Das Schicksal von Wikileaks-Gründer Julian Assange hängt weiterhin in der Schwebe. Der High Court in London verlangt von den USA vor einer Auslieferung Zusicherungen, dass Assanges Recht auf Meinungsäusserung gewahrt bleibt und dass ihm nicht die Todesstrafe blüht.
Die juristische Saga um Wikileaks-Gründer Julian Assange ist um ein weiteres Kapitel länger geworden. Der High Court in London hat am Dienstag entschieden, dass Assange nicht unmittelbar in die USA ausgeliefert werden darf. In den USA drohen Assange ein Prozess und eine womöglich langjährige Haftstrafe. Ihm wird vorgeworfen, mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von amerikanischen Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen und auf der Plattform Wikileaks veröffentlicht zu haben.
Das britische Aussenministerium hat beschlossen, den seit 2019 in London inhaftierten Assange in die USA auszuliefern, doch will Assange gegen diesen Entscheid Rekurs einlegen. Die zuständigen Richter am High Court befanden nun, dass Assange in drei von neun Punkten tatsächlich legitime Gründe für einen weiteren Rekurs haben könnte. Anstatt Assanges Rekursbegehren stattzugeben, fordern die Richter das britische Aussenministerium und die USA aber auf, innert drei Wochen zusätzliche Zusicherungen abzugeben.
So sollen die amerikanischen Behörden garantieren, dass Assange in den USA das verfassungsmässige Recht auf freie Meinungsäusserung geniessen wird und dass er als australischer Staatsbürger diesbezüglich keine Einschränkungen erdulden muss. Darüber hinaus fordert der High Court Garantien, dass Assange in den USA nicht mit der Todesstrafe bedroht ist.
Für den 20. Mai hat der High Court eine weitere Anhörung angesetzt. Dann soll entschieden werden, ob die Zusicherungen genügen und eine Auslieferung in die Wege geleitet werden kann. Andernfalls erhielte Assange tatsächlich das Recht auf Berufung – womit das Auslieferungsverfahren noch einmal eine weitere Schlaufe mit ungewissem Ausgang nehmen würde.
Mehr folgt.