Zehn Jahre lang war es nicht möglich, bei der Heirat die Familiennamen zu kombinieren. Jetzt hat der Nationalrat beschlossen, das zu ändern. Allerdings nicht für Kinder.
Derzeit muss man sich bei der Heirat entscheiden: Entweder man behält seinen Namen, oder man wählt denjenigen des Ehepartners. Doppelnamen sind nur im Alltag möglich. Das soll sich nun ändern, wenn es nach dem Nationalrat geht. Am Donnerstagvormittag hat er beschlossen, den Doppelnamen wieder zu erlauben – auch für eingetragene Partner. Damit will er den Entscheid von 2011 rückgängig machen. Damals wurde beschlossen, die Doppelnamen abzuschaffen. Mitte-Fraktions-Präsident Philipp Bregy sagte: «Die Abschaffung des Doppelnamens war ein Fehler.»
Damit war er nicht alleine: Politiker von links bis rechts unterstützten die Namensrechtsrevision, die SVP-Nationalrat Luzi Stamm 2017 angestossen hatte. Denn ein grosser Teil der Bevölkerung wünsche sich den Doppelnamen zurück, heisst es von den Zivilstandsämtern. Viele Menschen möchten nach der Eheschliessung den gleichen Namen tragen – als Zeichen der Verbundenheit. Weil der Doppelnamen aber nicht mehr zulässig ist, entschieden sich gemäss aktuellen Zahlen 70 Prozent der Frauen, die einen Mann heirateten, trotz Wahlfreiheit dafür, den Familiennamen von ihrem Mann zu übernehmen.
Eine muntere Debatte
Die Stimmung im Nationalrat war ausgesprochen heiter. So sorgte Mauro Tuena für Lacher. Der SVP-Politiker votierte dafür, das gegenwärtige Namensrecht beizubehalten, da er fürchtet, mit der Revision in der Bevölkerung «grosse Verwirrung» zu stiften. Tuena wollte die Komplexität des Doppelnamens demonstrieren und sah sich suchend im Saal um: Er nehme jetzt keinen Namen einer anwesenden Person hier im Rat – dann hielt er inne und schaute zur Freisinnigen Daniela Schneeberger: «Frau Schneeberger hat gewinkt, ich darf ihren Namen nehmen.»
Würden die beiden Nationalräte heiraten, dürften beide künftig frei wählen, wie sie mit Nachnamen heissen wollen. Herr Tuena könnte seinen Namen behalten oder Herr Schneeberger heissen. Weiter würden ihm folgende Familiennamen zur Verfügung stehen: Tuena-Schneeberger, Tuena Schneeberger (ohne Bindestrich), Schneeberger-Tuena und Schneeberger Tuena (ohne Bindestrich).
Gleiches gilt in diesem Szenario für Frau Schneeberger. Sie müsste nicht zwingend die gleiche Kombination verwenden wie ihr Ehemann. Sie könnte beispielsweise Schneeberger-Tuena heissen und er Tuena-Schneeberger.
Jean-Luc Addor (SVP) sagte, er bekomme «Kopfweh» von den vielen Möglichkeiten. Er schlug vor, wieder zurück zum Namensrecht vor 2013 zu gelangen. Damals waren Doppelnamen erlaubt, aber nur für die Frau. Sein Antrag fand allerdings nur innerhalb seiner Fraktion breite Unterstützung. Florence Brenzikofer kritisierte: «Herr Addor würde uns mit seinem Antrag ins letzte Jahrtausend zurückwerfen.»
Keine Doppelnamen für Kinder
Die Grüne Brenzikofer war ihrerseits ebenfalls unzufrieden mit der Vorlage: Sie wollte den Doppelnamen auch für Kinder möglich machen. Damit brachte sie noch einmal einen Vorschlag aufs Tapet, der schon in der vergangenen Frühlingssession keine Mehrheit gefunden hatte. Auch jetzt scheiterte sie mit ihrem Antrag. Einzig Rot-Grün stand geschlossen hinter ihrem Anliegen.
Bundesrat Beat Jans (SP) empfahl, sämtliche Anträge von links bis rechts abzulehnen. Dies, obwohl der Bundesrat sich ursprünglich für die Doppelnamen für Kinder ausgesprochen hatte, weil er ein Bedürfnis in der Bevölkerung gespürt habe. Eine Chance sah er ursprünglich vor allem für unverheiratete Ehepaare: Diese hätten mit dem Doppelnamen für Kinder eine Verbindung im Namen zum Kind schaffen können.
Doch mittlerweile ist der Bundesrat von dieser Variante abgekommen. Er möchte die Vorlage endlich abschliessen – das Parlament beschäftigt sich nun schon seit sieben Jahren mit der Revision. Dies notabene, nachdem 2013 die letzte grosse Reform des Namensrechts abgeschlossen worden war. Entsprechend zufrieden zeigte sich am Schluss auch Beat Flach von den Grünliberalen: «Wir schaffen Gleichberechtigung zwischen Partnerinnen und Partnern, die heiraten.»
Die Sache mit dem Bindestrich
Als Nächstes kommt die Vorlage in den Ständerat. Der Mitte-Fraktions-Chef Bregy gab der kleinen Kammer gleich eine Bitte mit. Die Kantonsvertreter sollten prüfen, ob man bei Doppelnamen nicht den Bindestrich obligatorisch machen sollte. «Der Bindestrich ist ein verbindendes Element», sagte er.
SVP-Nationalrat Tuena dagegen sähe es lieber, wenn nur Doppelnamen ohne Bindestrich erlaubt würden. Min Li Marti (SP) sprach sich im Namen der Rechtskommission für beide Möglichkeiten aus, also die Verwendung von Doppelnamen mit und ohne Bindestrich zu erlauben. Schliesslich werde heutzutage beides praktiziert, sogar im Nationalrat: So sitzt im Rat die SVP-Politikerin Nina Fehr Düsel, die sich ohne Bindestrich schreibt. Dagegen schreibt sich FDP-Politikerin Susanne Vincenz-Stauffacher mit Bindestrich.
Jacqueline Badran (SP) konnte sich daraufhin die Frage nicht verkneifen, was denn die «semantische Bedeutung» des Bindestrichs sei. Ihre Parteikollegin Marti blieb eine Antwort im Namen der Kommission schuldig. Sie sagte: «Wir haben den Bindestrich nicht linguistisch diskutiert.» Der Ständerat könnte dies nun nachholen.