Im verschütteten Munitionslager befinden sich laut dem VBS grosse Mengen an Schadstoffen. Das hat Auswirkungen für die von der Räumung betroffenen Einwohner.
wek. Die von der Umsiedlung betroffenen Bewohner von Mitholz können ein Jahr länger als geplant in ihrer Gemeinde bleiben. Wie das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) am Donnerstag mitteilte, müssen die rund fünfzig Mitholzer, deren Zuhause sich in einer der Gefahrenzone befindet, ihre Liegenschaften erst per Ende 2026 räumen. Somit haben die Betroffenen zwölf Monate mehr Zeit, um ihre geplante Ersatzliegenschaften zu beziehen. Ursprünglich war geplant, dass sie ihre Wohnhäuser ab 2025 verlassen müssen.
Grund für den Aufschub sind laut dem VBS umfangreiche Schadstoffuntersuchungen, die die Vormassnahmen für die Räumung des ehemaligen Munitionslager verzögern. Schätzungsweise 3500 Bruttotonnen Munition mit mehreren hundert Tonnen Sprengstoff befinden sich unter dem Schuttkegel des 1947 explodierten unterirdischen Munitionsdepot. Das stellt den Bund vor grosse Herausforderungen.
Die Munition enthält schädliche Schwermetalle wie Quecksilber, Blei und Antimon. Diese Belastungen dürften während der Räumarbeiten nicht in die Umwelt gelangen, schreibt das VBS in einer Mitteilung.
Deshalb müssten vorab der Boden, der Untergrund, das Grundwasser sowie die Bäche auf deren Belastungen untersucht werden. Wie das VBS weiter schreibt, finden dazu bis ins Jahr 2026 umfangreiche technische Untersuchungen innerhalb und ausserhalb des Munitionslagers statt. Zusätzlich werde die Überwachung des Grundwassers durch ein umfassendes Monitoring sichergestellt.
Grosse Menge an Schadstoffen im verschütteten Stollen
Für die Räumarbeiten sei es wichtig, die Schadstoffsituation im gesamten Projektperimeter zu kennen. Dazu würden im Baustellenbereich unter anderem Sondierbohrungen und manuelle Bodenprobe durchgeführt. Begleitet werden die Arbeiten laut VBS durch das Kommando Kampfmittelbeseitigung (Kamir). Die bisherigen Untersuchungen würden bestätigen, dass im verschütteten Stollen eine grosse Menge an Schadstoffen in hohen Konzentrationen liegen würden.
Laut den gesetzlichen Vorgaben darf in Sanierungsprojekten nur unverschmutztes oder höchstens schwach verschmutztes Material für die Wiederauffüllung verwendet werden. Im gesamten Aushub- und Abbaumaterial des Baustellenbereichs müssten deshalb die Munitionsrückstände aussortiert und das schadstoffbelastete Material in einer geeigneten Anlage aufbereitet werden. Zudem müssten Massnahmen getroffen werden, damit die Schadstoffe nicht durch Naturereignisse wie Hochwasser und Murgänge verfrachtet werden können. Die Kosten für die rechtskonforme Behandlung und Entsorgung des verschmutzten Materials seien in den Krediten eingerechnet, schreibt das VBS.
Bei der Explosion des Munitionslagers der Schweizer Armee starben 1947 neun Personen. Das VBS will das Lager ab 2031 räumen. Hierzu muss ein Teil der Einwohner das Dorf für zehn Jahre verlassen. Später soll das Gebiet wiederhergestellt werden. Bis 2041 sollen die Arbeiten abgeschlossen sein, fast hundert Jahre nach dem Unglück.