Das höchste europäische Gericht urteilt, dass einige Transfervorschriften der FIFA gegen «Unionsrecht verstossen». Das könnte weitreichende Folgen für den Transfermarkt haben.
(dpa) Die Fifa hat im Streit um Transferregeln für Fussballspieler vor dem höchsten europäischen Gericht eine Niederlage erlitten. Bestimmte Vorschriften verstossen gegen EU-Recht, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied.
Die vom EU-Recht gewährte Freizügigkeit der Spieler und der Wettbewerb zwischen den Vereinen werden laut Urteil durch die Regeln, mit denen sich der EuGH befasste, eingeschränkt. «Die fraglichen Regeln sind geeignet, die Freizügigkeit von Profifussballern zu behindern, die ihre Tätigkeit ausbauen wollen, indem sie für einen neuen Verein arbeiten», schreibt der EuGH in Luxemburg in seinem Urteil.
Ehemaliger Profi Lassana Diarra verklagte Fifa auf Schadenersatz und Verdienstausfall
Grundlage für das Urteil des EuGH ist eine Klage des früheren französischen Fussballprofis Lassana Diarra. Er hatte bestimmte Transferregeln der Fifa beklagt. Diarra wurde 2013 vom russischen Verein Lokomotive Moskau verpflichtet. Nach nur einem Jahr kam es zum Bruch. Der Klub löste den Vertrag auf und verlangte eine Entschädigung. Der ehemalige Nationalspieler wiederum verklagte den Verein auf ausstehende Gehälter. Er machte geltend, dass sich die Suche nach einem neuen Verein schwierig gestalte.
Denn nach den Fifa-Regeln würde jeder neue Verein bei einer grundlosen Auflösung eines Vertrags mit ihm für die Zahlung einer Entschädigung an Lokomotive Moskau haften. Deswegen sei ein Vertrag mit dem belgischen Klub Sporting du Pays de Charleroi nicht zustande gekommen. Diarra verklagte daraufhin die Fifa und den belgischen Fussballverband auf Schadenersatz und Verdienstausfall in Höhe von sechs Millionen Euro. Das belgische Gericht legte den Fall dem EuGH vor.
Die Richter entschieden nun, dass die Regeln der Fifa über das Ziel hinausschiessen. Diese belasteten die Sportler und die Vereine «mit erheblichen rechtlichen, unvorhersehbaren und potenziell sehr grossen finanziellen sowie ausgeprägten sportlichen Risiken», hiess es in einer Pressemitteilung des Gerichts. Manche Regeln könnten zwar dadurch gerechtfertigt werden, dass dadurch ein gewisser Grad an Beständigkeit in den Mannschaften gewährleistet werde. Hier scheinen die Regeln jedoch darüber hinauszugehen, so die Richter.
Das belgische Gericht muss nun über den konkreten Fall entscheiden und dabei die Vorgaben des EuGH umsetzen. Wie es dann weitergeht, hängt davon ab, wie die Verbände das Urteil umsetzen.