Ein 70-Jähriger wollte seinen Enkeln zeigen, wie man Hühner umbringt. Das ist ihm nicht wirklich gelungen.
Im Sommer 2024 hatte die Kadaversammelstelle einer Gemeinde im Knonauer Amt zweimal eine Überraschung für die Werkhofangestellten parat: Am 25. Juni und 16. Juli fanden sie jeweils ein lebendes Huhn im Kadaverkübel. Die Vögel hatten zuvor jeweils mehrere Stunden bei vier Grad Celsius im Kühlraum überlebt. Sie wurden befreit. Dadurch waren die Tiere «massiv in ihrem Wohlbefinden eingeschränkt und litten erheblich», wie aus einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Limmattal-Albis hervorgeht.
Es stellte sich heraus, dass ein Landwirt die Hühner jeweils am Vortag auf seinem Hof hatte töten wollen, während ihm seine Enkelkinder zuschauten. Dazu hielt er die Vögel jeweils an den Füssen fest und schlug ihnen mit einem Holzknebel zwei- bis dreimal auf das Genick. Sie verloren das Bewusstsein.
Gemäss dem Strafbefehl unterliess der Landwirt «aus Rücksicht auf seine zuschauenden Enkelkinder» und «um eine Sauerei zu verhindern» weiterführende Tötungshandlungen. Obwohl er dazu verpflichtet gewesen wäre. Er sei zweimal fälschlicherweise davon ausgegangen, dass die Genickschläge die Hühner bereits getötet hätten. Im Anschluss an die nicht fachgemäss ausgeführten, vermeintlichen Tötungen entsorgte er die Vögel in der Kadaversammelstelle. Dort erwachten sie in der Nacht aus ihrer Bewusstlosigkeit.
Im Strafbefehl steht, dass der Beschuldigte nach der Betäubung ein weiteres Tötungsverfahren hätte durchführen müssen; namentlich eine «Dekapitation». Er hätte also mit Gewalt den Kopf vom Rumpf abtrennen müssen. Alternativ wäre auch eine manuelle oder mechanische «zervikale Dislokation» möglich gewesen, also ein Genickbruch durch Verschiebung von Schädel und Halswirbelsäule.
Der 70-jährige Schweizer ist wegen mehrfacher fahrlässiger Tierquälerei mit einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 50 Franken (1500 Franken) bei einer Probezeit von 2 Jahren und 300 Franken Busse bestraft worden. Zudem muss er 800 Franken Gebühren bezahlen.
Zwei weitere Fälle von Tierquälerei
Wenn Tierhalter mit ihren Hunden oder Katzen überfordert scheinen, pflegt man in manchen Kreisen despektierlich zu sagen, sie sollten es vielleicht mit einem Goldhamster versuchen. Dass auch dies nicht immer die Lösung sein kann, zeigt der Fall eines 31-jährigen IV-Rentners im Zürcher Oberland: Im September 2024 wies sein Goldhamster einen massiven sogenannten «Dekubitus» auf, also ein Druckgeschwür am gesamten Körper, sowie eitrige Veränderungen an Bauch und Unterkiefer.
Trotzdem unterliess es der Mann mindestens eine Woche lang, seinen Hamster tierärztlich untersuchen, medizinisch behandeln oder einschläfern zu lassen. Laut einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft See-Oberland war der IV-Rentner «in der irrigen Annahme», dass die sichtbaren Veränderungen am Hamster altersbedingt normal seien, dass der Hamster bald sterben werde und man nichts mehr tun könne.
Deshalb habe er sich zu wenig um den zunehmend schlechteren Zustand des Hamsters gekümmert und ihm grosses Leiden verursacht. Der 31-Jährige wurde wegen fahrlässiger Tierquälerei zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Franken (900 Franken) verurteilt. Inklusive 800 Franken Gebühren ergibt sich ein Betrag von 1700 Franken. Über das weitere Schicksal des Hamsters ist nichts bekannt.
Bequemlichkeit auf einem Vitaparcours
Der Fall einer 51-jährigen Hundehalterin in Zürich entbehrt nicht einer gewissen Ironie: Ausgerechnet als sie auf einem Vitaparcours ihre Fitness und Beweglichkeit trainieren wollte, wurde der Frau ihre Bequemlichkeit zum Verhängnis. Als sie eine Übung machen wollte, legte sie im Mai 2024 die Leine ihres Hundes zu Boden, statt sie an einen Baum zu binden. Vom 1. April bis 31. Juli ist es im Wald und am Waldrand Pflicht, dass Hunde angeleint sind.
Der Hund jagte in der Folge einer Rehmutter nach, bemerkte dann ein Rehkitz und schnappte dieses in den Hals. Gemäss einem Strafbefehl der Staatsanwalt Zürich-Limmat musste das Kitz aufgrund von inneren Verletzungen durch einen Wildhüter von seinem Leiden erlöst werden.
Die Frau wurde wegen fahrlässiger Tierquälerei und Übertretung des kantonalen Hundegesetzes mit einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à je 190 Franken (3800 Franken) bestraft, bei einer Probezeit von 2 Jahren. Bezahlen muss sie eine Busse von 300 Franken und 800 Franken Gebühren.