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Startseite » Wenn ein Autofahrer durch ein Fahrverbot fährt, ist er selber schuld. Tun es 17 000 in einem einzigen Monat, dann hat der Verkehrsplaner versagt
Zürich

Wenn ein Autofahrer durch ein Fahrverbot fährt, ist er selber schuld. Tun es 17 000 in einem einzigen Monat, dann hat der Verkehrsplaner versagt

MitarbeiterVon MitarbeiterFebruar 24, 2024
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Die Stadt Zürich hat sich mit ihrem Fahrverbot für die Langstrasse verrannt. Sie sollte es aufheben.

Zürich, Kreis 4, kurz nach Mittag. Leise und klimafreundlich rollt ein vollelektrischer Hyundai mit Zürcher Nummernschildern über die Langstrasse. Der Fahrer ist viel langsamer unterwegs als mit den hier erlaubten 30 km/h. Er nimmt Rücksicht auf Radfahrer und Fussgänger. Nach wenigen Metern biegt er in eine Seitenstrasse ein.

Der Hyundai-Besitzer wird seine scheinbar ereignislose Fahrt über die Zürcher Ausgehmeile nicht so schnell vergessen: Genau wie ein Luzerner gleich hinter ihm ist er nämlich über ein kurzes Stück Langstrasse gefahren, das mit einem Fahrverbot belegt ist. Eine Kamera hat die Gesetzesbrecher aufgenommen. Sie erhalten eine Busse von 100 Franken.

So wie den beiden Autofahrern ist es in den letzten Wochen Tausenden ergangen. Über 17 000 Bussen hat die Stadt Zürich in nur einem Monat verschickt, mehr als 1,7 Millionen Franken hat sie damit eingenommen.

Diese absurd hohe Zahl zeigt, was mit der Stadtzürcher Verkehrsplanung falsch läuft. Vor allem dann, wenn es gegen den Staatsfeind Nummer eins geht: das Auto.

Rein technisch gibt es an der Beschilderung wohl nicht viel auszusetzen. Das Fahrverbot wird bereits 200 Meter weiter vorne angekündigt. Kurz vor dem gesperrten Abschnitt sind Verbotsschilder auf der linken und der rechten Strassenseite aufgestellt, zudem gibt es eine Bodenmarkierung, die quer über die Strasse verläuft.

Doch die Langstrasse ist als Durchgangsstrasse gebaut und wird auch so gelesen. Wer beim Helvetiaplatz oder bei der SBB-Unterführung auf diesen Weg auffährt, trifft auf eine übersichtliche, schnurgerade Strasse mit Lichtsignalen, Trottoirs und Bushaltestellen.

Das eigentliche Fahrverbot auf der Langstrasse gilt nur auf 50 Metern

Zwischen 5 Uhr 30 und 22 Uhr wird der Verkehr umgeleitet.

Wer den Blick die Langstrasse hinunter schweifen lässt, sieht andere Autos, Busse, Velos und Fussgänger. Wer die Situation nicht kennt, wird nicht damit rechnen, dass etwas weiter vorne einfach so eine Vollsperrung lauert, die aber nur für Privatautos gilt.

Ebenso wenig erwartbar ist die seltsame Zeit, in der der Weg dicht ist: von 5 Uhr 30 bis 22 Uhr. Auf einer Strasse, die nicht etwa an Kinderspielplätzen, Altersheimen oder Spitälern vorbeiführt, sondern an zwielichtigen Bars, 24-Stunden-Shops und Dönerbuden, soll es tagsüber so ruhig sein wie in einem Wohnquartier? Weit nach Mitternacht jedoch, wenn die Trottoirs voll sind und die Partygänger auch, soll man hier freie Fahrt haben? Auf diese Idee muss man auch zuerst kommen.

Wären in einem Monat hundert Autofahrer in die Falle getappt, oder sogar tausend, wäre klar, bei wem die Schuld liegt: bei den Leuten hinter dem Steuer, die auf der Langstrasse vielleicht nach etwas anderem Ausschau hielten als nach Verkehrsschildern. Dumm gelaufen.

Doch wenn über 17 000 Autofahrer nicht erkennen, dass sie soeben in ein Fahrverbot gerasselt sind, dann ist das nicht mehr nur ihr Problem, sondern eines der Verkehrsplanung.

Es reicht nicht, einfach ein paar Verkehrsschilder in den Asphalt zu rammen, und gut ist. Ein Fahrverbot auf einer so wichtigen Verkehrsachse ist wie ein Fussgängerstreifen auf einer Autobahn: unerwartet und damit fehl am Platz. Zudem funktioniert die Verkehrsberuhigung offensichtlich nicht, wenn sie im Minutentakt verletzt wird.

Die Stadt Zürich sollte Grösse zeigen und eingestehen, dass das Fahrverbot auf der Langstrasse eine planerische Fehlleistung war. Es gehört aufgehoben oder wenigstens so umgesetzt, dass nicht monatlich Tausende von Autofahrern geblitzt werden.

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