Hans Egli versuchte einen missliebigen Entscheid des Kantonsparlaments nachträglich zu kippen.
Der Entscheid hatte bereits im Vorfeld eine Kontroverse ausgelöst: Die fünf anerkannten Religionsgemeinschaften im Kanton Zürich erhalten auch 2026 bis 2031 jedes Jahr 50 Millionen Franken aus der Staatskasse, weil sie Leistungen erbringen, von denen die ganze Gesellschaft profitiert. Das hat das Kantonsparlament im Februar entschieden. Zu reden gab insbesondere, dass Protestanten und Katholiken davon je eine Million an nicht anerkannte Religionsgemeinschaften weiterleiten wollen. Vor allem an orthodoxe Kirchen und islamische Organisationen.
Als das Zürcher Parlament darüber debattierte, taten sich insbesondere die Vertreter der christlich-konservativen Kleinpartei EDU als Kritiker solcher Geldtransfers hervor. Thomas Lamprecht aus Bassersdorf sah darin einen Verstoss gegen das Kirchengesetz. Und Hans Egli aus Steinmaur fand den Vorgang schlicht «haarsträubend»: Die Kirchen liessen so den islamischen Gemeinschaften de facto die öffentliche Anerkennung zukommen, argumentierte er, obwohl das Zürcher Stimmvolk dies in einer Abstimmung kaum goutieren würde.
Die Frist für ein Referendum war bereits verstrichen
Egli ging der Entscheid des Kantonsparlamentes derart gegen den Strich, dass er am Bundesgericht eine Beschwerde dagegen einreichte. Ohne Erfolg, wie das am Dienstag veröffentlichte Urteil zeigt. Zu einer Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ist nur berechtigt, wer durch den angefochtenen Entscheid «besonders berührt» ist. Auf Egli trifft dies laut dem Bundesgericht nicht zu.
Der Entscheid des Parlaments zugunsten der Kirchen wirke sich in erster Linie auf den Finanzhaushalt des Kantons aus und habe für den EDU-Politiker keine unmittelbaren Konsequenzen. Das Gericht hat in ähnlichen Fällen, in denen es um die Verwendung staatlicher Mittel ging, schon wiederholt in diesem Sinn entschieden.
Der übliche Weg, einen missliebigen Beschluss zu korrigieren, führt ohnehin nicht über das Gericht in Lausanne, sondern über ein Referendum und eine Volksabstimmung. Warum also haben Egli und seine Mitstreiter nicht diesen Weg gewählt? Zumal die dafür notwendigen 45 Stimmen dank der gemeinsamen Fraktion mit der SVP und Unterstützern aus der FDP greifbar gewesen wären. Egli hat darauf eine einfache Antwort: Ihnen sei ob der enttäuschend klaren Niederlage im Parlament der Schwung abhandengekommen – worauf sie ganz einfach die Frist verpasst hätten.
Urteil 2C_149/2025 vom 27. 3. 2025