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Startseite » Rabatte für Medikamente sollen Krankenkassenprämien um 350 Millionen Franken pro Jahr drücken
Schweiz

Rabatte für Medikamente sollen Krankenkassenprämien um 350 Millionen Franken pro Jahr drücken

MitarbeiterVon MitarbeiterMärz 5, 2025
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Das Kostendämpfungspaket für das Gesundheitswesen ist im Parlament auf der Zielgeraden. Finanziell fällt laut Beteiligten nur eine der Massnahmen stark ins Gewicht.

Das Kostendämpfungspaket zum Gesundheitswesen ist nach den Beschlüssen des Ständerats vom Dienstag auf der Zielgeraden. Die letzten verbliebenen Differenzen zwischen National- und Ständerat sollen in der laufenden Märzsession bereinigt werden. Fragt man dieser Tage Gesundheitspolitiker nach einer Gesamtbeurteilung des Pakets, lautet die gängige Antwort etwa so: Aus Kostensicht fällt nur eine Massnahme ins Gewicht – die Einführung spezieller Rabatte für umsatzstarke Medikamente (im Jargon: «Kostenfolgemodelle»).

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Im Zahlen-Basar

Die vorgesehene Gesetzesänderung nennt keine Zahlen zu Umsatzschwellen und Rabatten; dies soll der Bundesrat in einer Verordnung regeln. Als mögliche Umsatzschwelle sind Zahlen zwischen 15 und 50 Millionen Franken pro Jahr zu vernehmen. Bei den Rabatten reicht die Bandbreite diskutierter Zahlen von 30 Prozent bis deutlich über 50 Prozent. Je höher der Umsatz eines Medikaments liegt, desto grösser soll der Rabatt sein.

Der Bundesrat wird die Zahlen nicht im stillen Kämmerlein beschliessen. Vorgelagert sind Gespräche in technischen Arbeitsgruppen mit Vertretern des Bundes, der Pharmaindustrie und der Krankenkassen. Auch runde Tische mit grösserer Beteiligung sind vorgesehen.

Die Schwellenwerte und Rabatte dürften dem Vernehmen nach auf das politische Sparziel von etwa 350 Millionen Franken pro Jahr ausgerichtet sein. Das heisst zum Beispiel: Je tiefer die Schwellenwerte sind, desto weniger hoch müssen die Rabatte sein. Und: Je grösser der erfasste Kreis der Medikamente ist, desto tiefer können die Rabatte sein.

Die patentgeschützten Medikamente sollen auf jeden Fall erfasst sein. Der Bund will laut Angaben vom Dienstag zudem vorschlagen, dass auch Originalpräparate erfasst sind, deren Patent abgelaufen ist. Nicht erfasst sein sollen dagegen die Generika. Deklarierter Grund: Generika müssen für die Aufnahme in die Liste der kassenpflichtigen Medikamente ohnehin viel günstiger sein als die entsprechenden Originalpräparate, weshalb der Einbezug der Generika in das Rabattmodell eine Art «doppelte Bestrafung» bedeuten würde.

Nicht einverstanden mit dieser Sichtweise ist Interpharma, der Verband der forschenden Pharmafirmen. Laut Interpharma gibt es auch für die patentgeschützten Produkte aufgrund der regelmässigen Überprüfungen erzwungene Preissenkungen, und trotzdem seien diese Produkte nun auch vom geplanten Rabattmodell erfasst.

Je nach Schwellenwert könnten jährlich etwa 30 bis über 50 Medikamente von der neuen Rabattregel erfasst sein. Gemäss dem jüngsten Arzneimittelreport der Krankenkasse Helsana spülten die 20 umsatzstärksten Präparate 2023 in der Schweiz total über 1,8 Milliarden Franken in die Kassen der Hersteller. Die Nummer 1 brachte es auf 169 Millionen Franken, die Nummer 20 erzielte 59 Millionen. Die Gesamtkosten der Medikamente für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) betrugen 8,9 Milliarden Franken. Das entsprach 22 Prozent der OKP-Kosten. Das anvisierte Sparziel für die Rabattmodelle entspricht knapp einem Prämienprozent in der OKP.

Gegen Medikamentenmangel

Einige weitere Elemente der Gesetzesrevision betreffen ebenfalls die Medikamente. Dabei geht es nicht um Kostendämpfung, sondern um die Verbesserung der Versorgung (was die Kosten eher erhöhen könnte). So will das Parlament die Möglichkeit von Preisüberprüfungen mit gelockerten Vorgaben gesetzlich verankern. Dies soll die Knappheit bei gewissen tiefpreisigen Heilmitteln lindern. Zudem soll für neue Medikamente bei grossem Bedarf sofort nach der Zulassung die vorläufige Aufnahme in die Liste der kassenpflichtigen Medikamente auf Basis eines provisorischen Preises möglich werden. Dies soll den Zugang zu Innovationen verbessern.

Nicht Bestandteil der Gesetzesrevision ist die von der Pharmaindustrie geforderte generelle Überarbeitung der Preisfestsetzungsregeln. Die zwei Basiskriterien sind der Auslandpreisvergleich und der «Quervergleich» mit ähnlichen Produkten. Laut Interpharma sollten «gleichwertige» Produkte der Massstab für den Quervergleich sein, was oft nicht der Fall sei. Dieses Thema ist ebenfalls Bestandteil laufender Diskussionen auf technischer Ebene. Auch dazu ist eine Verordnungsänderung geplant. Alle diskutierten Verordnungsänderungen hinsichtlich der Medikamente sollen bis Ende Jahr in die Vernehmlassung kommen.

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