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Wirtschaft

Vergoldete Abgänge: Der Bundesrat belohnt abtretende Spitzenbeamte sogar nach Fehlleistungen

MitarbeiterVon MitarbeiterMai 11, 2025
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Neue Zahlen zeigen, dass beim Bund Topkader in vielen Fällen eine Abgangsentschädigung erhalten, unabhängig vom Austrittsgrund. Einer bekam eine Abfindung von 287 570 Franken – und direkt im Anschluss Beratermandate.

Bern, im Dezember 2022: Es sind die letzten Tage der SP-Bundesrätin Simonetta Sommaruga im Bundeshaus. Kurz vor Heiligabend empfängt die Umwelt- und Energieministerin ihren Nachfolger Albert Rösti zur symbolischen Schlüsselübergabe. Sie schenkt dem SVP-Politiker – von Kritikern «Atom-Rösti» genannt – ein Solarmodul. «Ich wünsche dir von Herzen ganz viel Energie», sagt sie ihm. Rösti lächelt für die Kameras und revanchiert sich bei Sommaruga mit einem Blumengesteck.

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Teuer wurde der Chefwechsel im Uvek aber nicht wegen der symbolischen Geschenke, sondern wegen des personellen Kahlschlags, der darauf folgte: Albert Rösti liess nach seinem Antritt mehrere Topkader seiner Vorgängerin gehen. Diese erhielten grosszügige Abgangsentschädigungen. Generalsekretär Matthias Ramsauer bekam 363 037 Franken, Sommarugas persönliche Mitarbeiterin Catherine Bellini 221 797 Franken.

Die «NZZ am Sonntag» hat gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) erstmals Einblick in die Abgangsentschädigungen der Topkader des Bundes erhalten. Das Ergebnis: Der Bund bewilligte von 2021 bis 2023 14 Spitzenbeamten einen goldenen Fallschirm, zwischen 49 173 und 363 037 Franken pro Person. Recherchen zeigen zudem: Ein Teil der Zahlungen erfolgte unter fragwürdigen Umständen.

Das Gesetz erlaubt Abgangsentschädigungen, wenn Spitzenbeamte beispielsweise nach dem Antritt eines neuen Bundesrates ihren Job verlieren – und dieser wie im Fall Rösti Schlüsselstellen mit eigenen Leuten besetzt. Die Entschädigung soll den unfreiwilligen Abgang abfedern.

Artikel 19 des Bundespersonalgesetzes lässt Abfindungen von bis zu einem Jahressalär zu. Die Regelung gilt bei Entlassungen nur, wenn der Bund einem Beamten kündigt – und dieser seine Entlassung nicht selbst verschuldet hat, wie Roger Rudolph, Professor für Arbeits- und Privatrecht an der Universität Zürich, betont. Oder wenn das Arbeitsverhältnis «im Einvernehmen und ohne Verschulden des Arbeitnehmers» aufgelöst wird.

Die sieben Bundesräte legten das Gesetz zwischen 2021 und 2023 jedoch grosszügig zugunsten ihrer Topkader aus, wie die nun enthüllten Daten zeigen. In der Praxis scheint der Bundesrat den Spitzenbeamten in vielen Fällen grundsätzlich eine Abgangsentschädigung zu bewilligen – unabhängig davon, unter welchen Umständen diese den Bund verlassen.

Geheimdienstchef Gaudin im Glück

Ein solches Beispiel ist Jean-Philippe Gaudin, ehemaliger Direktor des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB). Gaudin fiel 2021 wegen der Crypto-Affäre in Ungnade. Ihm wurde vorgeworfen, Verteidigungsministerin Viola Amherd bei der Aufarbeitung des Skandals um die in Spionage verwickelte Firma Crypto AG unvollständig informiert zu haben.

Das Vertrauen zwischen dem NDB-Direktor und seiner Vorgesetzten war dahin, per Ende August 2021 kam es zu einer «einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses». Nun zeigt sich: Gaudin erhielt 302 534 Franken Abgangsentschädigung. Sein Verhalten gegenüber der Verteidigungsministerin führte nicht zu einer Streichung der Abfindung.

120 450 Franken für den «Läster-Offizier»

Ähnlich gelagert ist der Fall von Robert Diethelm, bis 2022 stellvertretender Chef Internationale Beziehungen der Gruppe Verteidigung bei der Schweizer Armee.

Der Berufsoffizier geriet in die Schlagzeilen, weil er 2022 im Zug von Bern nach Zürich lautstark über seine Chefin Viola Amherd und Aussenminister Ignazio Cassis lästerte («schwache Figuren») sowie interne Einschätzungen zu Wladimir Putins Angriffskrieg in der Ukraine preisgab («Putin ist kein irrational handelnder Akteur»). Ein Journalist von CH Media hörte die öffentlich vorgetragenen Indiskretionen zufällig mit und machte sie publik.

In der Folge kam es zur Trennung zwischen Diethelm und Amherds Verteidigungsdepartement. Der «Läster-Offizier», wie ihn der «Blick» betitelte, erhielt von seinem Arbeitgeber aber trotz seinem offensichtlichen Fehlverhalten eine Abfindung in Höhe von 120 450 Franken zugesprochen.

Der Arbeitsrechtsprofessor Roger Rudolph kann die geschilderten Fälle nach eigenen Angaben nicht im Detail beurteilen. Er hält es aber für naheliegend, dass der Bund mit seinen Abfindungen zumindest teilweise das Ziel verfolgt, langwierige juristische Auseinandersetzungen zu vermeiden: «Der Verdacht liegt auf der Hand, dass im einen oder anderen Fall eine Abgangsentschädigung bezahlt wurde, um eine rechtlich, politisch und auch medial unschöne Angelegenheit durch ein finanzielles Entgegenkommen möglichst leise loszuwerden.»

Der vergoldete Rücktritt, der keiner war

Auch kommunikativ betreibt die Bundesverwaltung bei Abgängen von Topkadern Schönfärberei. Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) trieb es damit besonders bunt.

Am 7. Juni 2021 teilte die ESBK mit, dass ihr Direktor Jean-Marie Jordan sein Amt nach 17 Jahren abgeben werde. Die Mitteilung erfolgte wenige Wochen nachdem die «NZZ am Sonntag» über Missstände in seiner Behörde berichtet hatte.

Die Medienstelle stellte Jordans Abgang als freiwilligen Rücktritt dar. In der kurzen Mitteilung wurde gleich an drei Stellen suggeriert, dass Jordan den Bund aus freien Stücken verlässt. So hiess es etwa: «Der Direktor hat entschieden, die Stelle zu kündigen, bevor die Vorbereitungen und Analysen für die Erteilung der neuen Konzessionen aufgenommen werden.»

Nun zeigt sich: Jordan kassierte trotz seinem angeblich freiwilligen Rücktritt eine Abgangsentschädigung von 249 201 Franken. Wie kann das sein? Laut Eidgenössischem Personalamt ist eine Abgangsentschädigung bei freiwilligen Rücktritten ausgeschlossen.

Die ESBK erklärt das Ganze mit einer «Unschärfe» in der Mitteilung von 2021, die «ursprünglich in italienischer Sprache» verfasst worden sei. In Wahrheit habe Herr Jordan nicht gekündigt, sondern sei mit seinem Vorgesetzten übereingekommen, den Arbeitsvertrag «mittels einer Auflösungsvereinbarung» zu beenden. Die Abgangsentschädigung sei also rechtens gewesen.

Erst die Abgangsentschädigung, dann die Beratermandate

Nicht minder brisant ist der Fall von Peter Fischer, früherer Leiter des Informatiksteuerungsorgans des Bundes (ISB). Fischer, seit 1987 für die Bundesverwaltung tätig, verlor seinen Job per Ende März 2021 nach der Auflösung des ISB. Er erhielt 287 570 Franken Abgangsentschädigung.

Ab April 2021 war Fischer jedoch bereits wieder in Bundesbern im Einsatz: zunächst als Berater in Sachen Digitalstrategie bei den Parlamentsdiensten, ab August desselben Jahres als Interimsleiter der Abteilung Digitale Transformation beim Bundesamt für Gesundheit (BAG).

Die Bundespersonalverordnung schreibt vor, dass Abgangsentschädigungen zurückbezahlt werden müssen, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb der Verwaltung einen neuen Job erhält. Der langjährige Staatsdiener Fischer durfte seine Abfindung jedoch behalten. Der Grund: Seine Beratertätigkeit beim Bund lief auf Mandatsbasis.

Vom BAG erhielt er über seine neu gegründete Firma Fischer Digitalisierung & Recht GmbH 119 749 Franken. Das Mandat der Parlamentsdienste wiederum, das bis Ende 2022 dauerte, erfüllte Fischer gemeinsam mit einem St. Galler Beratungsunternehmen. Zusammen bekamen sie 696 634 Franken vergütet.

Wie viel davon an Fischer ging, wollte dieser auf Anfrage nicht verraten. Er verteidigt jedoch seine Abfindung: «Die Entschädigung erlaubte mir, nach 33 Jahren in den Diensten des Bundes eine Firma aufzubauen und damit einer neuen Erwerbstätigkeit nachzugehen.»

Bei einem Wechsel in die Privatwirtschaft müssen die Abgangsentschädigungen des Bundes nie zurückbezahlt werden. Davon profitierte zwischen 2021 und 2023 nicht nur Fischer, sondern mehrere Spitzenbeamte. Selbst bei einem nahtlosen Übergang in eine Führungsposition im privaten Sektor wird keine Rückzahlung fällig. Das ist insofern erstaunlich, als der Bund die Abgangsentschädigungen für Topkader mit dem «Risiko der vereinfachten Kündigung» rechtfertigt. Für jemanden, der bereits einen neuen Job in Aussicht hat, stellt dieses Risiko jedoch gar kein Problem dar.

Kommen bald strengere Regelungen?

Die «NZZ am Sonntag» konfrontierte die Bundeskanzlei, welche die Kommunikation für den Bundesrat verantwortet, mit diesen Fällen: Wieso bewilligt die Landesregierung selbst bei offensichtlichen Fehlleistungen grosszügige Abfindungen – und auch dann, wenn die Betroffenen bereits wieder einen neuen Job haben?

Die Stabsstelle des Bundesrates wollte dazu keine Stellung nehmen und verwies an die einzelnen Departemente. Diese wiederum gingen nicht im Detail auf die einzelnen Fälle ein. Die Behörden betonten jedoch, dass die Abgangsentschädigungen «gemäss den rechtlichen Grundlagen» entrichtet worden seien.

Die rechtlichen Grundlagen könnten sich aber bald ändern. Die Staatspolitische Kommission des Ständerats lässt derzeit eine Gesetzesvorlage ausarbeiten, die Abfindungen für das Topkader der Bundesverwaltung und bundesnaher Unternehmen verbieten soll. Beschlossen ist noch nichts. Vor dem Hintergrund des geplanten Sparpakets von Finanzministerin Karin Keller-Sutter scheint das Momentum für eine Abschaffung der Abgangsentschädigungen jedoch zu stimmen.

Diese Woche nahm der Nationalrat einen Vorstoss des GLP-Nationalrats Jürg Grossen an, der verlangt, dass die Löhne in der Bundesverwaltung nicht stärker steigen als die durchschnittlichen Löhne der Privatwirtschaft. Der Motionär Grossen sagte im Rat: «Der Staat soll ein attraktiver, aber auch kein übertrieben zahlungskräftiger Arbeitgeber sein.»

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