Apple verkauft nicht nur Smartphones, sondern betreibt auch einen Streaming-Dienst für Musik. Dieser ist laut der EU-Kommission gegenüber der Konkurrenz bevorzugt behandelt worden. Apple habe damit seine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt.
Das amerikanische Unternehmen Apple ist ein grosses Universum für sich: Es bietet Smartphones und Tablets an, besitzt aber auch einen Shop für Apps und den Musik-Streaming-Dienst Apple Music.
Aus geschäftlicher Sicht liegt es für die Firma nahe, dass die Konsumenten möglichst alle diese Produkte und Dienstleistungen bei ihr beziehen: dass sie also nicht nur ein iPhone erwerben, sondern auch über den hauseigenen Shop den Streaming-Dienst Apple Music abonnieren. So bleiben die Konsumenten im Apple-Universum.
Der Konkurrent Spotify hat sich gewehrt
Die EU-Kommission ist jedoch zum Schluss gekommen, dass Apple im Streaming-Geschäft seine Marktmacht missbraucht habe. Dies sei über ein Jahrzehnt lang geschehen, sagt die für Wettbewerbspolitik zuständige Kommissarin Margrethe Vestager. Sie bestraft das Unternehmen deshalb mit einer Busse von 1,8 Milliarden Euro. Apple habe den Entwicklern von Streaming-Apps etwa verboten, die Konsumenten, welche Apples Betriebssystem iOS nutzen, auf alternative Angebote im Bereich Musik-Streaming aufmerksam zu machen. Die Konsumenten hätten deshalb auch nicht gewusst, wie sie diese Angebote abonnieren könnten.
Damit habe Apple dem Streaming-Markt als Ganzem geschadet, findet die EU-Kommission. Er sei nicht so rasch gewachsen, wie es ohne Behinderungen möglich gewesen wäre, und die Konsumenten hätten für die Streaming-Dienste zu viel bezahlt.
Die Untersuchung der EU-Kommission hatte der Audio-Streaming-Dienst Spotify mit einer Klage im Jahre 2019 angestossen. Das schwedische Unternehmen war der Meinung, dass Apple den eigenen Streaming-Dienst bevorzuge und ihm dadurch schade.
Spotify ist allerdings laut der Ansicht von Musikern mittlerweile selbst ein marktmächtiges Unternehmen. Musiker müssen auf der Plattform präsent sein, wenn sie ein grosses Publikum erreichen wollen. Gleichzeitig hat Spotify das Geschäft stark verändert: Die Beiträge, welche Musiker von der Plattform erhalten, sind verhältnismässig gering, so dass Konzerte als Einnahmequelle für sie wieder an Bedeutung gewonnen haben.
Die hohe Busse soll abschreckend wirken
Die Busse von 1,8 Milliarden Euro ist die dritthöchste, welche die Kommission wegen Ausnützung einer marktbeherrschenden Stellung je ausgesprochen hat. Nur Google musste bisher zwei Mal aus demselben Grund mehr bezahlen. Apple ist von der EU bisher noch nie mit Sanktionen belegt worden.
Die Busse ist aus mehreren Gründen höher ausgefallen, als Beobachter im Vorfeld vermutet hatten. So will die Kommission, dass der Betrag andere Firmen abschreckt, sich ähnlich wie Apple zu verhalten. Zudem hätten die Amerikaner im Verlauf des Verfahrens falsche Angaben gemacht. Rein finanziell ist der Geldbetrag für Apple leicht verkraftbar. Immerhin hat das Unternehmen 2023 einen Reingewinn von 97 Milliarden Dollar erzielt.
Apple will das Urteil trotzdem anfechten, ein jahrelanger Rechtsstreit mit der EU ist damit absehbar. Das Unternehmen sagt, die Kommission habe nicht beweisen können, dass man den Konsumenten geschadet habe. Zudem sei der Markt für Streaming-Dienste hart umkämpft und wandle sich ständig.
Die EU knöpft sich die Tech-Giganten gerade mit neuen Gesetzen vor. Einerseits will die Kommission die Konsumenten vor der angeblichen Marktmacht der Unternehmen schützen. Im Digital Market Act (DMA) ist etwa vorgeschrieben, dass Plattformbetreiber ihre Palette öffnen müssen, einen Konkurrenten wie Spotify also nicht benachteiligen dürfen. Der Fokus der Digital Services Act (DSA) andererseits liegt darauf, Plattformbetreiber davon abzuhalten, Falschinformationen zu verbreiten. Im Rahmen der DSA hat die Kommission im Dezember ein Verfahren gegen das soziale Netzwerk X eröffnet.
Die Apple auferlegte Busse fliesst ins EU-Budget, sobald sie denn eines Tages rechtskräftig wird. Für das Geld gibt es keine Zweckbestimmung. Stattdessen vermindern sich die Beiträge der Mitgliedsländer ans EU-Budget um die Summe.