Ab dem Samstag dürfen Fahrer «Autobahnpiloten» nutzen und automatisch parkieren. Der Bund erhofft sich davon weniger Unfälle. Doch es gibt ein Problem.
Während des Fahrens das Steuerrad loslassen, sich auf dem bordeigenen Unterhaltungssystem einen Film anschauen: Lange war das eine Zukunftsvision. Ab sofort aber ist das nun auf Schweizer Autobahnen möglich. Am 1. März tritt eine Gesetzesrevision in Kraft, die das automatisierte Fahren erlaubt.
Eine Zulassung erhalten können Autos mit Unterstützungssystemen der Stufe 3. Diese Modelle sind in der Lage, sich selbst in die Kolonne einzuordnen, selbständig zu bremsen und zu beschleunigen. Sie können auch die Spur wechseln und Hindernissen ausweichen. Die Anwendung hat allerdings Grenzen: Erkennt das Fahrzeug, dass vor ihm eine Baustelle liegt oder ein unerwartetes Hindernis, signalisiert das Assistenzsystem dem Fahrer, dass er die Kontrolle wieder übernehmen muss. Und dieser muss dies heute noch innerhalb einiger Sekunden tun.
Weniger Unfälle
Das Bundesamt für Strassen (Astra) erhofft sich von dieser technologischen Entwicklung eine höhere Verkehrssicherheit. «9 von 10 Unfällen sind auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen – der Fahrer bremst zum Beispiel nicht schnell genug, weil er übermüdet, alkoholisiert oder abgelenkt ist», sagt Patrizia Portmann, die Fachverantwortliche beim Astra. Der Autobahnpilot dagegen reagiere jeweils immer ohne Verzögerung.
Portmann betont, dass das automatisierte Fahren auch den Verkehrsfluss verbessere. «Staus entstehen, wenn die Autos nicht die gleiche Geschwindigkeit fahren, überholen und die Spur häufig wechseln. Bei automatisierten Fahrzeugen geschieht dies viel weniger häufig, da diese gleichmässiger unterwegs sind.» Laut der Behörde soll bereits bei zehn Prozent der Fahrzeuge, die mit der Technologie ausgestattet sind, ein spürbarer Effekt auf die Sicherheit erkennbar sein.
Doch bringt die neue Technologie nicht auch neue Gefahren mit sich? So könnten Fahrzeuglenker bei aktiviertem Autobahnpiloten ihre Aufmerksamkeit auf andere Dinge richten oder einschlafen; mit der Folge, dass sie nicht rasch genug in der Lage wären, die Kontrolle über das Fahrzeug wieder zu übernehmen. Portmann sagt, die automatisierten Fahrzeuge verfügten auch für solche Situationen über unterstützende Systeme. So geht in allen Fahrzeugen mit Autobahnpilot ein Alarm los, wenn die Sensoren im Innenraum des Autos erkennen, dass der Fahrer die Augen schliesst.
Zudem schreibt das Gesetz vor, dass die Fahrzeuge mit Autobahnpilot in der Lage sind, sich in einen sogenannten «risikomindernden Zustand» zu versetzen, wenn der Lenker seine Fahraufgabe nicht übernimmt oder es zu einer ungeplanten Verkehrssituation kommt. Konkret heisst dies, dass das Fahrzeug selbständig an den Pannenstreifen fährt und anhält.
Mit dem neuen Rechtsrahmen ermöglicht das Astra auch den Einsatz von führerlosen Fahrzeugen auf behördlich genehmigten Strecken. Das kann für Verkehrs- und Logistikunternehmen in peripheren Gebieten interessant sein. Diese Fahrzeuge, die weder Pedale noch Lenkrad haben, muss jedoch stets ein Operator überwachen.
Zudem ermöglicht das Astra das automatisierte Parkieren in bestimmten Parkhäusern, ohne dass der Lenker anwesend ist. Dieser stellt sein Auto in einer speziell bezeichneten Zone ab. Der Personenwagen sucht sich dann selbständig einen freien Parkplatz aus. Der Lenker kann sein Fahrzeug per Knopfdruck wieder an den Übergabeort bestellen, wenn er zurückkehrt – wie in der TV-Serie «Knight Rider» in den achtziger Jahren.
Trotz der neuen Gesetzgebung dürfte der Durchbruch in der Schweiz allerdings länger auf sich warten lassen. Denn noch ist kein Modell erhältlich, das die regulatorischen Anforderungen an das automatisierte Fahren erfüllt.
Mercedes und BMW haben die Nase vorne
Das gilt insbesondere für den amerikanischen Autohersteller Tesla. Die bestehenden Modelle des Pioniers des automatisierten Fahrens sind zwar mit einem System ausgerüstet, das sich ebenfalls «Autopilot» nennt. Allerdings handelt es sich dabei «nur» um ein Fahrassistenzsystem, das den Lenker bei der Fahraufgabe unterstützt; dieser bleibt indes in der Verantwortung und muss die Hände am Lenkrad lassen.
In der Pole-Position für das automatisierte Fahren sind vorerst zwei andere Automarken. Zum einen ist das Mercedes-Benz: Der deutsche Autohersteller bietet mit dem «Drive Pilot» bei einigen Modellen bereits ein Stufe-3-System für automatisiertes Fahren an, das in Deutschland wie auch in den amerikanischen Gliedstaaten Nevada und Kalifornien zugelassen ist. Zudem hat BMW als einer der ersten Autobauer für seinen «Personal Pilot» im 7er-Modell die Zulassung für ausgewählte Strecken in Deutschland erhalten.
Bisher hat jedoch keines der beiden Unternehmen beim Astra eine Bewilligung beantragt. «Wir prüfen derzeit, ob wir eine Einführung von Drive Pilot in der Schweiz anstreben», sagt Livia Steiner, die Sprecherin von Mercedes-Benz Schweiz, auf Anfrage. Einen genauen Zeitpunkt für die Einführung könne man noch nicht nennen. Steiner betont, dass eine allfällige Einführung eine Prüfung der technischen Aspekte voraussetze. So müsste das System erst an die Schweizer Fahrbahnmarkierungen, Fahrspurbreiten und Beschilderungen angepasst werden. Auch bei BMW Schweiz hält man sich bedeckt. Man beobachte die verschiedenen Märkte genau, könne aber aber noch nichts sagen, hält eine Sprecherin fest.
Die Hersteller dürften sich auch fragen, ob es sich lohnt, das aufwendige Zulassungsprozedere zu durchlaufen. Die Zahl der potenziellen Abnehmer für die kostspielige Technologie ist im kleinen Schweizer Markt beschränkt. Die Autobahnstrecken sind nicht allzu lang – was die Nachfrage nach Fahrzeugen mit einem Autobahnpiloten dämpfen dürfte.
Doch die Schweiz hat für eine Einführung auch Vorteile. Die Kaufkraft ist hoch, wie auch die Dichte an grossen, teuren Fahrzeugen. Dennoch wird es wohl noch viel Überzeugungsarbeit brauchen, Schweizer Autofahrerinnen und Autofahrer von den Vorteilen des automatisierten Fahrens zu überzeugen.
Auch im Verkehrsdepartement ist das Astra anderen einen Schritt voraus. Das Bundesamt für Verkehr lehnte es vor einigen Monaten ab, einen kommerziellen Versuchsbetrieb der Südostbahn mit teilautomatischen Zügen zu genehmigen.