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Startseite » War es ein Giftanschlag auf den Vorarbeiter?
Zürich

War es ein Giftanschlag auf den Vorarbeiter?

MitarbeiterVon MitarbeiterMai 20, 2025
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Nachdem ein Vorarbeiter auf einer Baustelle in Uster seinen Eistee ausgetrunken hatte, musste er fünfmal erbrechen. Jemand hatte dem Tee offenbar ätzendes Lötöl beigemischt.

Als der Fall vor Gericht verhandelt wird, sind bereits dreieinhalb Jahre vergangen: Im September 2021 soll ein heute 58-jähriger Deutscher seinem damaligen Vorarbeiter auf einer Baustelle in Uster ätzendes Lötöl in dessen Eistee geschüttet haben. So steht es jedenfalls in einer Anklageschrift der Staatsanwaltschaft See/Oberland. Der Deutsche ist der versuchten einfachen Körperverletzung mit einem gefährlichen Tatmittel – in diesem Fall Gift – angeklagt und soll mit einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten und 1000 Franken Busse bestraft werden.

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So klar wie in der Anklage beschrieben ist die Sache aber nicht, wie sich am Prozess vor dem Bezirksgericht Uster herausstellt. Dort wird auch das Opfer, ein 40-jähriger Österreicher, nochmals befragt: Er habe eine Eineinhalb-Liter-Flasche mit Eistee bei sich gehabt. Darin habe sich noch rund ein halber Liter befunden. Er sei sehr durstig gewesen und habe diesen Rest in einem Zug getrunken. Danach habe er ein Kratzen im Hals gespürt, und ihm sei schlecht geworden.

Laut Gutachten lebensgefährlich

Er habe fünfmal erbrechen müssen. Die Flasche habe er auf der Baustelle zunächst in den Müll getan. Er sei nicht zu einem Arzt gegangen, weil er gedacht habe, es werde schon wieder gut.

In der Strafuntersuchung hatte der Vorarbeiter immer wieder andere Wochentage und Daten angegeben, wann der Vorfall genau passiert sein soll. Es sei alles schon so lange her. Es müsse aber ein Donnerstag gewesen sein. Erst am Dienstag danach sei er wieder auf die Baustelle zurückgegangen. Dort habe er die Flasche noch gefunden. Er habe Bauarbeiter gefragt, ob sie etwas wüssten. Einer habe gesagt, der Deutsche habe ihm erzählt, er habe «diesem Arsch-Österreicher eins ausgewischt». Der Vorarbeiter ging mit der Flasche zur Polizei.

Die Flasche wurde untersucht, und es wurden Rückstände des für Spenglerarbeiten verwendeten Lötöls «Roxoil Plus» gefunden. Gemäss dem medizinischen Gutachten sei dessen Konsumation lebensgefährlich gewesen. Ein Arbeiter bestätigte auch bei der Polizei als Zeuge, der Beschuldigte habe ihm gegenüber gesagt, er habe den Österreicher vergiften wollen und ihm etwas ins Getränk getan.

Der beschuldigte 58-jährige Deutsche macht vor Gericht gar keine Aussagen zur Sache, wie auch bereits in der ganzen Untersuchung. Er wiederholt nur immer wieder bei fast jeder Frage: «Ich bin unschuldig!»

Die Frage, ob es zuvor Streit zwischen den beiden Männern gegeben hat, wird von den beiden Beteiligten relativierend beantwortet. Der Beschuldigte sagt, «nicht wirklich». Sie seien nur manchmal verschiedener Meinung gewesen. Der Vorarbeiter sagt, der Beschuldigte habe nicht immer so gearbeitet, wie er es gewollt habe. Details dazu nennt er nicht.

Der Staatsanwalt muss im Einzelrichter-Verfahren nicht vor Gericht erscheinen. Der Anwalt des Vorarbeiters beantragt eine Genugtuung von 5000 Franken. Der Beschuldigte sei der Einzige gewesen, der auf der Baustelle mit dem Lötöl gearbeitet habe. Die hochgiftige Substanz sei im Eistee nachgewiesen worden. Der Beschuldigte sei Spezialist. Das Mittel, auf dessen Flasche ein Totenkopf angebracht sei, dürfe nur tröpfchenweise mit einem Pinsel verarbeitet werden.

Es habe nur drei Arbeiter in diesem Baustellen-Bereich gegeben. Auch das jahrelange Schweigen des Beschuldigten deute auf dessen Täterschaft hin. Es erstaune nämlich, dass er sich in dieser Situation, die nach einer Erklärung rufe, nicht verteidige. Zudem habe er nach dem Vorfall die Baustelle verlassen und sei nie wieder aufgetaucht.

Der Vorarbeiter sei vier Tage arbeitsunfähig gewesen. Es gehe aber auch um die Langzeitfolgen: Gemäss einem Gutachten sei das Risiko für die Bildung eines bösartigen Tumors in der Speiseröhre nun 1000 bis 3000 Mal erhöht.

Belastende Beweise fehlen

Der Verteidiger beantragt einen vollumfänglichen Freispruch und eine angemessene Genugtuung «für den erlittenen Reputationsschaden» des Beschuldigten. Die Vorwürfe seien überhaupt nicht nachvollziehbar. Es sei nicht erklärbar, weshalb der Vorarbeiter den restlichen Eistee in einem Zug getrunken habe und weshalb er danach nicht zu einem Arzt oder in den Notfall gegangen sei.

Es lägen keinerlei belastende Beweismittel vor. Die Flasche habe sich über das Wochenende in einem Bauabfallsack befunden. Theoretisch könne sie durch etwas anderes verunreinigt worden sein, oder es könnte sich auch um eine ganz andere Flasche gehandelt haben.

Die Anschuldigung beruhe nur auf der Aussage des anderen Bauarbeiters. Dieser habe dabei aber laut Aussagen des Vorarbeiters «komisch gelacht». Es sei möglicherweise einfach eine ironische Bemerkung, ein Witz des Beschuldigten gewesen. Und dass er im Verfahren keine Aussagen zur Sache mache, sei sein Recht und könne nicht gegen ihn verwendet werden.

Das Bezirksgericht Uster spricht den Beschuldigten vollumfänglich frei. Die beantragte Genugtuung erhält er aber nicht. Der in der Anklage festgelegte Tatzeitpunkt könne nicht als nachgewiesen angesehen werden. Zudem sei das Verhalten des Vorarbeiters nach der Tat «erstaunlich», nämlich, dass er nicht sofort zu einem Arzt gegangen sei. Ein medizinisches Gutachten sei erst später ohne Untersuchung des Privatklägers angefertigt worden.

Es sei auch unklar, wer alles auf der Baustelle Zugang zu Lötöl gehabt habe. Zudem seien keine Fingerabdrücke und keine DNA des Beschuldigten auf der Flasche gefunden worden. Ein Motiv gebe es auch nicht. «Differenzen über die Arbeit» reiche als Motiv für eine Vergiftung nicht aus. Und auch das Schweigen des Beschuldigten könne nicht zu seinen Lasten gewertet werden.

«Alles bleibt unklar», hält der Einzelrichter fest.

Urteil GG240072 vom 16. 5. 2025, noch nicht rechtskräftig.

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