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Startseite » Strafgebühr für Bagatellfälle auf dem Spitalnotfall: Zürich wartet nur noch auf das Signal aus Bern
Zürich

Strafgebühr für Bagatellfälle auf dem Spitalnotfall: Zürich wartet nur noch auf das Signal aus Bern

MitarbeiterVon MitarbeiterJuni 17, 2024
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Der Kantonsrat verzichtet auf eine eigene Regel, weil der Bund vorwärtsmacht – auch wegen der Zürcher Gesundheitsdirektorin.

Wer nur das Resultat betrachtet, könnte meinen, der Zürcher Kantonsrat habe an diesem Montag die Idee einer Strafgebühr für unnötige Besuche auf dem Spitalnotfall beerdigt. Er hat einen entsprechenden Vorstoss einstimmig abgelehnt. Auch die Regierung hatte diesen wiederholt als nicht umsetzbar kritisiert.

Tatsächlich ist die Idee alles andere als tot. Sie geniesst nach wie vor Sympathie, vor allem auf der rechten Ratsseite. Und vor allem ist die SVP-Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli ausdrücklich gewillt, die Strafgebühr so bald wie möglich in die Tat umzusetzen. Die Weichen werden jedoch nicht Zürich, sondern in Bern gestellt.

Das Ganze hat eine lange Vorgeschichte: Die Notfallstationen der Spitäler geraten seit Jahren zunehmend unter Druck – ohne wirkliche Not. Immer mehr Patienten fahren direkt ins Spital, statt zuerst einen Hausarzt aufzusuchen. Auch wegen Bagatellen.

Der Erstunterzeichner des Zürcher Vorstosses, der ehemalige GLP-Kantonsrat Lukas Häuptli, verwies auf eine Studie, wonach ganze 70 Prozent der Patienten die Schwere und Dringlichkeit ihres Problems falsch einschätzten.

Dies erklärt, weshalb die Besuche im Notfallzentrum des Zürcher Stadtspitals, dem grössten des Kantons, von knapp 70 000 im Jahr 2013 auf jüngst über 84 000 gestiegen sind. Das ist ein Plus von 20 Prozent, während die Stadtbevölkerung im gleichen Zeitraum nur um 13 Prozent gewachsen ist.

Die vielen Notfallbesuche kosten Geld. Der Krankenkassenverband Santésuisse hat 2015 erhoben, dass eine ambulante Behandlung im Spital durchschnittlich mit fast 430 Franken zu Buche schlägt. Das ist mehr als doppelt so viel wie ein Besuch beim Hausarzt.

Kantonale Regelung würde Bundesrecht verletzen

Auch die Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli erkennt darin ein Problem und glaubt, dass eine Gebühr das Verhalten ändern könnte. Sie bekämpfte den Vorstoss im Kantonsrat jedoch aus formalen Gründen: Eine Regelung auf kantonaler Ebene würde Bundesrecht verletzen, denn die Spitäler dürfen für Leistungen in der Grundversorgung nicht mehr verlangen, als im Tarifvertrag Tarmed festgelegt ist.

Rickli sagte deshalb immer wieder, sie könne eine Notfallgebühr nur dann einführen, wenn die übergeordneten Gesetze geändert würden. An dieser Einschätzung änderte sich auch dadurch nichts, dass Lukas Häuptli seinen Vorstoss nachträglich zu entschärfen versuchte.

Ursprünglich hatte er eine Gebühr von bis zu 50 Franken für alle Notfallbesucher angeregt. Nun sagte er, dass diese nur noch für jene Patienten fällig werden solle, die nicht vom Arzt oder von der kantonalen Notfallnummer des Aerztefons überwiesen worden seien.

Der Kantonsrat hatte Häuptlis Vorstoss im Jahr 2019 trotz allen offenen Fragen angenommen, mit Stimmen von SVP, FDP, GLP und Mitte. Die Regierung weigerte sich jedoch, den Auftrag umzusetzen. Es könne ihr nicht zugemutet werden, einen bundesrechtswidrigen Gesetzestext auszuarbeiten.

Dieses Argument überzeugte im Kantonsrat schliesslich auch jene, die eigentlich für die Gebühr sind. Deshalb stimmten sie an diesem Montag Nein – genau wie ihre politischen Gegner auf der politischen Linken. Sie hätten jedoch kaum so gehandelt, wenn sich in der Zwischenzeit im Bundesparlament nicht Entscheidendes getan hätte.

Dort ist eine parlamentarische Initiative hängig, die das gleiche Ziel verfolgt. Eine Mehrheit der vorberatenden Kommission hatte zwar 2022 noch empfohlen, das Anliegen zu verwerfen. Doch zwei Zürcher Nationalräte wehrten sich dagegen.

Martin Bäumle (GLP) wies darauf hin, dass Gesundheitsdirektorin Rickli sich ausdrücklich ein Ja zur Initiative wünsche, damit sie ihre Notfallstationen entlasten könne. Sein Parteikollege Jörg Mäder ergänzte als Verwaltungsrat des Spitals Bülach, dass die Zahl der Notfalleintritte weiter stark zunehme. Dies sei unbestritten ein Kostentreiber im Gesundheitswesen.

Die Initiative wurde schliesslich doch nicht verworfen. Die zuständige Kommission hat nun einen Vorschlag entwickelt, wie sie sich umsetzen liesse. Der Selbstbehalt von Patienten soll demnach bei jedem Notfallbesuch ohne ärztliche Überweisung um 50 Franken erhöht werden. Der Vorschlag geht noch dieses Jahr in die Vernehmlassung, und Rickli wird sich voraussichtlich wohlwollend dazu äussern.

Deshalb kam es an diesem Montag im Kantonsrat zur ungewöhnlichen Situation, dass lange über einen Vorstoss debattiert wurde, dem gar niemand zustimmen wollte. Die einen, weil sie es nicht mehr für nötig halten, die anderen, weil sie grundsätzlich dagegen sind.

«Keiner ruft an»

Alle wollten mit Blick auf das, was kommt, klarmachen, wie unterschiedlich sie die Notfallgebühr beurteilen. Dabei zeigte sich, dass sich eine ablehnende Haltung inzwischen nicht mehr nur auf die Linke beschränkt.

Ronald Alder (GLP, Ottenbach), stellvertretender Leiter der Verbands Zürcher Krankenhäuser, warnte vor einem «Bürokratiemonster». Die Spitäler hätten schon einiges getan für eine bessere Triage der Patienten, eine zusätzliche Regulierung sei fehl am Platz.

Josef Widler (Mitte, Zürich), ehemals Präsident der Zürcher Ärztegesellschaft, bezeichnete die Gebühr als «untaugliche Symptombehandlung». Er verwies auf den Widerspruch, dass die Spitäler selbst Werbung für ihre Notfallstationen machten. Gleichzeitig werde der Hinweis auf das Aerztefon auf vielen Webseiten weit unten versteckt. Dadurch sei diese günstige Alternative kaum bekannt. Widler, der kürzlich selbst für diese Rufnummer Notfalldienst leistete, kennt die Folgen: «Keiner ruft an.»

Linke Kantonsrätinnen wie Renata Grünenfelder (SP, Zürich), die selbst auf der Notfallstation des Universitätsspitals arbeitet, zählten andere Möglichkeiten auf, um die Spitäler zu entlasten. Die Spitäler sollten ihrer Ansicht nach gar keine Walk-in-Patienten mehr aufnehmen, sondern ganz auf mittlere und schwere Fälle ausgerichtet werden, die von Hausärzten oder Permanencen zugewiesen würden. Zugleich müsse man das Angebot an Apotheken und Notfallpraxen ausbauen, die leichte Fälle behandelten.

Auf der Linken befürchtet man, dass eine Notfallgebühr falsche Anreize setzt: Jene mit Geld kommen weiterhin auch mit Bagatellen, jene ohne, die schon jetzt auf dringende Behandlungen verzichten, bleiben erst recht weg. Mit der Folge, dass sie sich Gesundheitsprobleme einhandeln, die danach deutlich höhere Kosten verursachen.

Seitens der SVP räumte Bernhard im Oberdorf (Zürich) ein, dass die Gebühr deshalb eine zweischneidige Angelegenheit sei. Lorenz Habicher (Zürich) vertraut auf die Gesetzgeber in Bern: «Es muss möglich sein, diese sozialverträglich umzusetzen.»

In einem waren sich rechts wie links viele einig: Um die Spitäler zu entlasten, braucht es dringend wieder mehr Hausärztinnen und Hausärzte. Zurzeit geht der Trend aber in die andere Richtung. Dass man dabei rund um die Uhr auf Abruf sein muss, aber viel weniger verdient als ein Spezialist, hilft sicher nicht.

FDP-Kantonsrat und Hirslanden-Chefarzt Reto Agosti (Küsnacht) verortet die Fehler im Tarifvertrag Tarmed. Es sei eine Zumutung für einen Arzt, für 20 bis 50 Franken nachts einen Notfall zu behandeln. Josef Widler appellierte darum an die Gesundheitsdirektorin Rickli. Sie solle in Bern Druck machen, damit der neue Ärztetarif, der längst auf dem Tisch liege, endlich eingeführt werde.

Schliesslich überwies der Kantonsrat in seltener Einigkeit auch noch einen Vorstoss von Linda Camenisch (FDP, Wallisellen): Die Kantonsregierung soll zeigen, mit welchen Massnahmen sie den Hausarztberuf wieder attraktiver machen kann. Und zwar sofort, wie Camenisch betonte.

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