sommerferien ihre Gäste von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag bis zwei Uhr in der Früh im Freien bewirten. Das teilte die Stadt Zürich am Mittwoch mit. Nachdem die Versuche in den letzten beiden Jahren gute Resultate gezeigt hätten, führe der Stadtrat die sogenannten «mediterranen Nächte» nun definitiv ein. Die Vorschriften im Gastgewerbegesetz werden entsprechend angepasst.
Die Sorge, dass es vermehrt zu Lärmklagen kommt, habe sich während der Testphase als unbegründet herausgestellt. Auch eine in Auftrag gegebene Studie ist laut der Medienmitteilung zu dem Schluss gekommen, dass die «mediterranen Nächte» nicht zu mehr Konflikten zwischen Gastronomie und Anwohnern führen.
Betriebe, die an den «mediterranen Nächten» teilnehmen möchten, müssen sich jedoch an Bedingungen halten. So gilt die Verlängerung der Öffnungszeiten nur für bestehende Aussenflächen und Terrassen. «Die Flächen dürfen nicht ausgebaut werden», schreibt die Stadt.
Die teilnehmenden Gastwirte müssen zudem an Lärmschutzmassnahmen mitwirken. Restaurants und Bars mit Terrassen in Innenhöfen oder in lärmempfindlichen Gebieten dürfen nicht teilnehmen. Auch Lautsprecher und Live-Musik sind nicht erlaubt.