Das Bundesgericht will den Austausch von polizeilichen Informationen nicht grenzenlos zulassen. Nun müssen die kantonalen Polizeidirektoren über die Bücher.
Bis heute sind die kantonalen Polizeidatenbanken nicht verknüpft. Fachleute bezeichnen das Fehlen des Datenaustausches schon seit Jahren als eines der grössten Probleme in der schweizerischen Polizeiarbeit. Es kann beispielsweise zur Folge haben, dass bei einer Phishing-Mail-Welle mehrere Kantone parallel zum gleichen Täter Ermittlungen durchführen, ohne sich untereinander zu koordinieren.
Bund und Kantone haben zwar eine Abfrageplattform aufgebaut. Das System heisst Polap und erlaubt den Zugriff auf Daten des Bundes, der Schengenstaaten und der Kantone. Das Problem: Die meisten Kantone verfügen über keine gesetzliche Grundlage, die den automatischen Austausch von Polizeidaten erlaubt. Zu den Kantonen, die dieses Manko möglichst rasch beheben wollen, gehört Luzern. Vor zwei Jahren hat der Kanton eine Revision des Polizeigesetzes beschlossen.
Doch in diesen Wochen bescherte das Bundesgericht dem Kanton Probleme. Das verabschiedete Gesetz sei nicht ausreichend, erklärte es. In dem Entscheid ging es zwar hauptsächlich um die automatische Verkehrsüberwachung. Doch das Bundesgericht kritisiert die Regelung, die es erlauben würde, sich an Polap zu beteiligen, auch ganz generell: Sie begrenze weder die Datenkategorien noch die Bearbeitungszwecke und verstosse deswegen gegen das Prinzip der Verhältnismässigkeit.
Das klingt etwas nach Juristendeutsch – salopper formuliert bedeutet es: Daten dürfen nicht wegen jeder Bagatelle beliebig herumgeschickt werden. Der Entscheid ist ein kleiner Sieg des Datenschützers des Bundes: In einem aufsehenerregenden Interview hatte Adrian Lobsiger die Pläne der Kantone als «Rezepte autoritärer Regime» bezeichnet.
Der Bundesgerichtsentscheid hat die Konferenz der kantonalen Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) deshalb gehörig aufgeschreckt. Dieser werfe einige Fragen auf, die nun vertieft würden, schrieb sie in einer Medienmitteilung zu ihrer Herbstversammlung. Das bedeutet nichts anderes, als dass der polizeiliche Datenaustausch zwischen den Kantonen möglicherweise um weitere Monate hinausgeschoben werden muss.
Inwiefern der Entscheid Folgen für den Zeitplan und das Vorgehen habe, werde nun geprüft, erklärte der KKJPD-Generalsekretär Florian Düblin auf Anfrage. Bereits befinden sich die Kantone aber unter Druck: Der Bund droht, die Regie zu übernehmen. Eine Motion, um die Angelegenheit auf Bundesebene zu regeln, wurde bereits von beiden Räten verabschiedet.