«Pille danach»: Bundesgericht weist Beschwerde ab
lia. Die «Pille danach» darf auch künftig nur in Apotheken nach einem Fachgespräch mit dem Apotheker abgegeben werden. Das Gericht hat eine entsprechende Beschwerde der Zulassungsinhaberin abgewiesen, wie es in einer Mitteilung vom Mittwoch (13. 11.) heisst. Die Zulassungsinhaberin hatte gefordert, dass ihre beiden Präparate einer anderen Arzneimittelkategorie zugeordnet werden, was eine Abgabe der Mittel auch nach einem Fachgespräch in Drogerien erlaubt hätte. Zuvor hatte bereits das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde abgewiesen.
Das Bundesgericht argumentiert, dass das Gespräch mit einer Medizinalperson, also einem Arzt oder Apotheker, zum Schutz der Anwenderin der «Pille danach» weiterhin notwendig sei. Die Medizinalperson könne abklären, welches Präparat geeignet ist. Zudem könnte sie die Anwenderin über Nebenwirkungen und die richtige Einnahme des Präparats aufklären. Dabei sei Fachwissen über Arzneimittel erforderlich, das Drogisten fehle.
Die «Pille danach» ist ein Notfall-Verhütungsmittel, das rezeptfrei erhältlich ist und bis zu drei Tage nach ungeschütztem Sex wirksam ist. Sie verzögert den Eisprung, so dass keine Schwangerschaft entstehen kann.
Kosten für Pflegeheime und Spitex-Dienste sind 2023 stark gestiegen
ela. Die Kosten der Alters- und Pflegeheime und diejenigen der Spitex-Dienste sind gegenüber dem Vorjahr gestiegen. So nahmen 2023 die Kosten für die Heime um 5 Prozent zu, jene für Hilfe und Pflege zu Hause um 7 Prozent. Zusammengenommen beliefen sie sich auf 15 Milliarden Franken und verzeichneten damit das stärkste Wachstum des vergangenen Jahrzehnts. Das geht aus einem Bericht hervor, den das Bundesamt für Statistik (BfS) am Dienstag (12. 11.) veröffentlicht hat.
Noch nie benötigten die Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen zeitlich so viel Pflege wie 2023. Für jede beherbergte Person wurden durchschnittlich 110 Pflegeminuten pro Tag aufgewendet (ein Plus von 4 Prozent gegenüber 2022). Der gleiche Trend zeigt sich bei den Spitex-Diensten: 2023 nahm jeder Klient durchschnittlich 56 Pflegestunden in Anspruch (ein Plus von 6,3 Prozent gegenüber 2022).
SBB und Trenitalia planen neue Verbindungen
etz. Am Freitag (8. 11.) haben die SBB und die italienische Bahngesellschaft Trenitalia in Mailand eine Vereinbarung für eine weitere Zusammenarbeit unterschrieben. Die beiden Bahngesellschaften arbeiten seit 2009 zusammen und haben in diese Kooperation laut einer Mitteilung nun erneuert.
Mit dem neuen Abkommen wollen die SBB und Trenitalia weitere Verbindungen zwischen der Schweiz und Italien schaffen. Aktuell verkehren zwischen den beiden Ländern täglich 40 Züge.
Konkret werden die beiden Unternehmen ab 2026 eine zusätzliche Verbindung von Zürich nach Mailand und Venedig betreiben. Zusätzlich sind Direktzüge von Zürich nach Florenz und Livorno geplant. Für diese neuen Angebote haben die SBB im Februar 2024 vier neue Giruno-Züge bestellt, welche die bestehende Flotte ergänzen sollen. 29 Kompositionen des Typs Giruna sind bereits in Betrieb. 7 weitere wurden 2022 bestellt.
Armee registriert 11 000 vorzeitige Abgänge pro Jahr
lip. Die Schweizer Armee hat für den Ernstfall genug Soldatinnen und Soldaten. Per Stichtag am 1. März 2024 wurden 146 974 Armeeangehörige gezählt – das sind knapp 7000 mehr als die in der Armeeorganisation festgehaltene Obergrenze. Doch die Zahl ist rückläufig, gegenüber 2023 nahm der Effektivbestand um 204 Personen ab. Bis ins Jahr 2030 werde dieser unter den Wert von 140 000 Personen sinken, teilte die Armee am Freitag (8. 11.) ist. Ende des Jahrzehnts werden als Folge der Militärreform «Weiterentwicklung der Armee» (WEA) gleich zwei Jahrgänge aus der Militärdienstpflicht entlassen.
Die Armee verliere aktuell über 11 000 Angehörige pro Jahr. Besonders die steigende Attraktivität des Zivildienstes macht dem Militär zu schaffen. Während die Abgänge aus medizinischen Gründen stabil bleiben, machen jene in den Zivildienst über 60 Prozent aus.
Auch die Zahl der Personen in den Wiederholungskursen ist rückläufig, was laut Mitteilung das Training erschwert. «Mittelfristig sinkt dadurch die Einsatzbereitschaft», warnt die Armee. Um dem Trend entgegenzuwirken, wurden bereits Massnahmen ergriffen. Zudem prüft das zuständige Departement von Bundesrätin Viola Amherd zwei alternative Dienstpflichtmodelle, unter anderem eine Zusammenlegung von Zivildienst und Zivilschutz.
Cybervorfälle nehmen in der Schweiz deutlich zu
ela. Die Cyberbedrohungen in der Schweiz nehmen deutlich zu: Durchschnittlich ging beim Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) bis Ende Oktober 2024 alle 8,5 Minuten eine Meldung zu einem Cybervorfall ein. Mit 34 789 gemeldeten Cybervorfällen in der ersten Jahreshälfte 2024 verzeichnet das BACS nahezu eine Verdoppelung gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Rund 90 Prozent der Meldungen stammen von Privatpersonen, die übrigen 10 Prozent von Unternehmen.
Der Anstieg ist insbesondere auf die massive Zunahme von Betrugsversuchen zurückzuführen, die mit 23 104 Meldungen zwei Drittel aller Meldungen ausmachen. Besonders im Fokus steht Telefonbetrug, der in einem gesonderten Bericht erläutert wird.
Dabei sticht vor allem das Phänomen der gefälschten Behördenanrufe hervor: In 13 730 Fällen gaben sich Betrüger als Behördenmitarbeiter aus und versuchten, ihre Opfer zur Installation von Fernzugriffs-Software zu bewegen.
Auch im Bereich Phishing verzeichnet das BACS einen deutlichen Anstieg. Mit 6643 Meldungen in der ersten Jahreshälfte liegt die Zahl um etwa 2800 Fälle höher als im Vorjahreszeitraum. Die Betrüger setzen dabei vorwiegend auf gefälschte Paketbenachrichtigungen und angebliche Rückerstattungen im Namen bekannter Unternehmen wie beispielsweise der SBB oder verschiedener Steuerverwaltungen.
Bundesrat setzt Verhüllungsverbot in Kraft
wek. Ab dem 1. Januar 2025 ist es in der Schweiz verboten, das Gesicht an öffentlich zugänglichen Orten zu verhüllen. Der Bundesrat das entsprechende Gesichtsverhüllungsverbot in Kraft gesetzt, wie er am Mittwoch mitteilte. Ein Verstoss wird künftig mit einer Busse von maximal 1000 Franken geahndet.
Die entsprechende Initiative «Ja zum Verhüllungsverbot» haben Volk und Stände im März 2021 angenommen. Der neue Verfassungsartikel wird im Bundesgesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts (BVVG) festgesetzt. Das Verbot gilt nicht in Flugzeugen sowie in diplomatischen und konsularischen Räumlichkeiten. Auch in Gotteshäusern dürfe das Gesicht verhüllt werden, teilte der Bundesrat mit. Ausserdem bleibe die Verhüllung des Gesichts aus Gründen der Gesundheit, der Sicherheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums erlaubt. Auch künstlerische und unterhaltende Darbietungen sowie Werbezwecke seien davon ausgenommen.
Auch für Demos gibt es Ausnahmen. Damit werde den verfassungsmässig garantierten Grundrechten der Meinungs- und Versammlungsfreiheit Rechnung getragen, schreibt der Bundesrat: «Wenn Gesichtsverhüllungen im öffentlichen Raum zur Ausübung dieser Grundrechte für den eigenen Schutz notwendig sind, sollen sie zulässig sein – sofern sie die zuständige Behörde zuvor bewilligt hat und die öffentliche Ordnung und Sicherheit nicht beeinträchtigt wird.»
Wer gegen das Verbot verstösst, kann mit einer Busse von maximal 1000 Franken bestraft werden. Wenn die Ordnungsbusse gleich vor Ort bezahlt wird, kostet sie 100 Franken.